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Document 32014D0486
Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Mandat
Prioritäten
EUAM Ukraine hat fünf Prioritäten bei der Unterstützung der ukrainischen Behörden bei der Reform des zivilen Sicherheitssektors:
Zu den Querschnittsprioritäten gehören Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter, gute Regierungsführung und Korruptionsbekämpfung.
Anordnungskette
Er ist am 1. Dezember 2014 in Kraft getreten. Die Gültigkeit des Beschlusses wurde bis zum 31. Mai 2024 verlängert.
Weiterführende Informationen:
Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 42-47).
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2014/486/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss (GASP) 2019/992 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 4. Juni 2019 zur Ernennung des Missionsleiters der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/1/2019) (ABl. L 160 vom 18.6.2019, S. 24).
Letzte Aktualisierung: 05.07.2022