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EU-Strategie für eine Sicherheitsunion

EU-Strategie für eine Sicherheitsunion

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung über die EU-Strategie für eine Sicherheitsunion

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Sie legt die Hauptprioritäten fest, um die physische und digitale Sicherheit der Europäischen Union (EU) und ihrer Bürger in den nächsten fünf Jahren zu gewährleisten.
  • Sie konzentriert sich auf Prioritäten und Maßnahmen, bei denen die EU einen Mehrwert schaffen kann, um die EU-Länder bei der Förderung der Sicherheit für alle in Europa lebenden Menschen zu fördern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Sicherheit ist ein Thema, das alle Lebensbereiche durchdringt. Aus diesem Grund hat die EU beschlossen, einen ganzheitlichen Sicherheitsansatz zu verfolgen. Diese Mitteilung bietet einen allgemeinen Rahmen zur Unterstützung der nationalen Politik durch Antizipation und Bewältigung sich entwickelnder Bedrohungen, sei es online/offline, digital/physisch oder intern/extern.

Die Strategie enthält vier strategische Prioritäten auf EU-Ebene.

  • 1.

    Gewährleistung eines zukunftsfähigen Sicherheitsumfelds für Einzelpersonen

    Kritische Infrastrukturen*, die wir in unserem täglichen Leben einsetzen, müssen sicher und belastbar sein, und die Technologien, auf die wir angewiesen sind, müssen vor immer ausgefeilteren Cyberangriffen innerhalb oder außerhalb der EU geschützt werden.

    Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören

    • Stärkung der EU-Rechtsvorschriften zu kritischen Infrastrukturen (2008/114/EG – siehe Zusammenfassung) und zu Netzinformationssystemen (Richtlinie (EU) 2016/1148 – siehe Zusammenfassung);
    • Stärkung der operativen Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors;
    • Ausarbeitung einer EU-Cybersicherheitsstrategie und Bildung einer gemeinsamen Cyber-Stelle;
    • Förderung einer stärkeren Zusammenarbeit beim Schutz des öffentlichen Raums und dem Austausch bewährter Verfahren für den Missbrauch von Drohnen.
  • 2.

    Umgang mit sich wandelnden Bedrohungen

    Diese Priorität umfasst Aspekte wie Cyberkriminalität (z. B. Identitätsdiebstahl oder Diebstahl von Geschäftsdaten), illegale Online-Inhalte (sexueller Kindesmissbrauch oder Anstiftung zu Hass oder Terrorismus) und hybride Bedrohungen (Kombinationen aus konventionellen/unkonventionellen und militärischen/nichtmilitärischen Aktivitäten).

    Die Strategie schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, z. B. die Durchsetzung und Zweckmäßigkeit der Gesetzgebung zur Bekämpfung der Internetkriminalität, die Überprüfung des Protokolls der EU für das operative Vorgehen bei der Abwehr hybrider Bedrohungen und die Ausarbeitung einer wirksameren Strategie gegen sexuellen Kindesmissbrauch.

  • 3.

    Schutz der Europäerinnen und Europäer vor Terrorismus und organisierter Kriminalität

    Die Strategie zeigt auf, wie Terrorismus und Radikalismus Leben kosten und die Gesellschaft destabilisieren, und dass das organisierte Verbrechen für wirtschaftliche Verluste zwischen 218 Milliarden und 282 Milliarden Euro pro Jahr verantwortlich ist.

    Zu den getroffenen Maßnahmen gehören

  • 4.

    Entwicklung einer stärkeren europäischen Sicherheitsgemeinschaft

    Eine gemeinsame Priorität für EU-Regierungen, Strafverfolgungsbehörden, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen ist die Bekämpfung der Kriminalität und die Förderung der Gerechtigkeit durch engere Zusammenarbeit und Informationsaustausch. Dies bedeutet, sicherzustellen, dass die Außengrenzen der EU stark sind, um die Sicherheit der Öffentlichkeit und des reisefreien Schengen-Raums zu gewährleisten. Es bedeutet auch, in Sicherheitsforschung und Innovation in neue Technologien und Techniken zu investieren, um Bedrohungen entgegenzuwirken und diese zu antizipieren, sowie in Fähigkeiten und Sensibilisierung, damit Unternehmen, Verwaltungen und Einzelpersonen besser vorbereitet sind.

    Zu den Maßnahmen, die zur Entwicklung einer stärkeren europäischen Sicherheitsgemeinschaft ergriffen werden könnten, gehören

    • ein möglicher EU-„Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit“ und polizeiliche Zusammenarbeit in der Krise;
    • ein stärkeres Mandat für Europol;
    • eine stärkere Eurojust zwischen den Strafverfolgungs- und Justizbehörden;
    • die Überarbeitung der Richtlinie zur Vorabinformation von Fahrgästen (Richtlinie 2004/82/EG – siehe Zusammenfassung);
    • stärkere Zusammenarbeit zwischen der EU und Interpol.

    Die Europäische Kommission

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Kritische Infrastruktur: Infrastruktur von wesentlicher Bedeutung für wichtige gesellschaftliche Funktionen, die Gesundheit, die Sicherheit, das wirtschaftliche und das soziale Wohlergehen; ihre Störung oder Zerstörung hat erhebliche Auswirkungen.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Strategie für eine Sicherheitsunion (COM(2020) 605 final vom 24.7.2020)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Agenda zur Drogenbekämpfung und Aktionsplan für den Zeitraum 2021-2025 (COM(2020) 606 final vom 24.7.2020)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (COM(2020) 607 final vom 24.7.2020)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) (COM(2020) 608 final vom 24.7.2020)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Umsetzung der Rechtsvorschriften für innere Angelegenheiten im Bereich der inneren Sicherheit – 2017-2020 (SWD(2020) 135 final vom 9.7.2020)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Sichere 5G-Einführung in der EU – Umsetzung des EU-Instrumentariums (COM(2020) 50 final vom 29.1.2020)

Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79I vom 21.3.2019, S. 1-14)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2019/452 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 1-38)

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen (JOIN(2017) 450 vom 13.9.2017)

Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (ABl. L 194 vom 19.7.2016, S. 1-30)

Siehe konsolidierte Fassung.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat – Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus und die Weichenstellung für eine echte und wirksame Sicherheitsunion (COM(2016) 230 final vom 20.4.2016)

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen – eine Antwort der Europäischen Union (JOIN(2016) 18 final vom 6.4.2016)

Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur erneuerten Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (2015-2020) vom 10. Juni 2015

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Die Europäische Sicherheitsagenda (COM(2015) 185 final vom 28.4.2015)

Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 1-14)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 75-82)

Richtlinie 2008/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28-37)

Beschluss 2007/845/JI des Rates vom 6. Dezember 2007 über die Zusammenarbeit zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Aufspürens und der Ermittlung von Erträgen aus Straftaten oder anderen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit Straftaten (ABl. L 332 vom 18.12.2007, S. 103-105)

Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln (ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 24-27)

Letzte Aktualisierung: 04.12.2020

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