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Document E2009C0319(02)

    Angaben der EFTA-Staaten über staatliche Beihilfen, die gemäß dem in Anhang XV Nummer 1 f des EWR-Abkommens genannten Rechtsakt (Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission über die Anwendung von Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen) gewährt werden

    ABl. C 64 vom 19.3.2009, p. 38–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 64/38


    Angaben der EFTA-Staaten über staatliche Beihilfen, die gemäß dem in Anhang XV Nummer 1 f des EWR-Abkommens genannten Rechtsakt (Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission über die Anwendung von Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen) gewährt werden

    (2009/C 64/11)

    Beihilfe Nr.

    KMU-Beihilfe 1/08

    EFTA-Staat

    Norwegen

    Region

    Alle Regionen

    Bezeichnung der Beihilferegelung oder Name des Unternehmens, das eine Einzelbeihilfe erhält

    Die Bioenergie Regelung

    Rechtsgrundlage

    Jährliche Landwirtschaftsvereinbarung, Staatshaushalt, Jährliches Zuwendungsschreiben des königlichen Ministeriums für Lebensmittel und Landwirtschaft

    Jährliche Kosten der Regelung oder Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

    Beihilferegelung

    Jährliche Gesamtkosten

    Ca. 15 % des gesamten Jahresbudgets von 4,3 Mio. EUR

    Darlehensbürgschaften

    Einzelbeihilfe

    Beihilfebetrag insgesamt

    Darlehensbürgschaften

    Beihilfehöchstintensität

    In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 und Artikel 5 der Verordnung

    Ja

    Bewilligungszeitpunkt

    1. Januar 2008

    Laufzeit der Regelung oder Gewährung der Einzelbeihilfe

    Bis zum 31.12.2014

    Zweck der Beihilfe

    Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

    Ja

    Betroffene Wirtschaftssektoren

    Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden können

    Ja

    Beschränkt auf bestimmte Wirtschaftsbereiche

    Bergbau

    Gesamtes verarbeitendes Gewerbe

    oder

    Stahlindustrie

    Schiffbau

    Kunstfasern

    Kfz-Industrie

    Sonstiges verarbeitendes Gewerbe

    Alle Dienstleistungen

    oder

    Verkehrsdienstleistungen

    Finanzdienstleistungen

    Sonstige Dienstleistungen

    Ja

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Ministerium für Landwirtschaft und Lebensmittel

    Postfach 8007

    0030 Oslo

    NORWEGEN

    Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

    In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

    Ja


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