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Document 42020Y0626(01)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Ergebnissen des siebten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs EU-Jugendstrategie 2019-2027 2020/C 212 I/01

ST/8631/2020/INIT

ABl. C 212I vom 26.6.2020, pp. 1–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CI 212/1


Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Ergebnissen des siebten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs

EU-Jugendstrategie 2019-2027

(2020/C 212 I/01)

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS AUF FOLGENDES:

1.

In der Entschließung zur EU-Jugendstrategie 2019-2027 (1) sind allgemeine Ziele, Leitprinzipien sowie eine Grundlage für die weitere jugendpolitische Zusammenarbeit auf EU-Ebene festgelegt, mit besonderem Schwerpunkt auf dem EU-Jugenddialog, dem Planungsinstrument für künftige nationale Maßnahmen, den Europäischen Jugendzielen und dem EU-Arbeitsplan für den Zeitraum 2019-2021, wobei in Letzterem die Tätigkeiten des amtierenden und des bevorstehenden Dreiervorsitzes angegeben sind.

2.

In der Strategie wird das große Potenzial der Jugend anerkannt; die Strategie soll jungen Menschen ermöglichen, ihr eigenes Leben zu gestalten; ferner soll sie junge Menschen ermutigen und sie mit den notwendigen Mitteln ausstatten, zu aktiven Bürgerinnen und Bürgern zu werden sowie die Politik mitzugestalten und sich für einen positiven Wandel in der Jugendpolitik und anderen relevanten Politikbereichen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene einzusetzen.

3.

In der Entschließung zur Erstellung von Leitlinien für die Steuerung des EU-Jugenddialogs (2) sind die Hauptakteure, ihre Aufgaben und der organisatorische Rahmen dargelegt;

IN ANERKENNUNG DES FOLGENDEN:

4.

Der siebte Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs unter rumänischem, finnischem und kroatischem Dreiervorsitz zu dem gemeinsamen Thema „Chancen für junge Menschen schaffen“ ist ein in hohem Maße partizipativer Prozess, und die Ergebnisse beruhen auf dem Feedback aus Konsultationen auf nationaler und europäischer Ebene sowie aus den EU-Jugendkonferenzen.

5.

In der vorliegenden Entschließung spiegeln sich die während des siebten Zyklus des EU-Jugenddialogs zusammengetragenen Meinungen und Erwartungen junger Menschen wider und werden konkrete politische Maßnahmen vorgeschlagen. In diesem Zusammenhang müssen die Rolle und die Autonomie der Sozialpartner in jedem Mitgliedstaat im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten geachtet werden.

6.

Der rumänische Vorsitz legte den Schwerpunkt auf die Herausforderungen, mit denen junge Menschen mit Blick auf die Zukunft der Arbeit konfrontiert sind, und zwar im Rahmen des Unterthemas „Gute Arbeit für alle“, das in direktem Bezug zum Europäischen Jugendziel Nr. 7 „Gute Arbeit für alle“ steht. Zugleich erarbeitete der rumänische Vorsitz eine Methodik mit einem thematischen Rahmen für Arbeitsgruppen zur Gestaltung der Dialoge auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene. Als Grundlage für weitere Konsultationen auf nationaler Ebene wurden nach Beratungen der Delegierten auf der EU-Jugendkonferenz in Bukarest (März 2019) Leitfragen erstellt und vom RO-FI-HR-Dreiervorsitz in Zusammenarbeit mit der Europäischen Lenkungsgruppe überarbeitet (3). Im Mai 2019 hat der Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Junge Menschen und die Zukunft der Arbeit“ (4) angenommen.

7.

Der finnische Vorsitz legte mit dem Unterthema „Gute Jugendarbeit für alle“ einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Qualität der Jugendarbeit. Im Rahmen der EU-Jugendkonferenz in Helsinki (Juli 2019) wurden zahlreiche Anforderungen an Jugendbetreuerinnen und -betreuer im Hinblick auf eine hochwertige Jugendarbeit in verschiedenen Kontexten weiter ausgestaltet und somit mehrere der Europäischen Jugendziele angegangen (5). Ferner wurde das Thema der Aus- und Weiterbildung von Jugendbetreuerinnen und -betreuern in den Schlussfolgerungen zur Aus- und Weiterbildung von Jugendbetreuerinnen und -betreuern (6), die der Rat im November 2019 angenommen hat, behandelt.

