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Document 32014R1196

Verordnung (EU) Nr. 1196/2014 der Kommission vom 30. Oktober 2014 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 319 vom 6.11.2014, p. 36–54 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/1196/oj

6.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 319/36


VERORDNUNG (EU) Nr. 1196/2014 DER KOMMISSION

vom 30. Oktober 2014

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft festgelegt.

(2)

Es ist erforderlich, mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der Statistiken im Rahmen von Modul 1: „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2: „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“ bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft im Rahmen von Modul 1: „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2: „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“ sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. Oktober 2014

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.


ANHANG I

Modul 1: Unternehmen und die Informationsgesellschaft

1.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

a)

Für das Bezugsjahr 2015 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten Themen bereitzustellen:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen;

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen;

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität);

Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte;

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT;

elektronischer Handel (E-Commerce);

Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von E-Commerce- und E-Business-Prozessen.

b)

Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

Für alle Unternehmen zu erhebende Variable:

Nutzung von Computern.

Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die einen Computer für Arbeitszwecke benutzen.

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Beschäftigung von IKT-Fachleuten;

Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Durchführung nachfolgender IKT-Funktionen im vorausgegangenen Kalenderjahr („hauptsächlich durch eigene Beschäftigte, einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen“; „hauptsächlich durch externe Dienstleister“; „nicht zutreffend“):

Wartung der IKT-Infrastruktur (Server, Computer, Drucker, Netzwerke);

Unterstützung für Bürosoftware;

Entwicklung von betriebswirtschaftlichen Systemen/Software;

Unterstützung für betriebswirtschaftliche Systeme/Software;

Entwicklung von Web-Anwendungen;

Unterstützung für Web-Anwendungen;

Sicherheit und Datenschutz.

Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt haben oder einzustellen versucht haben:

Verfügbarkeit von schwer zu besetzenden offenen Stellen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Computer nutzen:

Zugang zum Internet.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die einen Computer mit Internetzugang für Arbeitszwecke benutzen;

Internetanschluss: DSL oder sonstiger fester Breitbandanschlusstyp;

Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein tragbares Gerät mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion);

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über einen tragbaren Computer mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion);

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über sonstige tragbare Geräte wie Smartphones mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion);

Nutzung einer Website;

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetzwerke für Arbeitszwecke ermöglicht;

Nutzung sozialer Netzwerke, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

Nutzung von Unternehmens-Blogs oder Mikroblogs, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

Nutzung wikibasierter Instrumente zum Wissensaustausch, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

(fakultativ) Nutzung bezahlter Werbeinhalte im Internet.

Zu erhebende Variable für Unternehmen, die über einen Internetanschluss als DSL oder sonstigen festen Breitbandanschlusstyp verfügen:

Maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in MBit/s; ([0, < 2]; ([2, < 10]; ([10, < 30]; ([30, < 100]; [≥ 100]).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website:

Bereitstellung folgender Funktionen: Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten;

Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

Bereitstellung folgender Funktionen: Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen;

Bereitstellung folgender Funktionen: Verfolgungsfunktion oder Statusinformationen für aufgegebene Bestellungen;

Bereitstellung folgender Funktionen: personalisierte Website-Inhalte für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer;

Bereitstellung folgender Funktionen: Links oder Verweise auf die Unternehmensprofile in sozialen Medien;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die soziale Medien nutzen, insbesondere in Bezug auf soziale Netzwerke, Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs, Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte und wikibasierte Instrumente zum Wissensaustausch für andere Zwecke als für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte:

Nutzung sozialer Medien für die Entwicklung des Unternehmens-Image oder für die Produktvermarktung;

Nutzung sozialer Medien für die Erfassung von Meinungen, Bewertungen und Fragen der Kunden bzw. für diesbezügliche Reaktionen;

Nutzung sozialer Medien für die Einbeziehung der Kunden in die Entwicklungs- oder Innovationsmaßnahmen bezüglich Waren oder Dienstleistungen;

Nutzung sozialer Medien für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern oder anderen Einrichtungen;

Nutzung sozialer Medien für die Einstellung von Mitarbeitern;

Nutzung sozialer Medien für den Austausch von Ansichten, Meinungen und Wissen innerhalb des Unternehmens.

