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Document 32019D1096

Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam

Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam

Beschluss (EU) 2019/1096 über die Unterzeichnung im Namen der EU des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und den EU-Ländern einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS?

Das Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam wird für ein hohes Maß an Investitionsschutz sorgen und dabei das Recht der EU und Vietnams wahren, Regelungen zu erlassen und berechtigte Gemeinwohlziele zu verfolgen, wie den Schutz

  • der öffentlichen Gesundheit;
  • der Sicherheit;
  • der Umwelt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Abkommen enthält alle Innovationen des neuen Ansatzes der EU beim Investitionsschutz samt den zugehörigen Durchsetzungsmechanismen, die in den 21 bestehenden bilateralen Investitionsabkommen zwischen Vietnam und EU-Ländern nicht enthalten sind. Es ist ein sehr wichtiges Merkmal des Investitionsschutzabkommens, dass es die bestehenden Verträge ersetzt und somit verbessert. Das Abkommen wurde gemeinsam mit einem Freihandelsabkommen verhandelt.

Im Einklang mit den in den Verhandlungsrichtlinien festgesetzten Zielen stellte die Europäische Kommission sicher, dass Investoren aus der EU und ihre Investitionen in Vietnam fair und gerecht behandelt und gegenüber Investitionen aus Vietnam in vergleichbarer Lage nicht diskriminiert werden.

Gleichzeitig schützt das Investitionsschutzabkommen Investoren aus der EU und ihre Investitionen in Vietnam vor Enteignung *, es sei denn, diese geschieht zu folgenden Zwecken:

  • nach einem rechtsstaatlichen Verfahren;
  • diskriminierungsfrei und
  • gegen Zahlung einer umgehenden, angemessenen und effektiven Entschädigung, die dem fairen Marktwert der enteigneten Investition entspricht.

Das Investitionsschutzabkommen bietet die Option eines modernen, reformierten Mechanismus zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten. Dieses System stellt sicher, dass die Vorschriften über den Investitionsschutz eingehalten werden, und soll einen Ausgleich zwischen einem transparenten Schutz von Investoren und der Wahrung des Rechts eines Staates, zur Verfolgung von Gemeinwohlzielen regulierend tätig zu werden, schaffen. Mit dem Abkommen wird ein ständiges internationales, vollständig unabhängiges Streitbeilegungssystem, bestehend aus einem ständigen Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht, eingerichtet, in dessen Rahmen Streitbeilegungsverfahren transparent und unparteilich ablaufen.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen wird von beiden Vertragsparteien im Einklang mit ihren jeweils anwendbaren rechtlichen Verfahren ratifiziert, bevor es in Kraft treten kann.

HINTERGRUND

Siehe auch:

SCHLÜSSELWÖRTER

Enteignung: die Verstaatlichung einer erfassten Investition mittels förmlicher Eigentumsübertragung oder gar einer Beschlagnahme.

HAUPTDOKUMENTE

Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam

Beschluss (EU) 2019/1096 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Unterzeichnung im Namen der Union des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (ABl. L 175 vom 28.6.2019, S. 1-2)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Vietnam

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (ABl. L 329 vom 3.12.2016, S. 8-42)

Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 22.02.2019

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