Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62009CJ0040

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Steuerliche Vorschriften – Harmonisierung der Rechtsvorschriften – Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Steuerbare Umsätze – Dienstleistungen gegen Entgelt

(Richtlinie 77/388 des Rates, Art. 2 Nr. 1)

Leitsätze

Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern in der durch die Richtlinie 95/7 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Aushändigung eines Einkaufsgutscheins durch ein Unternehmen, das diesen Gutschein zu einem Preis einschließlich Mehrwertsteuer erworben hat, an seine Bediensteten gegen deren Verzicht auf einen Teil ihrer Barvergütung eine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne dieser Bestimmung darstellt.

Es besteht nämlich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Aushändigung dieser Gutscheine an die Beschäftigten und deren Teil der Barvergütung, auf den diese als Gegenleistung hierfür verzichten müssen, da die Beschäftigten, die sich dafür entschieden haben, solche Gutscheine zu erhalten, auf einen Teil ihrer Vergütung im Austausch gegen diese Gutscheine verzichten, was zu einer besonderen Entnahme aus dem Fonds der Beschäftigten, die eine solche Wahl getroffen haben, führt. Im Übrigen erhält der Arbeitgeber tatsächlich eine Gegenleistung für die Aushändigung der Einkaufsgutscheine, die in Geld ausgedrückt werden kann, da sie einem Teil der Barvergütung seiner Beschäftigten entspricht. Ferner wird die Belastung mit der Mehrwertsteuer für die Aushändigung dieser Gutscheine von den Beschäftigten getragen, die diese Gutscheine erhalten, denn der Abzug von der Vergütung dieser Beschäftigten, der aufgrund dieser Aushändigung erfolgt, umfasst den Preis der Gutscheine sowie die gesamte Mehrwertsteuer auf diese.

(vgl. Randnrn. 29-32, 35 und Tenor)

Top