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Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage unbegleiteter Minderjähriger in der Europäischen Union

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage unbegleiteter Minderjähriger in der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zur Lage unbegleiteter Minderjähriger in der EU

WAS IST DER ZWECK DIESER ENTSCHLIESSUNG?

Die Entschließung basiert auf einem Initiativbericht* und geht zurück auf einen Bericht der Europäischen Kommission über die Halbzeitbewertung der Durchführung des Aktionsplans (2010-2014) für unbegleitete Minderjährige (Personen unter 18 Jahren), die in die Europäische Union (EU) kommen, in dem eine Reihe von Bereichen hervorgehoben wird, die mehr Aufmerksamkeit und gezieltes Handeln erfordern.

Sie enthält Empfehlungen und strategische Leitlinien, um die Lage unbegleiteter Minderjähriger in der EU zu verbessern und sicherzustellen, dass ihre Rechte umfassend gewahrt werden. Einige dieser Empfehlungen bzw. Leitlinien entsprechen dem Inhalt des Aktionsplans und den Bereichen, die im Durchführungsbericht der Kommission als verbesserungswürdig hervorgehoben werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Parlament erinnert daran, dass unbegleitete Minderjährige vor allem verletzliche Kinder sind und dass daher der Schutz von Kindern bei allen diese Kinder betreffenden Maßnahmen der EU-Länder und der EU an erster Stelle stehen sollte.

Das Parlament betont, dass das Wohl des Kindes gewahrt werden muss. Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union, der EU-Charta der Grundrechte und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes sind die EU-Länder verpflichtet, die Rechte von Kindern – eine Priorität im Rahmen des Stockholmer Programms – zu schützen.

Das Parlament ist der Auffassung, dass die EU sich mit den grundlegenden Ursachen der Migration befassen muss und dass der Schutz von Kindern und andere Fragen in Zusammenhang mit unbegleiteten Minderjährigen integraler Bestandteil der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sein müssen.

Ein besonderes Anliegen ist die Stärkung der Stellung des gesetzlichen Vormunds in der EU und den Partnerländern. Zudem empfiehlt das Parlament, in Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern einen Überwachungsplan auszuarbeiten, damit gewährleistet ist, dass Kinder nach ihrer Rückkehr angemessen geschützt und wieder in ihr Herkunftsland integriert werden.

Das Parlament

  • fordert die Kommission auf,
    • legislative und nicht-legislative Maßnahmen umzusetzen, um einen angemessenen Schutz von Kindern und unbegleiteten Minderjährigen zu garantieren, und vor allem mit dem Ziel, nachhaltige Lösungen zu ermitteln;
    • ein Handbuch herauszugeben, das an die EU-Länder und die beteiligten Akteure gerichtet ist, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen in den EU-Ländern zu gewährleisten und für einen besseren Schutz unbegleiteter Minderjähriger zu sorgen;
    • unbegleitete Minderjährige im Europäischen Asyl- und Migrationsfonds zu berücksichtigten, um tragfähige Garantien zum Schutz von Kindern zu gewährleisten. Mitarbeiter, die mit Minderjährigen in Kontakt kommen, sollten entsprechend geschult werden;
  • fordert die EU-Länder und die Kommission auf,
  • fordert die EU-Länder auf,
    • eng mit Nicht-EU-Ländern zusammenzuarbeiten, um das wachsende Problem des Kinderschmuggels zu bekämpfen;
    • Strafverfolgung gegen Schmuggler aufzunehmen, und zwar mit entsprechenden und der Schwere des Verbrechens angemessenen Sanktionen;
    • die nationalen Behörden und die Bürgergesellschaften zu ermutigen, zusammenzuarbeiten und die Würde und den Schutz von Minderjährigen zu garantieren;
  • fordert die Kommission, die EU-Länder, und die Nicht-EU-Länder auf,
    • in den Ursprungs-, Transfer- und Zielländern von unbegleiteten, zuwandernden Minderjährigen die Information der Öffentlichkeit über die Risiken von unbegleiteten Minderjährigen bei der Zuwanderung, insbesondere über die Gefahr der Ausbeutung dieser Minderjährigen durch das organisierte Verbrechen zu intensivieren;
  • fordert die Kommission, die EU-Länder, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen und internationale sowie regierungsunabhängige Organisationen auf,
    • sich verstärkt um Erfassung, Überwachung und Austausch nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten zu bemühen, damit eine Übersicht über die Zahl unbegleiteter Mädchen entsteht und deren besondere Bedürfnisse berücksichtigt werden können.

Insbesondere im Hinblick auf die Normen für die Aufnahme fordert das Parlament die EU-Länder auf, die Rechte unbegleiteter Minderjähriger auf Folgendes zu wahren:

  • angemessenen Wohnraum mit ausreichenden Hygienebedingungen;
  • Deckung des materiellen Bedarfs und adäquate juristische und psychologische Betreuung;
  • Bildung, berufliche Ausbildung und sozialpädagogische Betreuung;
  • adäquate gesundheitliche Versorgung;
  • Zugang zu Informationen und zu den Medien (Radio, Fernsehen, Internet);
  • Freizeitaktivitäten;
  • Weiterverwendung und Weiterentwicklung der eigenen kulturellen Identität und Werte;
  • Bekennung zu ihrem Glauben und dessen Ausübung.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Initiativbericht: Gemäß Artikel 52 der Geschäftsordnung können die ständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments beschließen, einen Bericht zu einem Thema zu erstellen, das ihre Zuständigkeit betrifft, ohne konsultiert worden zu sein.

HAUPTDOKUMENT

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zur Lage unbegleiteter Minderjähriger in der EU (2012/2263(INI)) (ABl. C 93 vom 9.3.2016, S. 165-173)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57-73)

Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 vom 20.12.2011, S. 9-26)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 1-14)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2011/93/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1-11)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Halbzeitbewertung der Durchführung des Aktionsplans für unbegleitete Minderjährige (COM/2012/0554 final vom 28.9.2012)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Durchführung des Aktionsplans für unbegleitete Minderjährige – Begleitdokument zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Halbzeitbewertung der Durchführung des Aktionsplans für unbegleitete Minderjährige (SWD(2012) 281 final vom 28.9.2012)

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010–2014) (KOM(2010) 213 endgültig vom 6.5.2010)

Letzte Aktualisierung: 06.02.2018

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