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Document 62022CJ0581
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 4. Oktober 2024.
thyssenkrupp AG gegen Europäische Kommission.
Rechtsmittel – Wettbewerb – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Unternehmenszusammenschluss – Beschluss, mit dem der Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen unvereinbar erklärt wird – Bestimmung der relevanten Märkte – Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs – Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung – Nicht koordinierte Auswirkungen – Beweisanforderungen – Begriffe ‚wichtige Wettbewerbskraft‘ und ‚nahe Wettbewerber‘ – Nähe des Wettbewerbs zwischen fusionierenden Unternehmen – Herfindahl-Hirschmann Index – Auskunftsverlangen – Verfälschung.
Rechtssache C-581/22 P.
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 4. Oktober 2024.
thyssenkrupp AG gegen Europäische Kommission.
Rechtsmittel – Wettbewerb – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Unternehmenszusammenschluss – Beschluss, mit dem der Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen unvereinbar erklärt wird – Bestimmung der relevanten Märkte – Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs – Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung – Nicht koordinierte Auswirkungen – Beweisanforderungen – Begriffe ‚wichtige Wettbewerbskraft‘ und ‚nahe Wettbewerber‘ – Nähe des Wettbewerbs zwischen fusionierenden Unternehmen – Herfindahl-Hirschmann Index – Auskunftsverlangen – Verfälschung.
Rechtssache C-581/22 P.
Court reports – general
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2024:821
Rechtssache C-581/22 P
thyssenkrupp AG
gegen
Europäische Kommission
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 4. Oktober 2024
„Rechtsmittel – Wettbewerb – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Unternehmenszusammenschluss – Beschluss, mit dem der Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen unvereinbar erklärt wird – Bestimmung der relevanten Märkte – Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs – Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung – Nicht koordinierte Auswirkungen – Beweisanforderungen – Begriffe ‚wichtige Wettbewerbskraft‘ und ‚nahe Wettbewerber‘ – Nähe des Wettbewerbs zwischen fusionierenden Unternehmen – Herfindahl-Hirschmann Index – Auskunftsverlangen – Verfälschung“
Unternehmenszusammenschlüsse – Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt – Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung, die den wirksamen Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich behindert – Prüfung durch die Kommission – Untersuchung der voraussichtlichen Entwicklung – Beweislast – Verpflichtung der Kommission, sich auf solide Beweise zu stützen – Gerichtliche Überprüfung – Umfang
(Verordnung Nr. 139/2004 des Rates)
(vgl. Rn. 95-100)
Unternehmenszusammenschlüsse – Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt – Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung, die den wirksamen Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich behindert – Prüfung durch die Kommission – Untersuchung der voraussichtlichen Entwicklung – Umfang der Beweislast – Obliegenheit der Kommission, die gegen den Zusammenschluss geltend gemachte Annahme einer Behinderung durch hinreichend signifikante und überzeugende Beweismittel zu untermauern, um die Feststellung zu ermöglichen, dass die Behinderung eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist
(Verordnung Nr. 139/2004 des Rates, Art. 2 Abs. 2 und 3)
(vgl. Rn. 126, 127)
Unternehmenszusammenschlüsse – Prüfung durch die Kommission – Definition des relevanten Marktes – Kriterien – Substituierbarkeit der Waren – In die Beurteilung einfließende Gesichtspunkte – Infragestellung der von der Kommission vorgenommenen Beurteilung – Beweislast
(Bekanntmachung 97/C 372/03 der Kommission, Rn. 15 und 25)
(vgl. Rn. 163-172)
Unternehmenszusammenschlüsse – Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt – Prüfung durch die Kommission – Beachtlichkeit der früheren Entscheidungspraxis der Kommission – Fehlen
(Verordnung Nr. 139/2004 des Rates)
(vgl. Rn. 187-190)
Unternehmenszusammenschlüsse – Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt – Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung, die den wirksamen Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich behindert – Behinderung des Wettbewerbs in einem wesentlichen Teil des Binnenmarkts – Kriterien – Nicht koordinierte horizontale Auswirkungen, die sich aus der Beseitigung eines beträchtlichen Wettbewerbsdrucks auf einem oligopolistischen Markt ergeben
(Verordnung Nr. 139/2004 des Rates, 25. Erwägungsgrund sowie Art. 2 Abs. 2 und 3)
(vgl. Rn. 201-204, 211)
Unternehmenszusammenschlüsse – Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt – Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung, die den wirksamen Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich behindert – Beurteilungskriterien – Beseitigung eines Unternehmens, das eine wichtige Wettbewerbskraft darstellt – Begriff – Unternehmen, das für den Wettbewerb eine größere Rolle spielt, als sein Marktanteil nahelegt – Ausreichender Gesichtspunkt
(Mitteilung 2004/C 31/03 der Kommission, Ziff. 26, 37 und 38)
(vgl. Rn. 236-243)
Unternehmenszusammenschlüsse – Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt – Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung, die den wirksamen Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich behindert – Beurteilung der wettbewerbswidrigen Auswirkungen des Zusammenschlusses – Kriterien
(Verordnung Nr. 139/2004 des Rates, Art. 2 Abs. 3; Mitteilung 2004/C 31/03 der Kommission, Ziff. 16 und 21)
(vgl. Rn. 350-352)