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

(fakultativ) Fernzugriff auf das E-Mail-System, die Dokumente oder Anwendungen des Unternehmens;

(fakultativ) Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen, ausgenommen kostenlose Dienstleistungen.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben und Cloud-Computing-Dienstleistungen erwerben:

(fakultativ) Nutzung von E-Mail als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Bürosoftware als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Speichern von Dateien als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Software-Anwendungen für Finanzen oder Buchhaltung als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Customer Relationship Management (CRM) als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus gemeinsam genutzten Servern von Dienstleistern;

(fakultativ) Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus Servern von Dienstleistern, die ausschließlich für das Unternehmen bestimmt sind.

Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr und organisatorische Aspekte

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP) zur Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche ermöglichen;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke ermöglichen;

elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden, zur Koordinierung der Verfügbarkeit und Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an den Endverbraucher, ohne dass die Informationen manuell eingegeben werden müssen;

(fakultativ) Verschicken von Rechnungen an andere Unternehmen oder an Behörden im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat an andere Unternehmen oder an Behörden verschickt wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format an andere Unternehmen oder an Behörden verschickt wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die nur in Papierform an andere Unternehmen oder an Behörden verschickt wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat erhalten wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die in Papierform oder als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format erhalten wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die elektronisch Informationen für das Lieferkettenmanagement austauschen:

elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden über Websites (Website des Unternehmens, Website von Geschäftspartnern oder Webportale);

elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden über ein für die automatische Verarbeitung geeignetes elektronisches Format.

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT

Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Computer nutzen:

Verfügbarkeit einer förmlich festgelegten IKT-Sicherheitsstrategie.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und über eine förmlich festgelegte IKT-Sicherheitsstrategie verfügen:

Maßnahmen der IKT-Sicherheitspolitik beziehen sich auf folgende Risiken: Datenzerstörung oder -korruption aufgrund von Angriffen oder unerwarteten Vorfällen;

Maßnahmen der IKT-Sicherheitspolitik beziehen sich auf folgende Risiken: Offenlegung vertraulicher Daten aus Versehen oder aufgrund von Eindringen von Unbefugten in das System, Pharming- oder Phishing-Angriffen;

Maßnahmen der IKT-Sicherheitspolitik beziehen sich auf folgende Risiken: Nichtverfügbarkeit von IKT-Diensten aufgrund von Angriffen von außen, z. B. DoS-Angriffe (denial-of-service attacks);

zeitliche Festlegung von bzw. Zeitpunkt der letzten Überarbeitung der IKT-Sicherheitspolitik („innerhalb der letzten zwölf Monate“; „liegt länger als zwölf, nicht länger als vierundzwanzig Monate zurück“; „liegt über vierundzwanzig Monate zurück“).

Elektronischer Geschäftsverkehr

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder Anwendung einschränken oder verhindern: Waren oder Dienstleistungen nicht für Web-Verkauf geeignet;

(fakultativ) Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder Anwendung einschränken oder verhindern: Logistikprobleme;

(fakultativ) Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder Anwendung einschränken oder verhindern: Zahlungsprobleme;

(fakultativ) Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder Anwendung einschränken oder verhindern: Probleme mit IKT-Sicherheit oder Datenschutz;

(fakultativ) Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder Anwendung einschränken oder verhindern: Probleme mit dem Rechtsrahmen;

(fakultativ) Art der Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder Anwendung einschränken oder verhindern: zu hohe Einführungskosten im Vergleich zu dem erwarteten Nutzen;

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über eine Website oder Anwendung aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben, im vorausgegangenen Kalenderjahr:

Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites oder Anwendungen zurückgeht;

Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel an Privatkunden (B2C) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites oder Anwendungen zurückgeht;

Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel (Umsatz) an andere Unternehmen (B2B) und der Verkäufe im elektronischen Handel an Behörden (B2G) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites oder Anwendungen zurückgeht;

elektronische Verkäufe nach Ursprungsland: Heimatland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

elektronische Verkäufe nach Ursprungsland: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

elektronische Verkäufe nach Ursprungsland: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Nutzung von Online-Zahlungssystemen für Verkäufe über Websites oder Anwendungen, d. h. Zahlung im Bestellvorgang integriert;

(fakultativ) Nutzung von Offline-Zahlungssystemen für Verkäufe über Websites oder Anwendungen, d. h. Zahlung nicht im Bestellvorgang integriert.

Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:

Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht.

elektronische Verkäufe nach Ursprungsland: Heimatland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

elektronische Verkäufe nach Ursprungsland: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

elektronische Verkäufe nach Ursprungsland: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über eine Website, Anwendung oder EDI-Systeme aufgegeben haben:

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Anwendungen im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen, deren Wert mindestens 1 % des Gesamtkaufwertes ausmacht, über Websites, Anwendungen oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen, deren Wert mindestens 1 % des Gesamtkaufwertes ausmacht, über Websites, Anwendungen oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgegeben haben:

(fakultativ) elektronische Einkäufe nach Ursprungsland: Heimatland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) elektronische Einkäufe nach Ursprungsland: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) elektronische Einkäufe nach Ursprungsland: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

c)

Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen:

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Zahl der erwerbstätigen Personen im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

2.   ERFASSUNGSBEREICH

Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstaben b bis c dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.

a)

Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

NACE-Kategorie

Bezeichnung

Abschnitt C

Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Abschnitt D, E

Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Abschnitt F

Baugewerbe/Bau

Abschnitt G

Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Abschnitt H

Verkehr und Lagerei

Abschnitt I

Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Abschnitt J

Information und Kommunikation

Abschnitt L

Grundstücks- und Wohnungswesen

Abteilung 69-74

Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Abschnitt N

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Gruppe 95.1

Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

b)

Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

c)

Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

3.   BEZUGSZEITRÄUME

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2014. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum das Jahr 2015.

4.   AUFSCHLÜSSELUNG

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:

a)

Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß folgenden NACE-Rev. 2-Aggregaten:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2 für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

10-18

19-23

24-25

26-33

35-39

41-43

45-47

47

49-53

55

58-63

68

69-74

77-82

26.1-26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62, 63.1, 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2 für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

10-12

13-15

16-18

26

27-28

29-30

31-33

45

46

55-56

58-60

61

62-63

77-78 + 80-82

79

95.1

b)

Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

Größenklasse

10 oder mehr Beschäftigte

10 bis 49 Beschäftigte

50 bis 249 Beschäftigte

250 oder mehr Beschäftigte

Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Die Bereitstellung der Variablen für die Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte“ und „5 bis 9 Beschäftigte“ ist fakultativ).

Größenklasse

Weniger als 10 Beschäftigte

Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ)

5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

5.   PERIODIZITÄT

Die Daten sind einmalig für das Jahr 2015 vorzulegen.

6.   FRISTEN

a)

Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen vor dem 5. Oktober 2015 an Eurostat übermittelt werden. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.

b)

Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 müssen vor dem 31. Mai 2015 an Eurostat übermittelt werden.

c)

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates muss bis zum 5. November 2015 an Eurostat übermittelt werden.

d)

Die Daten und Metadaten müssen gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat übermittelt werden. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts muss die von Eurostat definierte Metadatenstruktur verwendet werden.


ANHANG II

Modul 2: Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft

1.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

a)

Für das Bezugsjahr 2015 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählte Themen bereitzustellen:

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

IKT-Kompetenz und -Kenntnisse;

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet;

Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government);

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität);

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT.

b)

Folgende Variablen sind zu erheben:

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

Für alle Haushalte zu erhebende Variablen:

Computerzugang zu Hause;

Internetzugang zu Hause (unabhängig vom Gerät).

