EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Europäisches Semester 2020: Länderspezifische Empfehlungen

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Europäisches Semester 2020: Länderspezifische Empfehlungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Mitteilung der Kommission – Europäisches Semester 2020: Länderspezifische Empfehlungen

Europäisches Semester: integrierte länderspezifische Empfehlungen

WAS IST DER ZWECK DER MITTEILUNG UND DER EMPFEHLUNGEN?

Der sozioökonomischen Realität der COVID-19-Krise entsprechend gliedern sich die Empfehlungen des Europäischen Semesters 2020 der Europäischen Kommission in zwei Bereiche, um die Mitgliedstaaten zu ermutigen, insbesondere die Widerstandsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften zu stärken:

  • Bereitstellung wirtschaftspolitischer Sofortmaßnahmen zur kurzfristigen Bewältigung und Abfederung der gesundheitlichen und sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Krise;
  • kurz- bis mittelfristige Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit und Ankurbelung des Wachstums, Förderung des ökologischen und digitalen Wandels.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit

Die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum, die von der Kommission im Dezember 2019 angenommen wurde, konzentriert sich auf die Förderung wettbewerbsfähiger Nachhaltigkeit, um eine Wirtschaft aufzubauen, die für die Menschen und den Planeten arbeitet. Die an die EU-Mitgliedstaaten gerichteten länderspezifischen Empfehlungen bauen auf diesem Ziel auf und konzentrieren sich auf die vier Säulen der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit:

  • wirtschaftliche Stabilität,
  • soziale Gerechtigkeit,
  • ökologische Nachhaltigkeit und
  • Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie ein besonderer Fokus auf die Gesundheit.

Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie eng diese Aspekte miteinander verknüpft sind und wie jede Strategie zur Konjunkturbelebung dies berücksichtigen muss.

Die Empfehlungen spiegeln auch die Verpflichtung der Kommission wider, die Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung in das Europäische Semester zu integrieren, um einen integrierten Rahmen für die öffentliche Gesundheit sowie für soziale, ökologische und wirtschaftliche Belange zu schaffen.

Stabilität

In den Empfehlungen für 2021 wird die Notwendigkeit berücksichtigt, die Pandemie in den Griff zu bekommen und die wirtschaftliche Erholung als wichtigen Schritt zu erleichtern, um zu verhindern, dass in Zukunft neue Ungleichgewichte entstehen. Den Mitgliedstaaten muss es erlaubt sein, vorübergehend von der Mittelbindung abzuweichen, um Arbeitsplätze zu erhalten, Unternehmen zu helfen und einen robusten Aufschwung zu unterstützen. Eine unterstützende Steuerregelung wird die Erholung von Konsum, Investitionen und Wachstum erleichtern.

Die Empfehlungen umfassen

  • die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion;
  • solide öffentliche Finanzen;
  • einen stabilen Finanzsektor;
  • die Verhinderung innen- und außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte;
  • Strukturreformen zur Steigerung der Produktivität.

Gerechtigkeit

Der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Bereitstellung angemessener Arbeitslosenunterstützung und Einkommensersatz für alle Arbeitnehmer sind wichtig. Die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und die Gewährleistung des Rechts auf die Entwicklung von Kompetenzen, insbesondere im digitalen Bereich, haben oberste Priorität. Die Bekämpfung von Ungleichheiten und Armut sowie der Schutz gefährdeter Gruppen stehen ebenfalls im Mittelpunkt.

Die Empfehlungen umfassen

  • die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte;
  • die Bekämpfung der Armut;
  • Investitionen in Kompetenzentwicklung und Gesundheit;
  • Geschlechtergleichstellung;
  • gerechte Besteuerung;
  • sozialen und territorialen Zusammenhalt;
  • Arbeitsplatzqualität.

Ökologische Nachhaltigkeit

Investitionen zur Konjunkturbelebung schaffen die Möglichkeit, die EU-Wirtschaft um- und nachhaltiger zu gestalten. Nationale Behörden sollten Projekte ermitteln, die die Klimaneutralität fördern können, insbesondere in den Bereichen Industrie und Verkehr. Der europäische Grüne Deal und die nationalen Energie- und Klimapläne sollten als Richtschnur für Investitionen dienen.

