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Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus

Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entschließung zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030)

Entschließung über die Governance-Struktur des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030)

WAS IST DER ZWECK DIESER ENTSCHLIESSUNGEN?

  • Mit der ersten Entschließung (angenommen im Februar 2021) wird das wichtigste Instrument auf Ebene der Europäischen Union (EU) für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für das aktuelle Jahrzehnt dargelegt. Der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) soll die Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten zur Verbesserung der nationalen Bildungs- und Berufsbildungssysteme durch ergänzende Instrumente auf EU-Ebene, gegenseitiges Lernen und den Austausch bewährter Verfahren mittels der offenen Koordinierungsmethode unterstützen. Bis 2030 ist die Verwirklichung und Weiterentwicklung des Europäischen Bildungsraums das übergeordnete politische Ziel des strategischen Rahmens.
  • Die zweite Entschließung (angenommen im November 2021) gibt Leitlinien und -prinzipien für die Governance-Struktur des strategischen Rahmens vor, damit die in diesem Bereich durchzuführenden Maßnahmen angemessen gesteuert und koordiniert werden können.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Fünf strategische Prioritäten

  • 1.

    Höhere Qualität, mehr Chancengleichheit, bessere Inklusion und mehr Erfolg für alle in der allgemeinen und beruflichen Bildung.

  • 2.

    Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle.

  • 3.

    Stärkung von Kompetenzen und Motivation in pädagogischen Berufen.

  • 4.

    Stärkung der europäischen Hochschulbildung.

  • 5.

    Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels in der und durch die allgemeine und berufliche Bildung.

EU-Zielvorgaben

Mit der Entschließung aus Februar 2021 einigten die Mitgliedstaaten sich auch auf sieben EU-Zielvorgaben.

  • 1.
    15-Jährige mit schlechten Leistungen bei den Grundkompetenzen

    Bis zum Jahr 2030 sollte der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften unter 15 % liegen.

  • 2.
    Geringe Computer- und Informationskompetenzen in der 8. Schulstufe

    Bis zum Jahr 2030 sollte der Anteil der Schülerinnen und Schüler der achten Schulstufe mit geringen Computer- und Informationskompetenzen unter 15 % liegen.

  • 3.
    Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung

    Bis zum Jahr 2030 sollten mindestens 96 % der Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen.

  • 4.
    Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabbrecher

    Bis 2030 sollten weniger als 9 % der Lernenden die Schule oder Berufsausbildung abbrechen.

  • 5.
    Erwerb von tertiären Bildungsabschlüssen

    Bis zum Jahr 2030 sollte der Anteil der 25- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss mindestens 45 % betragen.

  • 6.
    Lernen am Arbeitsplatz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

    Bis zum Jahr 2025 sollte der Anteil der jungen Absolventinnen und Absolventen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung von Lernen am Arbeitsplatz profitieren konnten, mindestens bei 60 % liegen.

  • 7.
    Teilnahme von Erwachsenen an Bildungsangeboten

    Bis zum Jahr 2025 sollten mindestens 47 % der Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren in den letzten 12 Monaten Bildungsangebote genutzt haben.

Überwachung und Meldung

Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden eng dabei zusammenarbeiten, Bilanz über die auf fachlicher Ebene getane Arbeit zu ziehen und den Prozess und seine Ergebnisse zu bewerten, um die Fortschritte zu kontrollieren. Das jährliche Monitoring erfolgt auch über den Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung der Kommission, über den die Fortschritte bei der Verwirklichung aller vereinbarten EU-Zielvorgaben und Indikatoren, einschließlich der Subindikatoren, auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung verfolgt werden und der auch zum Prozess des europäischen Semesters beiträgt.

Es werden mehrere Stufen der Fortschrittsberichte festgelegt. Im November 2022 hat die Kommission einen Fortschrittsbericht über den europäischen Bildungsraum veröffentlicht. Im Jahr 2023 folgt eine Halbzeitüberprüfung und im Jahr 2025 ein vollständiger Bericht über den europäischen Bildungsraum.

Verwaltungsstruktur

Für die Governance-Struktur des strategischen Rahmens, festgelegt in der Entschließung aus November 2021, sind folgende Leitprinzipien maßgeblich:

  • Eigenverantwortung und Einbindung;
  • Verantwortung;
  • Transparenz, Kontinuität und Wirksamkeit und
  • Zusammenarbeit.

Mit der Entschließung wird ein neues Gremium unter Zuständigkeit der hochrangige Gruppen für allgemeine und berufliche Bildung eingerichtet, der Koordinierungsausschuss der hochrangigen Gruppe. Dieses neue Gremium nimmt eine Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion ein. Der Vorsitz sollte in Zusammenarbeit mit den Partnern des Dreiervorsitzes und der Kommission die führende Rolle bei der Koordinierung der Arbeit der hochrangigen Gruppe innerhalb des strategischen Rahmens übernehmen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1-21).

Entschließung des Rates über die Governance-Struktur des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (ABl. L 497 vom 10.12.2021, S. 1-4).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Fortschritt bei der Vollendung des Europäischen Bildungsraums (COM(2022) 700 final vom 18.11.2022).

Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1-33).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (COM(2020) 625 final vom 30.9.2020).

Letzte Aktualisierung: 31.01.2023

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