Für alle Haushalte mit Internetzugang zu erhebende Variablen:

Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: fester Breitbandanschluss, z. B. DSL, ADSL, VDSL, Kabel, Glasfaser, Satellit, öffentliche WiFi-Verbindungen;

Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: mobiler Breitbandanschluss (über Mobilfunknetz — mindestens 3G, z. B. UMTS —, über eine (SIM-)Karte oder einen USB-Stick, Mobiltelefon oder Smartphone als Modem);

(fakultativ) Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Wählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN;

(fakultativ) Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: mobiler Breitbandanschluss (über Mobilfunknetz — mindestens 3G, z. B. 2G+/UMTS —, über eine (SIM-)Karte oder einen USB-Stick, Mobiltelefon oder Smartphone als Modem).

Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variable:

letzte Nutzung eines Computers, zu Hause, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort (in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; ein Computer wurde noch nie benutzt).

Zu erhebende Variable für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten einen Computer benutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Computernutzung (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); weniger als ein Mal pro Woche).

Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variable:

letzte Nutzung des Internets (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; das Internet wurde noch nie genutzt).

Zu erhebende Variable für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben:

letzte Internet-Geschäftstransaktion zu Privatzwecken (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); weniger als ein Mal pro Woche);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden und/oder zu empfangen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internettelefonie, Internet-Videoanrufe (über Webcam) (Nutzung von Anwendungen wie Skype oder Facetime);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an sozialen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzen von Mitteilungen oder anderen Beiträgen);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um selbst geschaffenen Inhalt (Text, Bilder, Fotos, Videos, Musik, Software usw.) auf eine für andere zugängliche Website zu laden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Gesundheitsinformationen zu suchen (z. B. über Verletzungen, Krankheiten, Ernährungsfragen, gesünderes Leben);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Aus- und Weiterbildungs- oder Schulungsangebote zu suchen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Wikis zu konsultieren (Wissenserwerb in beliebigem Bereich);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren oder Dienstleistungen zu finden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Software (keine Spielsoftware) herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Mitteilungen über soziale und politische Themen auf Websites abzusetzen (z. B. Blogs, soziale Netzwerke);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an Online-Konsultationen oder Abstimmungen über soziale oder politische Themen teilzunehmen (z. B. Stadtplanung, Unterschreiben von Petitionen);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um eine Stelle zu suchen oder eine Stellenbewerbung einzureichen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten, um an beruflichen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzung von Mitteilungen oder anderen Beiträgen, z. B. für LinkedIn, Xing);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen und Beherbergung in Anspruch zu nehmen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, z. B. über Online-Auktionen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dokumente, Bilder, Musik, Videos oder andere Dateien zu speichern, z. B. Google DRIVE, Dropbox, Windows OneDrive (ehemals Skydrive), iCloud, Amazon Cloud DRIVE;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten im Ausbildungs-, Berufs- oder Privatrahmen: Teilnahme an einem Online-Kurs;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten im Ausbildungs-, Berufs- oder Privatrahmen: Nutzung von Online-Unterlagen mit Ausnahme vollständiger Kurse (z. B. audiovisuelles Material, Online-Lernsoftware, elektronische Lehrbücher);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten im Ausbildungs-, Berufs- oder Privatrahmen: Kommunikation mit Lehrkräften oder Studenten unter Nutzung von Bildungswebsites/-Portalen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten im Ausbildungs-, Berufs- oder Privatrahmen: sonstige Tätigkeiten.

Für Einzelpersonen, die innerhalb der letzten drei Monate das Internet zur Teilnahme an sozialen Netzwerken genutzt haben, zu erhebende Variablen:

durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung zur Teilnahme an sozialen Netzwerken in den letzten drei Monaten (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); weniger als ein Mal pro Woche).

