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Document 62020CJ0617

Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 2. Juni 2022.
Verfahren auf Betreiben von T.N. und N.N.
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Erbrechtliche Maßnahmen – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Art. 13 und 28 – Gültigkeit der Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft – Erbe, der seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des für die Rechtsnachfolge von Todes wegen zuständigen Gerichts hat – Vor dem Gericht des Mitgliedstaats des gewöhnlichen Aufenthalts des Erben abgegebene Erklärung.
Rechtssache C-617/20.

Court reports – general

ECLI identifier: ECLI:EU:C:2022:426

Rechtssache C‑617/20

Verfahren auf Betreiben von T. N. und N. N.

(Vorabentscheidungsersuchen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen)

Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 2. Juni 2022

„Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Erbrechtliche Maßnahmen – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Art. 13 und 28 – Gültigkeit der Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft – Erbe, der seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des für die Rechtsnachfolge von Todes wegen zuständigen Gerichts hat – Vor dem Gericht des Mitgliedstaats des gewöhnlichen Aufenthalts des Erben abgegebene Erklärung“

  1. Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit, anzuwendendes Recht, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses – Verordnung Nr. 650/2012 – Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils

    (Verordnung Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates, 32. Erwägungsgrund sowie Art. 4 bis 11, 13 und 28)

    (vgl. Rn. 37-40, 44-49, 51 und Tenor)

Siehe Text der Entscheidung.

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