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Transfer of cargo and passenger ships between registers within the EU
Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen innerhalb der EU
Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen innerhalb der EU
Verordnung (EG) Nr. 789/2004 zur Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen innerhalb der EU
Ziel ist es, technische Hemmnisse für die Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen, die die Flagge eines EU-Landes führen, zwischen den Registern der EU-Länder zu beseitigen und gleichzeitig im Einklang mit den internationalen Übereinkommen ein hohes Niveau der Schiffssicherheit und des Umweltschutzes zu gewährleisten.
Jedes Jahr legen die EU-Länder der Kommission einen kurzen Jahresbericht über die Umsetzung der Verordnung vor. Im Jahr 2015 legte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung der Verordnung vor.
Sie ist am in Kraft getreten.
Verordnung (EG) Nr. 789/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen innerhalb der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 613/91 des Rates (ABl. L 138 vom , S. 19-23)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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