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Document 32013R1295
Programm Kreatives Europa (2014-2020)
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'Kreatives Europa'
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Programm Kreatives Europa (2014-2020)
Das Programm Kreatives Europa wurde auf den Weg gebracht, um den Herausforderungen der Marktfragmentierung, des digitalen Zeitalters, der Globalisierung und der Erhebung von Daten zu begegnen. Ziel des Programms ist die Förderung der Vielfalt der Kulturen und Sprachen Europas und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Kultur- und Kreativsektors sowie des audiovisuellen Sektors.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1718/2006/EG, Nr. 1855/2006/EG und Nr. 1041/2009/EG.
ZUSAMMENFASSUNG
Schätzungsweise 8,5 Millionen Menschen sind direkt in Europas Kultursektor beschäftigt. Die Vielfalt der Kulturen und Traditionen in Europa kann oft dazu führen, dass der Sektor einer Marktfragmentierung gegenübersteht, die es Autoren und Darstellern erschwert, ein internationales Publikum zu erreichen und ihren Markt zu finden.
Zudem führen die Globalisierung und die digitalen Technologien zu einer Revolution der Kreativität, des Vertriebs und der Zugänglichkeit der Kunst sowie zu einer Transformation der Geschäftsmodelle und der Art der Entlohnung für Künstler. Außerdem herrscht auf europäischer Ebene ein Mangel an vergleichbaren Daten, die bei der Feinabstimmung der Förderungsmöglichkeiten für den Kultur- und Kreativsektor behilflich sein könnten. Das Programm Kreatives Europa zielt darauf, sowohl diesen Herausforderungen zu begegnen als auch deren potenzielle Vorteile zu nutzen.
Zu den Maßnahmen im Rahmen dieses Programms zählen:
Verwaltung
Das Programm wird von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel verwaltet.
Förderfähigkeit
Das Programm steht allen EU-Mitgliedstaaten offen. Vorbehaltlich gewisser Bedingungen können auch Länder der Europäischen Freihandelsgesellschaft (EFTA), Kandidaten- und potenzielle Kandidatenländer für einen Unionsbeitritt sowie Länder, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfasst werden (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldawien, die Ukraine, Algerien, Ägypten, Marokko, Tunesien, Jordanien, der Libanon, Libyen, Palästina, Syrien und Israel) teilnehmen.
Haushalt
Das Programm Kreatives Europa verfügt über einen Haushalt von 1,46 Milliarden EUR für den Zeitraum 2014-2020. Drittstaaten müssen einen Beitrag zahlen, um am Programm teilnehmen zu können.
BEZUG
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Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
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Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 |
21.12.2013 |
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ABl. L 347 vom 20.12.2013. |
Letzte Änderung: 27.06.2014