8.

Im Rahmen des Unterthemas des kroatischen Vorsitzes wurden im Einklang mit dem Europäischen Jugendziel Nr. 6 „Jugend im ländlichen Raum voranbringen“ verschiedene Chancen für junge Menschen im ländlichen Raum untersucht. Auf der EU-Jugendkonferenz in Zagreb (März 2020) wurden die Ergebnisse der Konsultationen im Rahmen des EU-Jugenddialogs weiter erörtert und zusammen mit Empfehlungen für die weitere Umsetzung im Zusammenhang mit jedem der drei Unterthemen vorgeschlagen. Die Ergebnisse der Konferenz flossen in die Schlussfolgerungen zum Thema „Mehr Chancen für junge Menschen in ländlichen und abgelegenen Gebieten“ (7) ein —

BEGRÜßEN FOLGENDES:

9.

Die umfassenden Konsultationen im Rahmen des EU-Jugenddialogs, die von den nationalen Arbeitsgruppen und der Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene durchgeführt wurden, führten zur aktiven Teilnahme von mehr als 56 000 jungen Menschen in der gesamten Europäischen Union. Die Konsultationen umfassten Umfragen, Fokusgruppen, groß angelegte Jugenddialoge, Workshops, partizipative Aktionsforschung sowie partizipative visuelle Methoden. Der innovative Ansatz trug zu einer Verbesserung der Beteiligung bei.

10.

Die Ergebnisse der EU-Jugendkonferenzen während des RO-FI-HR-Dreiervorsitzes sowie die Ergebnisse des siebten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs mit dem Titel „Chancen für junge Menschen schaffen“ (8), einschließlich der Unterthemen „Gute Arbeit für alle“, „Gute Jugendarbeit für alle“ und „Chancen für junge Menschen im ländlichen Raum“, umfassen eine Reihe von wichtigen Empfehlungen, die von jungen Menschen formuliert und gegebenenfalls in die folgenden Aufforderungen aufgenommen wurden (9);

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS FOLGENDES ANZUGEHEN:

11.

„Gute Arbeit für alle“

a)

eine faire Behandlung junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern und zu erleichtern und sich um Beseitigung aller Formen von Diskriminierung und Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz zu bemühen;

b)

Chancengleichheit bei der Entwicklung der Kompetenzen zu gewährleisten, die für den Bedarf des Arbeitsmarktes erforderlich sind, um besseren Zugang zu hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung unter gerechten und gesunden Arbeitsbedingungen zu ermöglichen;

c)

spezifische Bildung und Information junger Menschen und einschlägiger Arbeitsmarktakteure im Bereich der Rechte junger Arbeitskräfte zu fördern;

d)

jungen Menschen die Möglichkeit zu einer gesunden Lebensweise (einschließlich psychischer Gesundheit) zu bieten und zu erhalten, indem die Voraussetzungen für Resilienz auf dem Arbeitsmarkt und das Wohlergehen junger Menschen bei der Arbeit geschaffen werden;

e)

angemessene Arbeitsbedingungen, einschließlich gegebenenfalls flexibler Arbeitsregelungen, zu fördern, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verwirklichen (10);

f)