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet zu Privatzwecken für Transaktionen des elektronischen Handels genutzt haben:

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Lebensmitteln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Gebrauchsgütern;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Arzneimitteln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Bekleidung oder Sportartikeln;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Computerhardware;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung elektronischer Geräte (einschl. Kameras);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Fernsehen, Breitbandanschlüsse, Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse, Geldeinzahlung für Telefonguthabenkarten usw.);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten für den Kauf von Aktien, Versicherungspolicen oder anderen Finanzdienstleistungen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Ferienunterkünften (Hotel usw.);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Reisedienstleistungen (Fahrkarten, Autovermietung usw.);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Filmen oder Musik;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen (einschließlich elektronischer Bücher);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von E-Learning-Material;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Videospielen, sonstiger Computersoftware und Software-Aktualisierungen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Waren oder Dienstleistungen;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei inländischen Anbietern in den letzten zwölf Monaten;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus anderen EU-Ländern in den letzten zwölf Monaten;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus der übrigen Welt in den letzten zwölf Monaten;

Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen in den letzten zwölf Monaten: Ursprungsland der Verkäufer unbekannt;

Anzahl der in den letzten drei Monaten übers Internet gekauften Waren oder Dienstleistungen (nach Anzahl der Bestellungen/Käufe oder nach Kategorien: 1-2 Bestellungen/Kaufvorgänge; zwischen 2 und 5 Bestellungen/Kaufvorgänge; zwischen 5 und 10 Bestellungen/Kaufvorgänge, über 10 Bestellungen/Kaufvorgänge;

Gesamtwert von Waren oder Dienstleistungen (mit Ausnahme von Aktien oder anderen finanziellen Dienstleistungen), die in den letzten drei Monaten übers Internet gekauft wurden (Betrag in Euro oder in Betragskategorien: weniger als 50 Euro, zwischen 50 und 100 Euro, zwischen 100 und 500 Euro, zwischen 500 und 1 000 Euro, über 1 000 Euro; Betrag unbekannt);

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: technische Probleme mit der Website beim Bestell- oder Zahlungsvorgang;

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Schwierigkeiten, Informationen bezüglich Garantien und sonstiger gesetzlicher Rechte zu finden;

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Zustellung dauert länger als angegeben;

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: endgültige Kosten höher als angegeben (z. B. höhere Lieferkosten, unerwartete Bearbeitungsgebühr);

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Lieferung falscher oder beschädigter Waren;

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Betrugsfälle aufgetreten (keine Waren/Dienstleistungen geliefert, Missbrauch von Kreditkartenangaben usw.);

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: Beschwerden und Mängelbehebung bereiten Schwierigkeiten oder Beschwerden werden nicht zufrieden stellend bearbeitet;

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: ausländisches Handelsunternehmen liefert nicht in Wohnsitzland;

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: sonstige Probleme.

bei der Internet-Geschäftstätigkeit aufgetretene Probleme: keine Probleme.

IKT-Kompetenz und -Kenntnisse

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Kenntnisse, die das Übertragen von Dateien zwischen dem Computer und anderen Geräten ermöglichen;

Kenntnisse, die das Installieren von Software oder Anwendungen (Apps) ermöglichen;

Kenntnisse, die das Vornehmen von Änderungen der Software-Einstellungen, einschließlich des Betriebsprogramms oder der Sicherheitsprogramme, ermöglichen;

Kenntnisse, die das Kopieren oder Verschieben von Dateien oder Ordnern ermöglichen;

Kenntnisse, die die Nutzung von Textverarbeitungsprogrammen ermöglichen;

Kenntnisse, die das Erstellen von Präsentationen oder Dokumenten ermöglichen, in die Text, Bilder, Tabellen oder Diagramme integriert sind;

Kenntnisse, die die Nutzung von Tabellenkalkulationssoftware ermöglichen;

Kenntnisse, die die Bearbeitung von Foto-, Video- oder Audio-Dateien ermöglichen;

Kenntnisse, die das Schreiben eines Programms in einer Programmiersprache ermöglichen.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die Tabellenkalkulationssoftware in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Kenntnisse, die die Nutzung fortgeschrittener Funktionen der Tabellenkalkulationssoftware zur Ordnung und Analyse von Daten ermöglichen: Sortieren, Filtern, Verwendung von Formeln und Erstellung von Diagrammen.

