Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62010TO0175

Leitsätze des Beschlusses

Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Verfahren

Klageschrift

Formerfordernisse

Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt, der im Verhältnis zum Kläger Dritter ist

Vertretung der klägerischen Gesellschaft durch einen Rechtsanwalt, der auch ihr Geschäftsführer ist

Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 1, 3 und 4 sowie Art. 21 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 43 § 1 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 18-19, 23-24)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Februar 2010 (Sache R 1116/2009‑4) betreffend die Anmeldung des Wortzeichens FERTILITYINVIVO als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

>lt>10

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Milux Holding SA trägt die Kosten.

Top