Maßnahmen zur Verhinderung von Beschäftigungsverhältnissen zu ergreifen, die zu prekären Arbeitsbedingungen und zur Anfälligkeit und Unsicherheit junger Arbeitskräfte führen können;

g)

sich zu verpflichten, die Rechte junger Menschen bei der Arbeit zu schützen und dabei dem Wandel der Arbeitswelt Rechnung zu tragen, sowie den Zugang zu angemessenem Sozialschutz für junge Menschen zu fördern und dabei ihre Diversität zu berücksichtigen;

h)

weiterhin Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen sowie unterschiedliche arbeitsmarktrelevante praktische, berufliche und Querschnittskompetenzen für junge Menschen in ihre nationale Bildungs- und Ausbildungspolitik einzubeziehen;

i)

jungen Menschen einen besseren Zugang zu Chancen für arbeitsbasiertes Lernen wie Praktika, Ausbildungsplätzen, internationalen Ausbildungen und Job-Shadowing zu ermöglichen — auch jenen, denen diese Möglichkeiten aufgrund finanzieller Einschränkungen nicht offen stehen — sowie für die Dauer der Programme angemessene Unterstützung zu leisten;

j)

in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und im Wege verschiedener Mentoring-Programme — z. B. Programme für junge Sozialunternehmer („Social Entrepreneurs“) — bessere Berufsorientierung, Berufsberatung, Dienstleistungen und Möglichkeiten der beruflichen Neuqualifizierung für junge Menschen am Anfang und während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn zu fördern;

k)

den Zugang zu unbefristeten Arbeitsverträgen durch Umsetzung von Langzeitprojekten zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene im Hinblick auf die Gewährleistung angemessener Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen;

12.

„Gute Jugendarbeit für alle“

a)

einen verbesserten Zugang zu Forschung, Wissen und Fachkenntnissen auf dem Gebiet der Jugendarbeit zu fördern und die Grundsätze und Maßnahmen, die in verschiedenen Strategiepapieren auf europäischer Ebene im Bereich der Jugendarbeit vorgeschlagen wurden, umzusetzen, um Qualität, Zugänglichkeit und Anerkennung der Jugendarbeit auf allen Ebenen weiter zu verbessern;

b)

den Zugang zu hochwertiger Jugendarbeit durch ständige Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen des nicht-formalen Lernens und der formalen Bildung sowie durch verbesserte Sichtbarkeit zu unterstützen und zu erleichtern;

c)

Qualitätsstandards für die Jugendarbeit und weitere Qualitätssicherungsrahmen für die Jugendarbeit zu fördern;

d)

die sektorübergreifende und berufsübergreifende Zusammenarbeit zwischen Sektoren im Jugendbereich und anderen für das Leben junger Menschen relevanten Sektoren auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu fördern;

e)

weiterhin die digitale Jugendarbeit zu fördern, einschließlich digitaler Plattformen und intelligenter Lösungen, die dazu beitragen können, das Niveau der digitalen Fertigkeiten und Kompetenzen junger Menschen insgesamt zu verbessern, sowie auch andere Formen der Jugendarbeit und Einrichtungen wie Jugendzentren, Anlaufstellen und Jugendarbeitsräume in Schulen und Einrichtungen der tertiären Bildung zu fördern;

f)

die Bemühungen zu verstärken, Jugendbetreuerinnen und -betreuer durch Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen und Gewährleistung gerechter Entlohnung weiter zu bestärken und zu motivieren (11);

g)

die wichtige Rolle der Jugendarbeit bei der Unterstützung der aktiven Beteiligung junger Menschen weiter zu fördern;

h)

junge Menschen zu ermutigen‚ sich in verschiedene Formen der Jugendarbeit einzubringen und diese zu gestalten;

i)

eine inklusivere Jugendarbeit durch spezifische, diversifizierte und kontinuierliche Aus- und Weiterbildung für Jugendbetreuerinnen und -betreuer, auch in Bezug auf die Bedürfnisse verschiedener benachteiligter Gruppen, zu fördern; dies kann gegebenenfalls durch aufsuchende Jugendarbeit ergänzt werden;

13.

