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Document 61989CJ0006

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Tenor

Schlüsselwörter

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1 . Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Artikel 5 EWG-Vertrag - Einseitige nationale Maßnahme, durch die die nationalen Gehälter der zu den Europäischen Schulen abgeordneten Lehrkräfte gekürzt werden - Beeinträchtigung des Systems der Finanzierung der Gemeinschaft und der Verteilung der finanziellen Lasten unter den Mitgliedstaaten - Unzulässigkeit

( EWG-Vertrag, Artikel 5 )

2 . Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

( EWG-Vertrag, Artikel 169 )

Tenor

1 ) Das Königreich Belgien hat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 5 EWG-Vertrag verstossen, indem es Artikel 2 der Königlichen Verordnung Nr . 471 vom 24 . Oktober 1986 erlassen hat, wonach das Wartegeld oder der Wartegeldzuschuß für das zu den Europäischen Schulen abgeordnete Lehrpersonal um 50 % gekürzt wird .

2 ) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .

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