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet

Zu erhebende Variablen für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben:

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Internetzugang andernorts;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Bedarf für das Internet (nicht nützlich, nicht interessant usw.);

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Gerätekosten zu hoch;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Zugangskosten zu hoch (Telefon, DSL-Vertrag usw.);

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: fehlende Kenntnisse;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre oder der Sicherheit;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Breitbandanschluss in der Region verfügbar;

Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: sonstige Gründe.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet genutzt haben, ohne dabei elektronische Geschäftstätigkeiten zu betreiben:

Hemmnisse für die Nutzung von Internet-Geschäften: gehe lieber persönlich in das Geschäft, möchte die Ware sehen, Treue zum Geschäft, Macht der Gewohnheit;

Hemmnisse für die Nutzung von Internet-Geschäften: fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z. B. Website konnte nicht benutzt werden oder die Nutzung war zu kompliziert);

Hemmnisse für die Nutzung von Internet-Geschäften: die Lieferung von über das Internet bestellten Waren ist problematisch (z. B. zu lange Lieferzeiten oder logistische Probleme);

Hemmnisse für die Nutzung von Internet-Geschäften: Bedenken hinsichtlich der Zahlungssicherheit oder der Privatsphäre (Weitergabe der Kreditkartendaten oder der persönlichen Daten über das Internet);

Hemmnisse für die Nutzung von Internet-Geschäften: Bedenken hinsichtlich der Zustellung oder Rücksendung von Waren, Bedenken hinsichtlich Reklamationen oder Mängelbehebung;

Hemmnisse für die Nutzung von Internet-Geschäften: keine Karte für Zahlungen über das Internet vorhanden;

(fakultativ) Hemmnisse für die Nutzung von Internet-Geschäften: ausländisches Handelsunternehmen liefert nicht ins Wohnsitzland;

Hemmnisse für die Internet-Geschäftstätigkeit: sonstige Probleme.

Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von den Websites von Behörden und öffentlichen Einrichtungen abzurufen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Vordrucke von den Websites von Behörden und öffentlichen Einrichtungen herunterzuladen;

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, zur elektronischen Rücksendung ausgefüllter Web-Formulare an Behörden und öffentliche Einrichtungen.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten nicht dazu genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörden-Website zu Privatzwecken zu übermitteln:

Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke über die Websites von Behörden übermittelt zu haben: Übermittlung von Vordrucken nicht erforderlich.

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten nicht dazu genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörden-Website zu Privatzwecken zu übermitteln, und die als Begründung nicht angegeben haben, dass keine Übermittlung von Vordrucken erforderlich war:

Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben: keine Website mit entsprechendem Dienst verfügbar;

Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben: fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z. B. Website konnte nicht benutzt werden oder die Nutzung war zu kompliziert);

Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben: Bedenken bezüglich Schutz und Sicherheit der persönlichen Daten;

(fakultativ) Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben: Fehlen von elektronischen Unterschriften oder elektronischem ID/Zertifikaten (als Authentisierung bzw. für die Nutzung der Funktion erforderlich);

Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben: Übermittlung durch eine andere Person erfolgt (z. B. Berater, Steuerberater, Verwandter oder Familienmitglied);

Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben: sonstige Gründe.

