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Document 62009CO0136

Leitsätze des Beschlusses

Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Rechtsangleichung

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Richtlinie 2001/29 (Richtlinie 2001/29 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 43 und Tenor)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Areios Pagos – Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167, S. 10) – Begriff „öffentliche Wiedergabe“ – Werke, die über in Hotelzimmern aufgestellte und mit der Zentralantenne des Hotels verbundene Fernsehgeräte ohne sonstige Intervention des Hotels in Bezug auf den Fernsehempfang der Kunden verbreitet werden

Tenor

Tenor

Ein Hotelier nimmt durch das bloße Aufstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern und ihre Verbindung mit der Zentralantenne des Hotels eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vor.

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