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Document 62022CJ0096
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 21. Dezember 2023.
CDIL ̶ Companhia de Distribuição Integral Logística Portugal, S.A. gegen Autoridade Tributária e Aduaneira.
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Warenverkehr – Art. 34 AEUV – Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung – Nationale Regelung, die die Zigarettenmengen, die in einem bestimmten Zeitraum in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden dürfen, auf eine Höchstmenge beschränkt, die dem monatlichen Durchschnitt der in den vorangegangenen zwölf Monaten in den steuerrechtlich freien Verkehr überführten Mengen entspricht – Art. 36 AEUV – Rechtfertigung – Bekämpfung von Steuerhinterziehung und missbräuchlichen Verhaltensweisen – Schutz der öffentlichen Gesundheit – Steuerrecht – Verbrauchsteuern – Richtlinie 2008/118/EG – Art. 7 – Zeitpunkt der Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs – Überführung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr – Art. 9 – Voraussetzungen für das Entstehen des Steueranspruchs und anzuwendender Verbrauchsteuersatz – Überschreitung der geltenden Mengenbeschränkung – Überschuss – Anwendung des Verbrauchsteuersatzes, der zum Zeitpunkt der Abgabe der das Verfahren abschließenden Erklärung gilt.
Rechtssache C-96/22.
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 21. Dezember 2023.
CDIL ̶ Companhia de Distribuição Integral Logística Portugal, S.A. gegen Autoridade Tributária e Aduaneira.
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Warenverkehr – Art. 34 AEUV – Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung – Nationale Regelung, die die Zigarettenmengen, die in einem bestimmten Zeitraum in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden dürfen, auf eine Höchstmenge beschränkt, die dem monatlichen Durchschnitt der in den vorangegangenen zwölf Monaten in den steuerrechtlich freien Verkehr überführten Mengen entspricht – Art. 36 AEUV – Rechtfertigung – Bekämpfung von Steuerhinterziehung und missbräuchlichen Verhaltensweisen – Schutz der öffentlichen Gesundheit – Steuerrecht – Verbrauchsteuern – Richtlinie 2008/118/EG – Art. 7 – Zeitpunkt der Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs – Überführung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr – Art. 9 – Voraussetzungen für das Entstehen des Steueranspruchs und anzuwendender Verbrauchsteuersatz – Überschreitung der geltenden Mengenbeschränkung – Überschuss – Anwendung des Verbrauchsteuersatzes, der zum Zeitpunkt der Abgabe der das Verfahren abschließenden Erklärung gilt.
Rechtssache C-96/22.
Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2023:1025
Rechtssache C‑96/22
CDIL – Companhia de Distribuição Integral Logística Portugal, S.A.
gegen
Autoridade Tributária e Aduaneira
(Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo)
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 21. Dezember 2023
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Warenverkehr – Art. 34 AEUV – Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung – Nationale Regelung, die die Zigarettenmengen, die in einem bestimmten Zeitraum in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden dürfen, auf eine Höchstmenge beschränkt, die dem monatlichen Durchschnitt der in den vorangegangenen zwölf Monaten in den steuerrechtlich freien Verkehr überführten Mengen entspricht – Art. 36 AEUV – Rechtfertigung – Bekämpfung von Steuerhinterziehung und missbräuchlichen Verhaltensweisen – Schutz der öffentlichen Gesundheit – Steuerrecht – Verbrauchsteuern – Richtlinie 2008/118/EG – Art. 7 – Zeitpunkt der Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs – Überführung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr – Art. 9 – Voraussetzungen für das Entstehen des Steueranspruchs und anzuwendender Verbrauchsteuersatz – Überschreitung der geltenden Mengenbeschränkung – Überschuss – Anwendung des Verbrauchsteuersatzes, der zum Zeitpunkt der Abgabe der das Verfahren abschließenden Erklärung gilt“
Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung – Begriff – Nationale Regelung, die verhindern soll, dass Zigarettenpackungen zum Jahresende im Hinblick auf eine Erhöhung der Verbrauchsteuer in übermäßig großen Mengen in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden – Einbeziehung
(Art. 34 AEUV)
(vgl. Rn. 33-35)
Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung – Nationale Regelung, die verhindern soll, dass Zigarettenpackungen zum Jahresende im Hinblick auf eine Erhöhung der Verbrauchsteuer in übermäßig großen Mengen in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden – Zulässigkeit – Rechtfertigung – Bekämpfung von Steuerhinterziehung und missbräuchlichen Verhaltensweisen – Schutz der öffentlichen Gesundheit – Grenze – Zur Erreichung dieser Ziele geeignete Maßnahme – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Anwendungsvoraussetzungen – Prüfung durch die nationalen Gerichte
(Art. 36 AEUV)
(vgl. Rn. 36-43, 51, Tenor 1)
Steuerliche Vorschriften – Harmonisierung der Rechtsvorschriften – Verbrauchsteuern – Richtlinie 2008/118 – Anwendbarer Verbrauchsteuersatz – Zum Zeitpunkt der Entstehung des Steueranspruchs anwendbarer Verbrauchsteuersatz – Zeitpunkt der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr – Nationale Regelung, nach der die Zigarettenmenge, die die in dieser Regelung vorgesehene Mengenbeschränkung für die Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr überschreitet, zu dem Verbrauchsteuersatz besteuert wird, der zu einem späteren Zeitpunkt als dem ihrer Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr gilt – Unzulässigkeit
(Richtlinie 2008/118 des Rates, Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1)
(vgl. Rn. 64, 65, 67, 69, Tenor 2)