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Probleme bei privater Internet-Nutzung in den vorausgegangenen zwölf Monaten: Daten- oder Zeitverlust durch Virusbefall oder sonstigen Computerschaden (z. B. durch Würmer oder Trojaner);

Probleme bei privater Internet-Nutzung in den vorausgegangenen zwölf Monaten: Missbrauch persönlicher Daten, die über das Internet verschickt werden, und/oder sonstige Verletzungen der Privatsphäre (z. B. Missbrauch von Fotos, Videos, persönlichen Daten auf Gemeinschaftswebseiten);

Probleme bei privater Internet-Nutzung in den vorausgegangenen zwölf Monaten: Finanzielle Verluste durch betrügerische Nachrichten („Phishing“) oder Umleitung zu gefälschten Webseiten mit der Aufforderung nach Angabe persönlicher Informationen („Pharming“);

Probleme bei privater Internet-Nutzung in den vorausgegangenen zwölf Monaten: finanzielle Verluste durch betrügerische Verwendung von Zahlungskarten (Kredit- oder Debitkarte);

Probleme bei privater Internet-Nutzung in den vorausgegangenen zwölf Monaten: Kinder hatten Zugang zu nicht jugendfreien Websites;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei Kauf oder Bestellung von Waren oder Dienstleistungen für private Zwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei Banktätigkeiten, wie z. B. Kontoverwaltung für private Zwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei der Bereitstellung persönlicher Informationen für Online-Gemeinschaften zur Bildung sozialer und beruflicher Netzwerke in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei der Kommunikation mit Ämtern und Behörden für private Zwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis beim Herunterladen von Software, Musik- und Videodateien, Spielen und sonstigen Dateien für private Zwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei der Internetnutzung mit Hilfe eines mobilen Gerätes (z. B. Laptop) über eine drahtlose Verbindung von anderen Standorten als von zu Hause aus in den letzten zwölf Monaten;

Erstellen von Backup-Dateien (für Dokumente, Bilder usw.) vom eigenen Computer auf ein beliebiges externes Speichermedium (z. B. CD, DVD, externe Festplatte,, USB-Speichermedium) oder unter Nutzung von Internet-Speicherplatz (ja (automatisch oder manuell); nein);

Vorhandene Kenntnis darüber, dass Cookies zur Beobachtung des Internet-Verhaltens, zur Erstellung von Nutzerprofilen und zu nutzerspezifischen Werbediensten verwendet werden können;

Internet-Browser-Einstellungen wurden bereits geändert, um die Zahl der Cookies auf eigenem Computer einzuschränken oder ihre Erstellung zu verhindern.

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

Nutzung von Mobiltelefon (oder Smartphone) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

Nutzung von Mobiltelefon (oder Smartphone) über das Mobilfunknetz für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

Nutzung von Mobiltelefon (oder Smart-Phone) über ein drahtloses Netz (z. B. WiFi) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

Nutzung von tragbaren Computern (z. B. Laptop, Tablet) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

Nutzung von tragbaren Computern (z. B. Laptop, Tablet) über Mobilfunknetz unter Verwendung eines USB-Sticks, einer (SIM-)Karte oder Mobiltelefon oder Smartphone als Modem für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

Nutzung von tragbaren Computern (z. B. Laptop, Tablet) über ein drahtloses Netz (z. B. WiFi) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

Nutzung sonstiger Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

keine Nutzung mobiler Geräte für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz.

2.   ERFASSUNGSBEREICH

a)

Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe von 16 bis 74 Jahren.

b)

Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.

c)

Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte bzw. Einzelpersonen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

3.   BEZUGSZEITRAUM

Der Hauptbezugszeitraum für die Erhebung der Statistiken ist das erste Quartal 2015.