„Chancen für junge Menschen im ländlichen Raum“ (12)

a)

die Konnektivität zu verbessern, um jungen Menschen den Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie zu anderen notwendigen Diensten, einschließlich Freizeitaktivitäten, zu erleichtern, z. B. durch verbesserte öffentliche Verkehrsmittel, einschließlich umweltfreundlicher Verkehrsmittel, und, soweit möglich, durch gemeinsame Nutzung privater Verkehrsmittel;

b)

Berufslaufbahnen und Programme für lebenslanges Lernen entsprechend dem Bedarf lokaler Gemeinschaften zu fördern, z. B. durch Stipendien, Programme oder die Bereitstellung zusätzlicher einschlägiger Informationen;

c)

verschiedene Arbeitsformen zu prüfen und ländliche Gebiete als geeignete Orte für neue Unternehmen, Start-ups und grüne Arbeitsplätze (13)‚ einschließlich im Bereich nachhaltiger Landwirtschaft und damit verbundener landwirtschaftlicher Tätigkeiten, zu fördern; gegebenenfalls bessere Verknüpfungen zwischen Möglichkeiten der allgemeinen und beruflichen Bildung und landwirtschaftlichen Themen, z. B. durch Praktikumsprogramme und Programme zur Förderung des Unternehmertums, auszuloten;

d)

Anreize und Unterstützung für junge Menschen zu prüfen, um ihnen die Wahl zu erleichtern, während ihrer Ausbildung bzw. ihres Studiums und danach in ihrer lokalen Gemeinschaft zu bleiben, und ihnen den Übergang von der allgemeinen bzw. beruflichen Bildung in die Beschäftigung zu erleichtern;

e)

den Zugang zu Informationen über Beschäftigungschancen sowie Möglichkeiten der allgemeinen und beruflichen Bildung, auch im Zusammenhang mit Programmen zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen, sowie zu einschlägigen EU-Programmen wie dem Europäischen Solidaritätskorps und Erasmus+ zu verbessern, um zusätzliche Chancen für persönliche und berufliche Entwicklung zu schaffen;

f)

die Möglichkeiten für die Teilhabe junger Menschen durch verschiedene Maßnahmen wie lokale und regionale Jugendarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten, Einrichtung von Jugendräumen sowie Zugang zu digitalen Instrumenten zu verbessern;

g)

eine Vielzahl jugendbezogener Einrichtungen zu fördern, gegebenenfalls durch dezentralisiertere Dienste der Jugendarbeit, Räume und Anlaufstellen für junge Menschen;

h)

positive Bilder und Narrative ländlicher Gebiete sowie ländlicher Bräuche und Traditionen zu fördern;

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS FOLGENDES ANZUGEHEN:

14.

„Gute Arbeit für alle“

a)

Methoden des nicht-formalen Lernens zu fördern und Wege zu finden, wie eine formelle Anerkennung nicht-formalen Lernens und nicht-formaler Bildung sowie von ehrenamtlichen Tätigkeiten gesichert werden kann; so wären beispielsweise Verbesserungen im Bereich des Youthpass und ähnlicher verfügbarer Instrumente denkbar;

b)

die substanzielle Beteiligung junger Menschen an der Erarbeitung und Bewertung von politischen Strategien im Bereich des Arbeitsmarktes weiter zu unterstützen und zu erleichtern und dabei den Schwerpunkt auf die Entwicklung und Umsetzung der Jugendgarantie zu legen;

15.

„Gute Jugendarbeit für alle“

a)

Maßnahmen zur Weiterentwicklung hochwertiger Jugendarbeit, beispielsweise im Wege von Qualitätsstandards und anderen Qualitätssicherungsrahmen, verstärkter Anerkennung, der Förderung von Jugendforschung sowie digitaler Fertigkeiten und Kompetenzen, zu prüfen;

b)

Erfahrungen mit bewährten Verfahren im Bereich der Jugendarbeit in der gesamten EU mit allen verfügbaren Mitteln, einschließlich im Rahmen einschlägiger EU-Programme wie Erasmus+, weiterhin zu fördern und auszutauschen;

c)

Verfahren und Instrumente, die in verschiedenen Mitgliedstaaten auf nationaler oder regionaler Ebene Anwendung finden, zu fördern;

16.

