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Document 61978CJ0120

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

    1 . STAATLICHE HANDELSMONOPOLE - SPEZIFISCHE REGELUNG IM VERTRAG - ANWENDUNGSBEREICH

    ( ARTIKEL 37 EWG-VERTRAG )

    2 . MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - VERMARKTUNG EINES ERZEUGNISSES - UNTERSCHIEDE DER NATIONALEN REGELUNGEN - HEMMNISSE FÜR DEN BINNENHANDEL DER GEMEINSCHAFT - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN UND GRENZEN

    ( ARTIKEL 30 UND 36 EWG-VERTRAG )

    3 . MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - VERMARKTUNG ALKOHOLISCHER GETRÄNKE - FESTSETZUNG EINES MINDESTWEINGEISTGEHALTES

    ( ARTIKEL 30 EWG-VERTRAG )

    Leitsätze

    1 . ALS SPEZIFISCHE REGELUNG FÜR STAATLICHE HANDELSMONOPOLE GILT ARTIKEL 37 EWG-VERTRAG NICHT FÜR NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN , DIE NICHT DIE AUSÜBUNG DER SPEZIFISCHEN FUNKTION EINES ÖFFENTLICHEN MONOPOLS , ALSO SEIN AUSSCHLIESSLICHKEITSRECHT , SONDERN NUR ALLGEMEIN DIE HERSTELLUNG UND VERMARKTUNG BESTIMMTER ERZEUGNISSE UNABHÄNGIG DAVON BETREFFEN , OB SIE UNTER DAS FRAGLICHE MONOPOL FALLEN .

    2 . IN ERMANGELUNG EINER GEMEINSCHAFTLICHEN REGELUNG SIND HEMMNISSE FÜR DEN BINNENHANDEL DER GEMEINSCHAFT , DIE SICH AUS DEN UNTERSCHIEDEN DER NATIONALEN REGELUNGEN ÜBER DIE VERMARKTUNG EINES ERZEUGNISSES ERGEBEN , HINZUNEHMEN , SOWEIT DIESE BESTIMMUNGEN NOTWENDIG SIND , UM ZWINGENDEN ERFORDERNISSEN GERECHT ZU WERDEN , INSBESONDERE DEN ERFORDERNISSEN EINER WIRKSAMEN STEUERLICHEN KONTROLLE , DES SCHUTZES DER ÖFFENTLICHEN GESUNDHEIT , DER LAUTERKEIT DES HANDELSVERKEHRS UND DES VERBRAUCHERSCHUTZES .

    3 . DER BEGRIFF DER ' ' MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE MENGENMÄSSIGE EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN ' ' IN ARTIKEL 30 EWG-VERTRAG IST IN DEM SINNE ZU VERSTEHEN , DASS AUCH DIE FESTSETZUNG EINES MINDESTWEINGEISTGEHALTES FÜR TRINKBRANNTWEINE IM RECHT EINES MITGLIEDSTAATS UNTER DAS IN DIESER BESTIMMUNG ENTHALTENE VERBOT FÄLLT , WENN ES SICH UM DIE EINFUHR VON IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT RECHTMÄSSIG HERGESTELLTEN UND IN DEN VERKEHR GEBRACHTEN ALKOHOLISCHEN GETRÄNKE HANDELT .

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