4.   SOZIOÖKONOMISCHE HINTERGRUNDVARIABLEN

a)

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);

(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2;

Lage des Wohnorts: in weniger entwickelten Regionen; in Übergangsregionen; in stärker entwickelten Regionen;

Verstädterungsgrad: in dicht besiedelten Gebieten; in mäßig besiedelten Gebieten; in dünn besiedelten Gebieten;

Art des Haushalts: Anzahl der Haushaltsangehörigen; (fakultativ) Zahl der Personen zwischen 16 und 24; (fakultativ) Zahl der Schüler und Studenten zwischen 16 und 24; (fakultativ) Zahl der Personen zwischen 25 und 64 Jahren; (fakultativ) Zahl der Personen im Alter von 65 Jahren oder älter (gesondert zu erfassen: Zahl der Kinder unter 16 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von 14 bis 15 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von 5 bis 13 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder im Alter von bis zu 4 Jahren);

(fakultativ) monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (als Wert oder als mit Einkommensquartilen kompatible Größenklassen zu erheben);

(fakultativ) monatliches Netto-Äquivalenzhaushaltseinkommen in Quintilen.

b)

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

Geschlecht: männlich; weiblich,

Geburtsland: im Inland geboren; im Ausland geboren: in einem anderen EU-Mitgliedstaat geboren; im Ausland geboren: in einem Nicht-EU-Staat geboren

Land der Staatsangehörigkeit: Staatsangehörigkeit des Landes; Nichtstaatsangehöriger: Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaats; Nichtstaatsangehöriger: Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates;

Alter (in vollendeten Jahren); (fakultativ) unter 16 und/oder über 74;

Bildungsgrad (höchster Bildungsabschluss) gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011): höchstens Sekundarbereich I (ISCED 0, 1 oder 2); Sekundarbereich II und nicht-tertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich II — 2-3 (ISCED 3 oder 4); tertiäre Bildung (ISCED 5, 6, 7 oder 8); niedriger als Primarbereich (ISCED 0); Primarbereich (ISCED 1); Sekundarstufe I (ISCED 2); Sekundarstufe II (ISCED 3); nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich (ISCED 4); Kurzstudiengänge nach dem Sekundarbereich (ISCED 5); Bachelor oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 6); Master oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 7); Promotion oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 8);

Erwerbsstatus: Arbeitnehmer oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige (fakultativ: Arbeitnehmer oder Selbständige mit Vollzeittätigkeit, Arbeitnehmer oder Selbständige mit Teilzeittätigkeit, Arbeitnehmer mit dauerhafter oder unbefristeter Tätigkeit, Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit oder befristetem Arbeitsvertrag, Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige);

(fakultativ) Wirtschaftszweig der Beschäftigung:

Abschnitt der NACE Rev. 2

Bezeichnung

A

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

B, C, D und E

Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, sonstige Industrie

F

Baugewerbe

G, H und I

Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

J

Information und Kommunikation

K

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

L

Grundstücks- und Wohnungswesen

M und N

Dienstleistungen für Unternehmen

O, P und Q

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen

R, S, T und U

Andere Dienstleistungen

Erwerbsstatus: arbeitslos; nicht im Erwerbsleben stehende Schüler und Studenten; andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen (für andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen fakultativ: im Ruhestand oder Vorruhestand oder Aufgabe der selbständigen Tätigkeit; dauerhafte Behinderung, Pflichtwehrdienst oder Zivildienst, Erfüllung häuslicher Verpflichtungen, sonstige Nichterwerbsperson);

Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08): Arbeiter, Angestellte, IKT-Kräfte, Nicht-IKT-Kräfte; (fakultativ) alle Berufe nach der ISCO-08 auf der 2-stelligen Ebene.

5.   PERIODIZITÄT

Die Daten sind einmalig für das Jahr 2015 vorzulegen.

6.   FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE

a)

Die Einzeldatensätze im Sinne von Artikel 6 und Anhang II Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004, die keine direkte Identifizierung der betreffenden statistischen Einheiten ermöglichen, müssen vor dem 5. Oktober 2015 an Eurostat übermittelt werden. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.

b)

Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 müssen vor dem 31. Mai 2015 an Eurostat übermittelt werden.

c)

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates muss bis zum 5. November 2015 an Eurostat übermittelt werden.

d)

Die Daten und Metadaten müssen gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat übermittelt werden. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts muss die von Eurostat definierte Metadatenstruktur verwendet werden.


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