„Chancen für junge Menschen im ländlichen Raum“

a)

die substanzielle Beteiligung junger Menschen mit verschiedenen verfügbaren Mitteln auf allen Ebenen zu unterstützen, beispielsweise durch Unterstützung von lokalen Jugendräten oder Netzwerken zur Vertretung junger Menschen im ländlichen Raum sowie durch Schaffung von Synergien mit einschlägigen EU-Programmen wie LEADER (CLLD) (14) ‚ dem Europäischen Solidaritätskorps und Erasmus+ sowie mit strukturpolitischen Instrumenten der EU wie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds;

17.

das Dokument „Der siebte Konsultationszyklus des EU-Jugenddialogs: Ergebnisse der EU-Jugenddialoge in den Mitgliedstaaten und in ganz Europa — Chancen für junge Menschen schaffen“ (15) bei der Gestaltung und Umsetzung künftiger jugendpolitischer Strategien in Synergie mit anderen politischen Strategien, die junge Menschen betreffen, etwa in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Soziales, Kultur, Digitalisierung, Umwelt, Klima, Sport und Gesundheit, zu berücksichtigen sowie weitere Möglichkeiten zu prüfen, um die einschlägigen Zielsetzungen der Europäischen Jugendziele weiter umzusetzen und zu erreichen;

18.

dem EU-Jugenddialog Priorität und Sichtbarkeit einzuräumen sowie die Umsetzung seiner Ergebnisse und die Möglichkeiten der Online-Beteiligung junger Menschen über das europäische Jugendportal zu fördern, da der Dialog auf europäischer Ebene ein wichtiges Instrument zur Förderung der substanziellen Beteiligung junger Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund sowie zur Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen, Jugendforschung und politischen Entscheidungsträgern, einschließlich Interessenträgern aus anderen relevanten Bereichen, ist;

19.

die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen an der Umsetzung des EU-Jugenddialogs beteiligten Interessenträgern, einschließlich der Dreiervorsitze, der Europäischen Lenkungsgruppe, der nationalen Arbeitsgruppen, internationaler nichtstaatlicher Jugendorganisationen — um sie gegebenenfalls um eine europäische Perspektive zu erweitern — und des Pools der Europäischen Jugendforscher im Rahmen der Jugendpartnerschaft zwischen der Europäischen Union und dem Europarat, weiter zu stärken;

ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, FOLGENDES ANZUGEHEN:

20.

„Gute Arbeit für alle“

a)

bei der Gestaltung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik besonderes Augenmerk auf junge Menschen legen, um jungen Menschen den Zugang zu hochwertiger Beschäftigung durch (vorzugsweise vergütete) Praktika sowie eine bessere Zusammenarbeit und Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger, einschließlich Bildungseinrichtungen und der Sozialpartner, zu erleichtern;

21.

„Gute Jugendarbeit für alle“

a)

die Zusammenarbeit mit dem Europarat zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Jugendbetreuerinnen und -betreuern zu intensivieren und so die Qualität der Jugendarbeit in Europa zu verbessern;

22.

„Chancen für junge Menschen im ländlichen Raum“

a)

den Europäischen Jugendzielen und den Ergebnissen des EU-Jugenddialogs bei der Erforschung von Synergien zwischen einschlägigen Politik- und Programmbereichen wie der Agrar- und Jugendpolitik Rechnung zu tragen, beispielsweise durch die Einrichtung sektorübergreifender Pilotprogramme, um die Chancen für junge Menschen in verschiedenen Regionen zu verbessern;

23.

den EU-Jugenddialog als Instrument auf EU-Ebene zur Konsultation junger Menschen zu fördern und zu nutzen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Konferenz zur Zukunft Europas, dem europäischen Grünen Deal, dem europäischen Klimapakt und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung;

WEISEN FERNER AUF FOLGENDES HIN:

24.

Vielseitige partizipative Methoden sollten in den Konsultationsprozess einfließen, damit relevante Ergebnisse erzielt und junge Menschen, insbesondere junge Menschen mit geringeren Chancen, besser erreicht werden. Wenn Konsultationsprozesse in einem schwierigen Kontext wie einer globalen Krise (z. B. COVID-19) stattfinden, ist zusätzlich zum EU-Jugenddialog der Einsatz eines breiten Spektrums von Methoden von größter Bedeutung, mit dem Ziel, eine resilientere, inklusivere und nachhaltigere Gesellschaft aufzubauen. Jugendforscherinnen und -forscher sollten gegebenenfalls einbezogen werden.

