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Der EU-Ausschuss für Wirtschaftspolitik

Der EU-Ausschuss für Wirtschaftspolitik

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2000/604/EG des Rates – die Zusammensetzung und die Satzung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

  • Mit diesem Beschluss werden Aufgaben, Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsweise des Ausschusses für Wirtschaftspolitik der Europäischen Union (EU) bestätigt, der ursprünglich im Jahr 1974 eingerichtet wurde.
  • Dieser Beschluss folgte auf den Übergang der EU zur letzten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), auf der Wechselkurse unwiderruflich festgelegt und die einheitliche Währung, der Euro, auf den Devisenmärkten und für elektronische Zahlungen eingeführt wurde.
  • Im Jahr 2003 wurde der Beschluss erneut geändert, um der Erweiterung der EU im Jahr 2004 Rechnung zu tragen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Arbeit des Ausschusses

  • Der Ausschuss wurde eingerichtet, um
    • an der Arbeit des Rates (und insbesondere der Wirtschafts- und Finanzminister der EU – Ecofin) zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik und des Gesamthaushalts der EU und der EU-Länder mitzuwirken;
    • die Europäische Kommission zu beraten;
    • einen Teil der Arbeit der Euro-Gruppe vorzubereiten.
  • Der Ausschuss
    • führt wirtschaftliche Analysen durch;
    • gibt Stellungnahmen zu den Methoden ab;
    • leitet die Vorbereitungen der Arbeiten des Rates am Europäischen Semester, einschließlich der Ausarbeitung von wirtschaftspolitischen Empfehlungen für EU-Länder auf der Grundlage von Entwürfen der Kommission;
    • arbeitet politische Empfehlungen, wie die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, im Hinblick auf eine Steigerung des Wachstumspotenzials und der Beschäftigung in der EU aus;
    • wirkt bei der multilateralen Überwachung der nationalen Wirtschaftspolitik durch regelmäßige Beobachtung der Strukturreformen in den EU-Ländern mit;
    • liefert politische Beratung für den Teil der Investitionsoffensive für Europa, der auf den Abbau regulatorischer Hindernisse für Investitionen auf nationaler und EU-Ebene abzielt.
  • Der Ausschuss konzentriert sich insbesondere auf folgende Themenbereiche:
    • Funktionieren des Güter-, Kapital-, Dienstleistungs- und Arbeitsmarktes, einschließlich der Entwicklung der Löhne, der Produktivität, der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit;
    • Rolle und Leistungsstärke des öffentlichen Sektors und langfristige Stabilität der öffentlichen Finanzen;
    • Auswirkungen spezifischer Maßnahmen, wie beispielsweise in den Bereichen Umwelt, Forschung und Entwicklung sowie sozialer Zusammenhalt, auf die Wirtschaft insgesamt.
  • Der Ausschuss unterstützt die Arbeit des Wirtschafts- und Finanzausschusses. Dies beinhaltet u. a. die Überprüfung der kurz- und mittelfristigen makroökonomischen Entwicklungen auf EU- und nationaler Ebene. Er analysiert und nimmt Stellung zur Wechselwirkung zwischen Strukturpolitik und makroökonomischer Politik sowie zur Lohnentwicklung.
  • Er dient als Forum für den makroökonomischen Dialog auf fachlicher Ebene zwischen Vertretern der Europäischen Zentralbank (EZB), des Wirtschafts- und Finanzausschusses, des Beschäftigungsausschusses, der Kommission und der Sozialpartner.

Zusammensetzung und Arbeitsweise

  • Jedes EU-Land, die Kommission und die EZB entsenden jeweils zwei Mitglieder in den Ausschuss.
  • Trifft sich der Ausschuss in seiner Euro-Gruppen-Form, setzt er sich aus Vertretern der Kommission, der EZB und aus jenen Ländern, deren Währung der Euro ist, zusammen.
  • Alle zwei Jahre wird ein Präsident gewählt. Ein Sekretariat unterstützt die Arbeit des Ausschusses.
  • Die Beratungen des Ausschusses sind vertraulich, Berichte oder Stellungnahmen sind der Öffentlichkeit jedoch in der Regel zugänglich.
  • Stellungnahmen oder Berichte werden mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder angenommen, falls eine Abstimmung erforderlich ist. Der Ausschuss berichtet auch über Minderheitsauffassungen oder abweichende Ansichten, die im Laufe der Beratungen geäußert werden.
  • Wird zu Fragen, zu denen der Rat anschließend möglicherweise einen Beschluss fasst, ein Bericht abgegeben, so dürfen die Mitglieder aus den Zentralbanken und der Kommission nicht an der Abstimmung teilnehmen.
  • Der Ausschuss hat mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet, die spezifische Themengebiete behandeln:

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 12. Oktober 2000 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2000/604/EG des Rates vom 29. September 2000 über die Zusammensetzung und die Satzung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (ABl. L 257 vom 11.10.2000, S. 28-31)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2000/604/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 11.04.2017

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