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Recommendation on procedural rights of suspects and accused people subject to pre-trial detention and on material detention conditions
Empfehlung zu den Verfahrensrechten von Verdächtigen oder Beschuldigten in Untersuchungshaft und zu den materiellen Haftbedingungen
Empfehlung zu den Verfahrensrechten von Verdächtigen oder Beschuldigten in Untersuchungshaft und zu den materiellen Haftbedingungen
Ziel der Empfehlung ist es, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine Orientierungshilfe zu geben, um die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten, die einer Untersuchungshaft unterzogen werden, sowohl in Bezug auf ihre Verfahrensrechte als auch auf die materiellen Haftbedingungen zu stärken, um sicherzustellen, dass Personen, denen die Freiheit entzogen wird, mit Würde und unter Achtung ihrer Grundrechte behandelt werden.
Verfahrensrechte
Die EU-Richtlinien decken bereits zahlreiche Elemente der Verfahrensrechte ab, darunter:
Diese Empfehlung ergänzt diese Richtlinien zusammen mit der Empfehlung der Kommission über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte schutzbedürftige Personen (siehe Zusammenfassung).
Allgemeine Grundsätze
In der Empfehlung werden vier Hauptgrundsätze festgelegt:
Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten
In der Empfehlung sind Mindeststandards für Personen festgelegt, die sich in Untersuchungshaft befinden, zu verschieden Aspekten, darunter:
Materielle Haftbedingungen
In der Empfehlung werden auch Mindestanforderungen für die Haftbedingungen festgelegt, darunter:
Berichterstattung
Hintergrund
Weiterführende Informationen:
Empfehlung (EU) 2023/681 der Kommission vom 8. Dezember 2022 zu den Verfahrensrechten von Verdächtigen oder Beschuldigten in Untersuchungshaft und zu den materiellen Haftbedingungen (ABl. L 86 vom 24.3.2023, S. 44-57).
Non-Paper der Kommissiondienste im Zusammenhang der Verabschiedung der Empfehlung zu Verfahrensrechten von Verdächtigen und Beschuldigten, die einer Untersuchungshaft unterzogen werden, und zu materiellen Haftbedingungen, Rat der Europäischen Union vom 2. Dezember 2022.
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel I – Allgemeine Bestimmungen – Artikel 2 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 17).
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 389-405).
Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (ABl. L 297 vom 4.11.2016, S. 1-8).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2016/1919 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1-20).
Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren (ABl. L 65 vom 11.3.2016, S. 1-11).
Empfehlung der Kommission vom 27. November 2013 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte schutzbedürftige Personen (ABl. C 378 vom 24.12.2013, S. 8-10).
Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (ABl. L 294 vom 6.11.2013, S. 1-12).
Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (ABl. L 142 vom 1.6.2012, S. 1-10).
Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren (ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 1-7).
Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 5.12.2008, S. 27-46).
Siehe konsolidierte Fassung.
Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Stellungnahmen bestimmter Mitgliedstaaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses (ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1-20).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 16.05.2023