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Document 62001CJ0019
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Sozialpolitik — Rechtsangleichung — Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers — Richtlinie 80/987 — Begrenzung der Zahlungsverpflichtung der Garantieeinrichtungen auf einen Betrag, der den notwendigen Lebensunterhalt der Arbeitnehmer deckt — Abzug von Zahlungen, die der Arbeitgeber während des von der Garantie erfassten Zeitraums geleistet hat — Unzulässigkeit
(Richtlinie 80/987 des Rates, Artikel 3 Absatz 1, 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 und 10)
Die Artikel 3 Absatz 1 und 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 80/987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht erlauben, die Zahlungsverpflichtung der Garantieeinrichtungen auf einen Betrag zu begrenzen, der den notwendigen Lebensunterhalt der betroffenen Arbeitnehmer deckt und von dem die Zahlungen abgezogen werden, die der Arbeitgeber während des von der Garantie erfassten Zeitraums geleistet hat.
Die Mitgliedstaaten dürfen nämlich zwar für die Garantie nicht erfüllter Ansprüche eine Höchstgrenze festsetzen, doch müssen sie bis zu dieser Höchstgrenze die Befriedigung aller in Rede stehenden nicht erfüllten Ansprüche gewährleisten. Vorauszahlungen, die die betreffenden Arbeitnehmer auf ihre den Garantiezeitraum betreffenden Ansprüche erhalten haben, sind von diesen abzuziehen, um zu bestimmen, inwieweit die Ansprüche unerfüllt geblieben sind. Demgegenüber würde ein Kumulierungsverbot, wonach das Arbeitsentgelt, das diesen Arbeitnehmern während des von der Garantie erfassten Zeitraums gezahlt wird, von dem Höchstbetrag abzuziehen ist, den der Mitgliedstaat für die Garantie der nicht erfüllten Ansprüche festgelegt hat, den durch die Richtlinie gewährleisteten Mindestschutz unmittelbar beeinträchtigen.
(vgl. Randnrn. 36-38, 40 und Tenor)