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Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur

Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2022/869 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie legt neue Leitlinien für die Entwicklung und Interoperabilität von Energieinfrastrukturkorridoren und vorrangigen Bereichen in der gesamten Europäischen Union (EU) fest und bringt sie in Einklang mit dem europäischen Grünen Deal. Die Leitlinien tragen dazu bei:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Transeuropäische Energienetze

  • Die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) verbinden die Energieinfrastrukturen der Mitgliedstaaten.
  • Die TEN-E umfassen eine Reihe vorrangiger Korridore und Gebiete sowie vorrangige thematische Gebiete wie den Aufbau intelligenter Stromnetze.
  • Mit der Verordnung werden die Vorschriften für die TEN-E überarbeitet, einschließlich der Vorschriften zur Identifizierung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse und von Vorhaben von gegenseitigem Interesse (von den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern geförderte Projekte).

Ziele

Mit den überarbeiteten Vorschriften sollen verschiedene Ziele erreicht werden, darunter:

  • Anregung von Investitionen in Wasserstoff- und CO2-Netze sowie die Offshore-Netzentwicklung.
  • Beenden der Unterstützung neuer Erdgas- und Ölprojekte und Einführung verbindlicher Nachhaltigkeitskriterien für alle Projekte.
  • Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, einschließlich der Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle pro Projekt für Genehmigungen und Zulassungen.
  • Ermöglichung der Verwendung von Wasserstoffanlagen, die aus Erdgasanlagen für den Transport oder die Speicherung eines vordefinierten Wasserstoff-Erdgas- oder Wasserstoff-Biomethan-Gemisches umgerüstet werden, während eines Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2029.
  • Im Falle Zyperns und Maltas, die nicht an das transeuropäische Gasnetz angeschlossen sind, Ermöglichung von Projekten, die den Status von Vorhaben von gemeinsamem Interesse haben, ihren Status aufrechtzuerhalten, bis Zypern und Malta an das transeuropäische Gasnetz angeschlossen sind. Diese Ausnahmeregelung gilt für jeden dieser Mitgliedstaaten, bis er direkt mit dem transeuropäischen Gasnetz verbunden ist oder bis zum 31. Dezember 2029.
  • Hervorhebung der Rolle der Energie aus erneuerbaren Quellen in Bezug auf alle Anlagen, einschließlich intelligenter Gasnetze.
  • Schaffung einer nicht verbindlichen Möglichkeit zur Zusammenarbeit im Bereich der Offshore-Netzplanung.
  • Stärkung des TEN-E-Governance-Prozesses durch Stärkung der Rolle der relevanten Interessenträger – die Konsultation muss offen, transparent und organisiert sein, um Rückmeldungen bei der Ausarbeitung wichtiger Phasen der EU-weiten Zehnjahresnetzentwicklungspläne zu ermöglichen. Die Europäischen Netze der Übertragungsnetzbetreiber für Strom und Gas müssen die von den Interessengruppen während der Konsultationen erhaltenen Beiträge berücksichtigen und erläutern, wie sie diese berücksichtigt haben.

Mit der Verordnung werden die Verordnung (EU) 2019/943 (siehe Zusammenfassung), die Verordnung (EU) 2019/942 (siehe Zusammenfassung), die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (siehe Zusammenfassung), die Richtlinie (EU) 2019/944 (siehe Zusammenfassung) und die Richtlinie 2009/73/EG (siehe Zusammenfassung) geändert und die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 aufgehoben.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 23. Juni 2022 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 (ABl. L 152 vom 3.6.2022, S. 45-102).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 54-124).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2019/943 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung) (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 22-53).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 36-54).

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125-199).

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 94-136).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 14.11.2022

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