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Document 32024D0244
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Neuseeland
Die Vereinbarung ist am 1. Mai 2024 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (ABl. L, 2024/866 vom 25.3.2024).
Beschluss (EU) 2023/1323 des Rates vom 27. Juni 2023 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (ABl. L 166 vom 30.6.2023, S. 48-49).
Beschluss (EU) 2024/244 des Rates vom 27. November 2023 über den Abschluss – im Namen der Union – des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (ABl. L, 2024/244 vom 28.2.2024).
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (EU) 2024/244 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (ABl. L, 2024/1062 vom 9.4.2024).
Letzte Aktualisierung: 29.04.2024