Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Empfehlung zu den Verfahrensrechten von Verdächtigen oder Beschuldigten in Untersuchungshaft und zu den materiellen Haftbedingungen

Empfehlung zu den Verfahrensrechten von Verdächtigen oder Beschuldigten in Untersuchungshaft und zu den materiellen Haftbedingungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung (EU) 2023/681 zu den Verfahrensrechten von Verdächtigen oder Beschuldigten in Untersuchungshaft und zu den materiellen Haftbedingungen

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Ziel der Empfehlung ist es, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine Orientierungshilfe zu geben, um die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten, die einer Untersuchungshaft unterzogen werden, sowohl in Bezug auf ihre Verfahrensrechte als auch auf die materiellen Haftbedingungen zu stärken, um sicherzustellen, dass Personen, denen die Freiheit entzogen wird, mit Würde und unter Achtung ihrer Grundrechte behandelt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Verfahrensrechte

Die EU-Richtlinien decken bereits zahlreiche Elemente der Verfahrensrechte ab, darunter:

Diese Empfehlung ergänzt diese Richtlinien zusammen mit der Empfehlung der Kommission über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte schutzbedürftige Personen (siehe Zusammenfassung).

Allgemeine Grundsätze

In der Empfehlung werden vier Hauptgrundsätze festgelegt:

  • die Untersuchungshaft wird als letztes Mittel angewendet;
  • Häftlinge müssen mit Respekt und Würde und im Einklang mit den jeweiligen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte behandelt werden, einschließlich der Pflichten gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
  • es sollten Bemühungen stattfinden, den Freiheitsentzug so zu gestalten, dass die soziale Wiedereingliederung der Häftlinge erleichtert wird, um Rückfälle zu vermeiden;
  • diese Empfehlung sollte ohne Unterscheidung hinsichtlich Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter oder sonstigem Status angewendet werden.

Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten

In der Empfehlung sind Mindeststandards für Personen festgelegt, die sich in Untersuchungshaft befinden, zu verschieden Aspekten, darunter:

  • Untersuchungshaft als letztes Mittel und Verfügbarkeit von Alternativen zum Freiheitsentzug;
  • die Bedingung von einem begründeten Verdacht und von Gründen für die Anordnung der Untersuchungshaft;
  • Begründung von Entscheidungen über die Untersuchungshaft;
  • Überprüfung der Untersuchungshaft in regelmäßigen Abständen;
  • dass eine Anhörung des Verdächtigen oder Beschuldigten immer sichergestellt werden muss;
  • wirksamer Rechtsschutz und Recht auf einen Rechtsbehelf;
  • die Dauer der Untersuchungshaft sollte so kurz wie möglich sein;
  • Anrechnung der Untersuchungshaft auf die rechtskräftig verhängte Strafe.

Materielle Haftbedingungen

In der Empfehlung werden auch Mindestanforderungen für die Haftbedingungen festgelegt, darunter:

  • Unterbringung und Zuweisung;
  • Hygienische und sanitäre Bedingungen;
  • Ernährung;
  • Aufenthalt außerhalb der Zelle und im Freien;
  • Arbeit und Ausbildung von Häftlingen zur Förderung ihrer sozialen Wiedereingliederung;
  • Gesundheitsversorgung;
  • Verhütung von Gewalt und Misshandlung;
  • Kontakt zur Außenwelt;
  • Rechtsbeistand;
  • Anträge und Beschwerden
  • Besondere Maßnahmen für:
    • Frauen und Mädchen,
    • ausländische Staatsangehörige,
    • Kinder und junge Erwachsene,
    • Menschen mit Behinderungen oder schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen;
  • Besondere Maßnahmen zur Bekämpfung von Radikalisierung in Gefängnissen.

Berichterstattung

Hintergrund

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung (EU) 2023/681 der Kommission vom 8. Dezember 2022 zu den Verfahrensrechten von Verdächtigen oder Beschuldigten in Untersuchungshaft und zu den materiellen Haftbedingungen (ABl. L 86 vom 24.3.2023, S. 44-57).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Non-Paper der Kommissiondienste im Zusammenhang der Verabschiedung der Empfehlung zu Verfahrensrechten von Verdächtigen und Beschuldigten, die einer Untersuchungshaft unterzogen werden, und zu materiellen Haftbedingungen, Rat der Europäischen Union vom 2. Dezember 2022.

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel I – Allgemeine Bestimmungen – Artikel 2 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 17).

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 389-405).

Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (ABl. L 297 vom 4.11.2016, S. 1-8).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2016/1919 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1-20).

Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren (ABl. L 65 vom 11.3.2016, S. 1-11).

Empfehlung der Kommission vom 27. November 2013 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte schutzbedürftige Personen (ABl. C 378 vom 24.12.2013, S. 8-10).

Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (ABl. L 294 vom 6.11.2013, S. 1-12).

Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (ABl. L 142 vom 1.6.2012, S. 1-10).

Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren (ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 1-7).

Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 5.12.2008, S. 27-46).

Siehe konsolidierte Fassung.

Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Stellungnahmen bestimmter Mitgliedstaaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses (ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1-20).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 16.05.2023

Top