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Έγγραφο C2005/006/82

Rechtssache T-433/04: Klage der Angela Davi gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 22. Oktober 2004

ABl. C 6 vom 8.1.2005, σ. 42 έως 42 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

8.1.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 6/42


Klage der Angela Davi gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 22. Oktober 2004

(Rechtssache T-433/04)

(2005/C 6/82)

Verfahrenssprache: Französisch

Angela Davi, wohnhaft in Brüssel, hat am 22. Oktober 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Lucas Vogel.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 2. Juli 2004 aufzuheben, mit der die Beschwerde der Klägerin vom 1. März 2004 zurückgewiesen worden ist, in der diese die Entscheidung beanstandet hatte, sie im Beförderungsjahr 2003 nicht von Besoldungsgruppe C 3 nach Besoldungsgruppe C 2 zu befördern;

soweit erforderlich, auch die ursprüngliche Entscheidung der Anstellungsbehörde vom Dezember 2003, die Klägerin im Beförderungsjahr 2003 nicht von Besoldungsgruppe C 3 nach Besoldungsgruppe C 2 zu befördern, aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-432/04.


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