Die Empfehlungen umfassen

  • die Förderung nachhaltiger Investitionen;
  • saubere und effiziente Erzeugung und Nutzung von Energie;
  • eine Umweltsteuer;
  • CO2-Neutralität;
  • Verlagerung hin zu mehr Kreislaufwirtschaft.

Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit

Produktivitätswachstum und ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sind für eine robuste Erholung von entscheidender Bedeutung. Die Politik sollte Innovationen, Investitionen in die Digitalisierung, Bildung, Kompetenzentwicklung und Ausbildung, ein günstiges Investitionsumfeld und gut funktionierende Arbeitsmärkte fördern.

Die Empfehlungen umfassen

  • Forschung und Innovation;
  • die Digitalisierung;
  • effiziente und wettbewerbsfähige Märkte;
  • eine starke industrielle Basis;
  • Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen;
  • Zugang zu Kapital;
  • ein günstiges Unternehmensumfeld;
  • den Binnenmarkt.

Gesundheitsversorgung

Die unmittelbare Reaktion auf die COVID-19-Pandemie umfasste Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgung mit kritischen medizinischen Produkten, zur Erweiterung der Laborkapazität und der Intensivstationen sowie zur Einstellung von zusätzlichem Gesundheitspersonal. Zu den Maßnahmen, mit denen die Kommission die nationalen Gesundheitssysteme direkt unterstützt, gehören

  • Ausschreibungen für medizinische Geräte und Güter, damit ein strategischer Vorrat an wichtigen medizinischen Gütern für die Mitgliedstaaten angelegt werden kann;
  • Förderung der Forschung in den Bereichen Impfstoffe, Diagnostik und Behandlung;
  • die Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals.

Empfehlungen des Rates

Am 20. Juli 2020 nahm der Rat länderspezifische Empfehlungen an und forderte die Mitgliedstaaten auf, diese vollständig und rechtzeitig umzusetzen.

HINTERGRUND

Siehe auch:

HAUPTDOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank – Europäisches Semester 2020 - Länderspezifische Empfehlungen (COM(2020) 500 final vom 20.5.2020)

Europäisches Semester: integrierte länderspezifische Empfehlungen, Rat der Europäischen Union, 24.6.2020

VERBUNDENE DOKUMENTE

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Belgiens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens 2020 (COM(2020) 501 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens 2020 (COM(2020) 502 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Tschechiens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Tschechiens 2020 (COM(2020) 503 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks 2020 (COM(2020) 504 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2020 (COM(2020) 505 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Estlands 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Estlands 2020 (COM(2020) 506 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Irlands 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands 2020 (COM(2020) 507 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Griechenlands 2020 (COM(2020) 508 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Spaniens 2020 (COM(2020) 509 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Frankreichs 2020 (COM(2020) 510 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Kroatiens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Kroatiens 2020 (COM(2020) 511 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Italiens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2020 (COM(2020) 512 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Zyperns 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Zyperns 2020 (COM(2020) 513 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Lettlands 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Lettlands 2020 (COM(2020) 514 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Litauens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Litauens 2020 (COM(2020) 515 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs 2020 (COM(2020) 516 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Ungarns 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Ungarns 2020 (COM(2020) 517 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Maltas 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas 2020 (COM(2020) 518 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2020 (COM(2020) 519 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs 2020 (COM(2020) 520 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Polens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Polens 2020 (COM(2020) 521 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Portugals 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Portugals 2020 (COM(2020) 522 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Rumäniens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Rumäniens 2020 (COM(2020) 523 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Sloweniens 2020 (COM(2020) 524 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2020 (COM(2020) 525 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands 2020 (COM(2020) 526 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2020 (COM(2020) 527 final vom 20.5.2020)

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm des Vereinigten Königreichs 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs 2020 (COM(2020) 528 final vom 20.5.2020)

Letzte Aktualisierung: 30.07.2020

Top