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Document 92002E002272
WRITTEN QUESTION E-2272/02 by Pere Esteve (ELDR) to the Council. Failure by the Council to reply to priority questions within the set time limits.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2272/02 von Pere Esteve (ELDR) an den Rat. Überschreiten der Fristen für die Beantwortung von Anfragen mit Vorrang.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2272/02 von Pere Esteve (ELDR) an den Rat. Überschreiten der Fristen für die Beantwortung von Anfragen mit Vorrang.
ABl. C 92E vom 17.4.2003, pp. 147–148
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2272/02 von Pere Esteve (ELDR) an den Rat. Überschreiten der Fristen für die Beantwortung von Anfragen mit Vorrang.
Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0147 - 0148
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2272/02 von Pere Esteve (ELDR) an den Rat (24. Juli 2002) Betrifft: Überschreiten der Fristen für die Beantwortung von Anfragen mit Vorrang Die schriftliche Anfrage mit Vorrang P-0296/02(1), die dieser Abgeordnete am 30. Januar 2002 an den Rat gerichtet hat, wo sie am 5. Februar 2002 registriert wurde, und die die Rolle des spanischen Vorsitzes in der 58. Sitzung der Menschenrechtskommission in Genf (vom 18. März 2002 bis 26. April 2002) betraf, wurde erst am 25. Juni 2002 beantwortet. Zu diesem Zeitpunkt war die Sitzung der Menschenrechtskommission nicht nur bereits seit zwei Monaten beendet, sondern es blieben auch dem spanischen Vorsitz nur fünf Tage bis zu seinem Ende. Gemäß Artikel 44 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Parlaments werden diese Art von Anfragen innerhalb von drei Wochen ab ihrer Registrierung beim Rat beantwortet, was in unserem Fall bedeutete, dass der maßgebliche Zeitpunkt der 26. Februar 2002 gewesen wäre. In seiner gemeinsamen Antwort auf die schriftlichen Anfragen E-1299/00, E-1300/00 und P-1541/00(2) vom 10. Juli 2000 erinnert der Rat daran, dass er an die in der internen Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments erwähnten Fristen nicht gebunden ist; er weist aber auch darauf hin, dass er mit Blick auf eine verbesserte Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament in diesem Bereich rasch eine Reihe von internen Maßnahmen ergriffen habe, um auf schriftliche Anfragen binnen zwei Monaten antworten zu können. Die fragliche Anfrage mit Vorrang, die dieser Abgeordnete gestellt hat, wurde fast fünf Monate nach ihrer Registrierung beantwortet, als diese Antwort keinerlei Nutzen mehr hatte, da sie ins Leere lief, weil die 58. Sitzung der Menschenrechtskommission bereits vorbei war und sich der spanische Vorsitz schon dem Ende zuneigte. Ist sich der Rat der Unannehmlichkeiten bewusst, die der Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mit sich bringt? Gedenkt der Rat Maßnahmen zu ergreifen, die wirklich dazu taugen, den Verzug zu vermeiden, der hinsichtlich Häufigkeit und Dauer das bei Antworten der Kommission Übliche bei weitem übersteigt? (1) ABl. C 229 E vom 26.9.2002, S. 70. (2) ABl. C 46 E vom 13.2.2001, S. 167. Antwort (16.-19. Dezember 2002) Der Rat bestätigt die von ihm auf die Anfragen E-1299/00, E-1300/00 und P-1541/00 erteilte Antwort und versichert dem Herrn Abgeordneten, dass er im Rahmen des Möglichen und gemäß seiner eigenen internen Arbeitsverfahren stets darum bemüht ist, dass eine Anfrage so schnell wie möglich beantwortet wird.