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Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der EU – Jahresbericht 2016

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Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der EU – Jahresbericht 2016

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Jahresbericht (COM(2017) 662 final) über die Strategien der Europäischen Union für humanitäre Hilfe und deren Umsetzung im Jahr 2016

WAS IST DER ZWECK DIESES BERICHTS?

Der Bericht fasst die wichtigsten umgesetzten Maßnahmen der EU im Bereich der humanitären Hilfe und des Katastrophenschutzes im Jahr 2016 zusammen, um

  • Hilfe zur Abmilderung humanitärer Krisen in der ganzen Welt bereitzustellen;
  • die Zusammenarbeit der Katastrophenschutzbehörden in Europa bei der Reaktion auf Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen innerhalb der EU und weltweit zu unterstützen.

Der Bericht wird von der Europäischen Kommission im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 erstellt. Gemäß der Verordnung muss die Kommission einen Jahresbericht über die wichtigsten Maßnahmen und Ergebnisse der EU im Bereich der humanitären Hilfe des Haushaltsjahres erstellen, einschließlich einer Zusammenfassung der finanzierten Aktionen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Im Jahr 2016 nahmen Anzahl, Komplexität und Schwere der humanitären Krisen zu:

  • Es gab weltweit mehr als 50 bewaffnete Konflikte;
  • mehr als 95 Millionen Menschen in 40 Ländern waren im Jahr 2016 auf humanitäre Hilfe angewiesen;
  • fast 65 Millionen Menschen (die Hälfte davon Kinder) waren aus ihrer Heimat geflohen – mehr denn je zuvor.

Maßnahmen

  • Die syrische Flüchtlingskrise: Ein erheblicher Anteil des EU-Budgets 2016 für humanitäre Hilfe (454 Mio. Euro) war dazu bestimmt, die Flüchtlinge in den am unmittelbarsten von der Krise in Syrien betroffenen Ländern (insbesondere Jordanien und Libanon) sowie die Not leidenden Menschen in Syrien selbst zu unterstützen.
  • Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: Die im Jahr 2016 errichtete Fazilität unterstützt beinahe drei Millionen Flüchtlinge:
    • Mit den 1,4 Mrd. Euro, die im Rahmen der Fazilität 2016 und 2017 für humanitäre Hilfe vorgesehen sind, werden vor allem Flüchtlinge außerhalb der Lager, die überwältigende Mehrheit der Flüchtlinge in der Türkei, die gleichzeitig am schutzbedürftigsten sind, unterstützt.
  • Afrika: Die EU-Beihilfe legt besonderes Augenmerk auf die komplexen Notsituationen in der Sahelzone und am Horn von Afrika sowie in der Tschadsee-Region, wo die Ernährungskrisen durch verschiedene lang anhaltende Konflikte überlagert wurden:
    • 747 Mio. Euro wurden für Krisen in Subsahara-Afrika bereitgestellt. Der größte Anteil hiervon ging an Sudan und Südsudan (192 Mio. Euro), das Horn von Afrika (203 Mio. Euro) und Westafrika (140 Mio. Euro).
    • Sowohl am Horn von Afrika als auch in der Sahelzone bestand die Kernstrategie der Kommission darin, für eine enge Verknüpfung der humanitären Hilfe mit der Entwicklungshilfe der EU zu sorgen, um die Widerstandsfähigkeit der betroffenen Gemeinschaften zu stärken.
  • Irak, Naher und Mittlerer Osten und Nordafrika: Die EU
    • unterstützte die Opfer des Konflikts in Irak (159 Mio. Euro) und engagierte sich auf der internationalen Bühne an vorderster Front: beteiligte sich gleichfalls im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens im Zusammenhang mit dem Konflikt um Mossul an der Bereitstellung und Koordinierung ähnlicher Hilfe aus den EU-Ländern;
    • leistete beträchtliche Unterstützung für humanitäre Maßnahmen im Jemen (70 Mio. Euro) und in Palästina (25 Mio. Euro);
    • setzte die Unterstützung von saharauischen Flüchtlinge in Nordafrika und der vom Konflikt betroffenen Bevölkerung in Libyen fort.
  • Ukraine: Die EU gehörte weiterhin zu den wichtigsten Gebern humanitärer Hilfe (28,4 Mio. Euro) und stellte Nahrungsmittel, Unterkünfte, Gesundheitsversorgung und psychologische Betreuung für die vom Konflikt in der Ostukraine am stärksten betroffenen Menschen bereit.

Bewältigung von Naturkatastrophen

Eine rasche und wirksame Reaktion auf Naturkatastrophen war für die Kommission auch im Jahr 2016 ein zentrales Anliegen. Sie stützt sich sowohl auf humanitäre Hilfe, die von Partnerorganisationen geleistet wird, als auch auf das Katastrophenschutzverfahren der EU.

  • Die Kommission stellte 298 Mio. Euro für humanitäre Soforthilfe für durch das Wetterphänomen El Niño betroffene Menschen bereit.
  • Die EU stellte Mittel bereit, um die Opfer des tropischen Wirbelsturms Winston in Fidschi, der Dürre in Papua-Neuguinea sowie des Erdbebens in Ecuador im Jahr 2016 zu unterstützen.

Sonstige Themen

  • Bildung in Notsituationen – die Kommission stellte mehr als 4 % der anfänglichen Mittelausstattung für humanitäre Hilfe Programmen zur Förderung der Bildung in humanitären Krisen bereit.
  • Die Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit:
    • Die EU-Dienststellen arbeiteten in Haiti nach dem Hurrikan Matthew und auch in Nigeria eng zusammen, um die dortige komplexe Krise im Nordosten des Landes anzugehen;
    • im Hinblick auf Flucht und Vertreibung arbeiteten die Kommissionsdienststellen eng mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst zusammen, um Maßnahmen vor Ort, die der Umsetzung des umfassenden, entwicklungsorientierten Konzepts dienen, zu unterstützen.
  • Vergessene Krisen – mindestens 15 % des anfänglichen Budgets für humanitäre Hilfe sind für Opfer vergessener Krisen vorgesehen. Hierzu gehört die humanitäre Unterstützung von saharauischen Flüchtlinge in Algerien, von Binnenvertriebenen in Myanmar und im Sudan, von Konflikten betroffenen Bevölkerungsgruppen in Pakistan und von Flüchtlingen aus Darfur in Tschad.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Jahresbericht über die Strategien der Europäischen Union für humanitäre Hilfe und deren Umsetzung im Jahr 2016 (COM(2017) 662 final, 13.11.2017)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Leben in Würde: von Hilfeabhängigkeit zu Eigenständigkeit – Flucht und Entwicklung (COM(2016) 234 final, 26.4.2016)

Beschluss der Kommission vom 24. November 2015 über die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten durch einen Koordinierungsmechanismus – die Flüchtlingsfazilität für die Türkei (ABl. C 407 vom 8.12.2015, S. 8-13)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924-947)

Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe (ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1-6)

Siehe konsolidierte Version.

Letzte Aktualisierung: 12.06.2018

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