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Document 62007CJ0187

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

    1. Gemeinschaftsrecht – Auslegung – Vorschriften in mehreren Sprachen

    2. Landwirtschaft – Rechtsangleichung – Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern – Richtlinie 91/629

    (Richtlinie 91/629 des Rates)

    Leitsätze

    1. Die Gemeinschaftsbestimmungen müssen im Licht der Fassungen in allen Sprachen der Europäischen Gemeinschaft einheitlich ausgelegt und angewandt werden.

    Die in einer der Sprachfassungen einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift verwendete Formulierung kann nicht als alleinige Grundlage für die Auslegung dieser Vorschrift herangezogen oder insoweit Vorrang vor den anderen Sprachfassungen beanspruchen. Eine solche Vorgehensweise wäre mit dem Erfordernis einer einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts unvereinbar.

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Gemeinschaftstextes voneinander ab, so muss die fragliche Vorschrift daher nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört.

    (vgl. Randnrn. 22-24)

    2. Im Sinne der Richtlinie 91/629 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern in der durch die Entscheidung 97/182 geänderten Fassung ist ein Kalb angebunden, wenn es mit einer Bindevorrichtung festgehalten wird, unabhängig davon, wie diese Vorrichtung beschaffen ist oder wie lang sie ist oder warum das Tier festgebunden ist.

    (vgl. Randnr. 26 und Tenor)

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