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Document 32013H0396

Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz (Kollektivklagen)

Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz (Kollektivklagen)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung 2013/396/EU – Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren in den EU-Mitgliedstaaten

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

  • Sie beschreibt eine Reihe gemeinsamer nicht verbindlicher Grundsätze für nationale kollektive Rechtsschutzverfahren*.
  • Ihr Ziel ist, Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, ihre im Rahmen des Rechts der Europäischen Union (EU) gewährten Rechte durchzusetzen, wenn diese verletzt wurden.
  • Diese Rechtsschutzverfahren sollen in verschiedenen Bereichen wie z. B. im Verbraucherschutz, Wettbewerb, Umweltschutz und Finanzdienstleistungen zur Verfügung stehen, in denen das EU-Recht Bürgern und Unternehmen Rechte garantiert.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die wichtigsten Grundsätze sind in einer Empfehlung der Europäischen Kommission festgelegt, die gemeinsam mit einer Mitteilung veröffentlicht wurde, in der vorgeschlagen wird, dass alle Mitgliedstaaten der EU auf der Grundlage vereinbarter Grundsätze einen kollektiven Rechtsschutz einführen. Diese Grundsätze lauten folgendermaßen:

  • Die Klageparteien müssen in Fällen, bei denen eine Vielzahl von Personen durch dieselbe rechtswidrige Verhaltensweise geschädigt werden, eine Gerichtsverfahren anstreben, um Verletzungen ihrer durch das EU-Recht gewährten Rechte („Unterlassungsverfahren“) sowie Schadenersatz geltend zu machen, der durch solche Verletzungen entstanden ist („Schadenersatzverfahren“).
  • Die Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes müssen fair, gerecht, zügig und nicht übermäßig teuer sein.
  • Kollektive Schadenersatzverfahren sollten auf der Grundlage des „Opt-in“-Prinzips beruhen. Im Rahmen dieses Grundsatzes sind potenzielle Klageparteien, die keine ausdrückliche Zustimmung gegeben haben, keine Mitglieder der Gruppe, und aus diesem Grund können sie keinen unmittelbaren Vorteil aus einem kollektiven Rechtsschutzverfahren zugunsten der Klagepartei ziehen.
  • Diese Grundsätze sollten die Wahrung der grundlegenden Verfahrensrechte sicherstellen und den Missbrauch der kollektiven Rechtsschutzverfahren wie folgt verhindern:
    • (z.B. überhöhten) Strafschadenersatzes;
    • die Vertreterorganisationen müssen gemeinnützig sein;
    • Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte.
  • Die unterlegene Partei erstattet die Rechtskosten der obsiegenden Partei.
  • Dem Richter kommt bei kollektiven Rechtsschutzverfahren* sowie bei der wirksamen Durchführung solcher Verfahren eine zentrale Rolle zu.
  • Die Klagepartei muss in der Lage sein, den Fall mittels einvernehmlicher Streitbeilegungsverfahren zu lösen (d. h. Verfahren, in denen die Parteien einen Konsens über eine Lösung finden).

WANN TRITT DIE EMPFEHLUNG IN KRAFT?

Die Mitgliedstaaten sollten die Grundsätze spätestens bis zum 26. Juli 2015 umsetzen.

HINTERGRUND

Kollektive Rechtsschutzverfahren erleichtern den Zugang zur Justiz für jene, deren Rechte durch ein und dieselbe Organisation verletzt wurden. Sie ermöglichen es ihnen, ihre Rechte in solchen Fällen gemeinsam zu wahren, in denen sie es einzeln aufgrund der Kosten und des zeitlichen Aufwands nicht getan hätten.

Der EU-Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz ergänzt die bereits bestehenden Verfahren auf EU-Ebene, und zwar

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Kollektiver Rechtsschutz: ein Verfahren zur Beendigung oder Vermeidung von unerlaubten Geschäftspraktiken, das eine Klägergruppe oder den Schadenersatz für die Folgen dieser Praktiken beeinflusst.
Kollektiver Rechtsschutz: ein Verfahren zur Beendigung oder Vermeidung von unerlaubten Geschäftspraktiken, das eine Klägergruppe oder den Schadenersatz für die Folgen dieser Praktiken beeinflusst.

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung 2013/396/EU der Kommission vom 11. Juni 2013 – Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren in den Mitgliedstaaten bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten (ABl. L 201 vom 26.7.2013, S. 60-65)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Umsetzung der Empfehlung der Kommission vom 11. Juni 2013 über gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren in den Mitgliedstaaten bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten (2013/396/EU) (COM(2018) 40 final vom 25. Januar 2018)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Auf dem Weg zu einem allgemeinen europäischen Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz“ (COM(2013) 401 final vom 11. Juni 2013)

Letzte Aktualisierung: 26.08.2021

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