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Document 62009CO0136
Leitsätze des Beschlusses
Leitsätze des Beschlusses
Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Rechtsangleichung
–
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
–
Richtlinie 2001/29 (Richtlinie 2001/29 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 43 und Tenor)
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Areios Pagos – Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167, S. 10) – Begriff „öffentliche Wiedergabe“ – Werke, die über in Hotelzimmern aufgestellte und mit der Zentralantenne des Hotels verbundene Fernsehgeräte ohne sonstige Intervention des Hotels in Bezug auf den Fernsehempfang der Kunden verbreitet werden
Tenor
Ein Hotelier nimmt durch das bloße Aufstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern und ihre Verbindung mit der Zentralantenne des Hotels eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vor.