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EP resolution on the situation of unaccompanied minors in the EU
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage unbegleiteter Minderjähriger in der Europäischen Union
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage unbegleiteter Minderjähriger in der Europäischen Union
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage unbegleiteter Minderjähriger in der Europäischen Union
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER ENTSCHLIESSUNG?
Die Entschließung basiert auf einem Initiativbericht* und geht zurück auf einen Bericht der Europäischen Kommission über die Halbzeitbewertung der Durchführung des Aktionsplans (2010-2014) für unbegleitete Minderjährige (Personen unter 18 Jahren), die in die Europäische Union (EU) kommen, in dem eine Reihe von Bereichen hervorgehoben wird, die mehr Aufmerksamkeit und gezieltes Handeln erfordern.
Sie enthält Empfehlungen und strategische Leitlinien, um die Lage unbegleiteter Minderjähriger in der EU zu verbessern und sicherzustellen, dass ihre Rechte umfassend gewahrt werden. Einige dieser Empfehlungen bzw. Leitlinien entsprechen dem Inhalt des Aktionsplans und den Bereichen, die im Durchführungsbericht der Kommission als verbesserungswürdig hervorgehoben werden.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Das Parlament erinnert daran, dass unbegleitete Minderjährige vor allem verletzliche Kinder sind und dass daher der Schutz von Kindern bei allen diese Kinder betreffenden Maßnahmen der EU-Länder und der EU an erster Stelle stehen sollte.
Das Parlament betont, dass das Wohl des Kindes gewahrt werden muss. Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union, der EU-Charta der Grundrechte und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes sind die EU-Länder verpflichtet, die Rechte von Kindern – eine Priorität im Rahmen des Stockholmer Programms – zu schützen.
Das Parlament ist der Auffassung, dass die EU sich mit den grundlegenden Ursachen der Migration befassen muss und dass der Schutz von Kindern und andere Fragen in Zusammenhang mit unbegleiteten Minderjährigen integraler Bestandteil der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sein müssen.
Ein besonderes Anliegen ist die Stärkung der Stellung des gesetzlichen Vormunds in der EU und den Partnerländern. Zudem empfiehlt das Parlament, in Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern einen Überwachungsplan auszuarbeiten, damit gewährleistet ist, dass Kinder nach ihrer Rückkehr angemessen geschützt und wieder in ihr Herkunftsland integriert werden.
Das Parlament
Insbesondere im Hinblick auf die Normen für die Aufnahme fordert das Parlament die EU-Länder auf, die Rechte unbegleiteter Minderjähriger auf Folgendes zu wahren:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zur Lage unbegleiteter Minderjähriger in der EU (2012/2263(INI)) (ABl. C 93 vom 9.3.2016, S. 165-173)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57-73)
Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 vom 20.12.2011, S. 9-26)
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 1-14)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2011/93/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1-11)
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Halbzeitbewertung der Durchführung des Aktionsplans für unbegleitete Minderjährige (COM/2012/0554 final vom 28.9.2012)
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Durchführung des Aktionsplans für unbegleitete Minderjährige – Begleitdokument zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Halbzeitbewertung der Durchführung des Aktionsplans für unbegleitete Minderjährige (SWD(2012) 281 final vom 28.9.2012)
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010–2014) (KOM(2010) 213 endgültig vom 6.5.2010)
Letzte Aktualisierung: 06.02.2018