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Document 32007L0060
Management von Hochwasserrisiken in der EU
Hochwasser sind eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit, das Kulturerbe, die Wirtschaft und die Umwelt. Die EU legt hier einen Rahmen für die Bewertung, Kartierung und Planung zur Verringerung der Hochwasserrisiken in Europa fest.
Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken.
Hochwasser sind eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit, das Kulturerbe, die Wirtschaft und die Umwelt. Die EU legt hier einen Rahmen für die Bewertung, Kartierung und Planung zur Verringerung der Hochwasserrisiken in Europa fest.
Das Ziel dieser Richtlinie ist die Festlegung eines Rahmens für Maßnahmen zur Verringerung der Risiken hochwasserbedingter Schäden in der EU durch die Bewertung der Hochwasserrisiken in Einzugsgebieten und Küstenregionen, Kartierung von Bereichen, die anfällig für Hochwasser sind, und die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen auf Grundlage einer engen Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern.
Obwohl Hochwasser ein natürliches Phänomen sind, das nicht vollständig zu verhindern ist, tragen menschliche Tätigkeiten dazu bei, ihre Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen zu erhöhen. Das Hochwasserrisiko und der Umfang der Schäden werden infolge des Klimawandels, unzureichender Flussbewirtschaftung und von Bautätigkeiten in hochwassergefährdeten Gebieten sowie aufgrund einer höheren Zahl von Einwohnern und Wirtschaftsgütern in diesen Gebieten künftig zunehmen.
Da die meisten Einzugsgebiete in Europa sich über mehrere Länder erstrecken, ist eine auf EU-Ebene eingeleitete Maßnahme angezeigt, da die Risiken besser bewertet und die auf einzelstaatlicher Ebene getroffenen Maßnahmen besser koordiniert werden können.
Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur EU-Hochwasserrichtlinie erhältlich.
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 2007/60/EG |
26.11.2007 |
25.11.2009 |
Letzte Aktualisierung: 22.04.2015