Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62022CJ0684

Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 25. April 2024.
S. Ö. u. a. gegen Stadt Duisburg u. a.
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsbürgerschaft – Art. 20 AEUV – Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats und eines Drittstaats – Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats – Verlust der Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats und der Unionsbürgerschaft kraft Gesetzes – Möglichkeit, die Beibehaltung der Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats vor Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats zu beantragen – Einzelfallprüfung der Folgen des Verlusts der Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats im Hinblick auf das Unionsrecht – Umfang.
Verbundene Rechtssachen C-684/22 bis C-686/22.

Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

ECLI identifier: ECLI:EU:C:2024:345

Verbundene Rechtssachen C‑684/22 bis C‑686/22

S. Ö. u. a.

gegen

Stadt Duisburg u. a.

(Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf)

Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 25. April 2024

„Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsbürgerschaft – Art. 20 AEUV – Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats und eines Drittstaats – Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats – Verlust der Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats und der Unionsbürgerschaft kraft Gesetzes – Möglichkeit, die Beibehaltung der Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats vor Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats zu beantragen – Einzelfallprüfung der Folgen des Verlusts der Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats im Hinblick auf das Unionsrecht – Umfang“

Unionsbürgerschaft – Bestimmungen des Vertrags – Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats – Freiwilliger Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats – Verlust der Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats und der Unionsbürgerschaft kraft Gesetzes – Ausnahme – Genehmigung, die vor Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats erlangte Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats beizubehalten – Zulässigkeit – Voraussetzungen

(Art. 20 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 7)

(vgl. Rn. 34-65 und Tenor)

Siehe Text der Entscheidung.

Top