25.

Der Schwerpunkt der künftigen Dreiervorsitze sollte während der nächsten Zyklen des EU-Jugenddialogs gegebenenfalls darauf gelegt werden, die Integration der Europäischen Jugendziele in alle relevanten Politikbereiche sowie ihre mehrere Ebenen umfassende und sektorübergreifende Umsetzung weiter auszubauen und damit die Sichtbarkeit der Europäischen Jugendziele als Inspiration für junge Europäerinnen und Europäer zu verstärken.

26.

Die allgemeine thematische Priorität des nächsten Dreiervorsitzes (DE-PT-SI) lautet „Europe for YOUth — YOUth for Europe: Raum für Demokratie und Beteiligung“.

Bezugsdokumente

1.

EU-Jugendstrategie 2019-2027 (16)

2.

Leitlinien für die Steuerung des EU-Jugenddialogs (17)

3.

Schlussfolgerungen zur Aus- und Weiterbildung von Jugendbetreuerinnen und -betreuern (18)

4.

Schlussfolgerungen zum Thema „Junge Menschen und die Zukunft der Arbeit“ (19)

5.

Der siebte Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs: Ergebnisse der EU-Jugenddialoge in den Mitgliedstaaten und in ganz Europa — Chancen für junge Menschen schaffen (20)

6.

Chancen für junge Menschen schaffen — Die Ergebnisse des siebten Konsultationszyklus des EU-Jugenddialogs auf der EU-Jugendkonferenz (Zagreb, 9.-11. März 2020) (21)


(1)  Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (ABl. C 456 vom 18.12.2018, S. 1).

(2)  Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten zur Erstellung von Leitlinien für die Steuerung des EU-Jugenddialogs (ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 1).

(3)  Siehe Entschließung des Rates zur Steuerung des EU-Jugenddialogs, Nummern 8 und 9 (ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 2).

(4)  ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 28.

(5)  „Youth work (education) in flux: contemporary challenges in an erratic Europe“ (Jugendarbeit (Bildung) im Wandel: aktuelle Herausforderungen in einem unbeständigen Europa), Bericht von Tomi Kiilakoski und Marko Kovacic zur EU-Jugendkonferenz.

(6)  ABl. C 412 vom 9.12.2019, S. 12.

(7)  ABl. C 193 vom 9.6.2020, S. 3.

(8)  https://europa.eu/youth/sites/default/files/euyd_youth_dialogue_findings_-_version_for_general_release_24th_feb_2020_1.pdf

(9)  Im Folgenden in Kursivschrift.

(10)  Arbeitsmethoden wie Telearbeit, Fernarbeit und Home-Office sind in Krisensituationen wie der durch COVID-19 bedingten von besonderer Bedeutung.

(11)  Unbeschadet der Rolle und Autonomie der Sozialpartner und im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten.

(12)  Auf dieses Unterthema wird in den Schlussfolgerungen zum Thema „Mehr Chancen für junge Menschen in ländlichen und abgelegenen Gebieten“ näher eingegangen.

(13)  Unter „grünen Arbeitsplätzen“ sind Arbeitsplätze in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen oder Verwaltung zu verstehen, die einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten, die Qualität der Umwelt zu erhalten oder wiederherzustellen (UNEP, 2018).

(14)  https://enrd.ec.europa.eu/leader-clld_de#_edn1

(15)  Siehe Fußnote 8.

(16)  ABl. C 456 vom 18.12.2018, S. 1.

(17)  ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 1.

(18)  ABl. C 412 vom 9.12.2019, S. 12.

(19)  ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 28.

(20)  Siehe Fußnote 8.

(21)  https://europa.eu/youth/sites/default/files/creating_opportunities_for_youth_-_outcomes_report_27mar2020_v3.pdf


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