Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62018CJ0449

Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 17. September 2020.
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gegen Lionel Andrés Messi Cuccittini und J.M. EV e hijos SRL gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Rechtsmittel – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke MESSI – Ältere Unionswortmarken MASSI – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung.
Rechtssache C-449/18 P und C-474/18 P.

ECLI identifier: ECLI:EU:C:2020:722

 Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 17. September 2020 –
EUIPO/Messi Cuccittini

(Verbundene Rechtssachen C‑449/18 P und C‑474/18 P) ( 1 )

„Rechtsmittel – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke MESSI – Ältere Unionswortmarken MASSI – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung“

1. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 45-47)

2. 

Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung

(Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1)

(vgl. Rn. 55)

3. 

Unionsmarke – Verfahrensvorschriften – Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen – Umfang – Verpflichtung zum Nachweis der Richtigkeit allgemein bekannter Tatsachen – Fehlen – Bestreiten vor dem Gericht – Überprüfung der vom Gericht vorgenommenen Würdigung, ob Tatsachen allgemein bekannt sind, durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung

(Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1)

(vgl. Rn. 57)

4. 

Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern erlassenen Entscheidungen – Erneute Prüfung tatsächlicher Umstände anhand von Beweisen, die nicht zuvor den Stellen des Amtes vorgelegt wurden – Ausschluss – Vorbringen, das allgemein bekannte Tatsachen dartut – Einbeziehung

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65)

(vgl. Rn. 71-73)

5. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Eignung von Bedeutungsunterschieden, optische oder klangliche Ähnlichkeiten zu neutralisieren – Voraussetzungen

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 84-87)

Tenor

1. 

Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

2. 

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten, die Herrn Lionel Andrés Messi Cuccittini in der Rechtssache C‑449/18 P entstanden sind.

3. 

Die J.M.‑E.V. e hijos SRL trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die Herrn Lionel Andrés Messi Cuccittini und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in der Rechtssache C‑474/18 P entstanden sind.


( 1 ) ABl. C 392 vom 29.10.2018.

Top