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EU-Kohäsionspolitik – die städtische Dimension

EU-Kohäsionspolitik – die städtische Dimension

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Kommission (COM(2014) 490 final) – Kernpunkte einer EU-Städteagenda

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Der Zweck dieser Mitteilung besteht darin, eine umfassende Debatte über eine künftige EU-Städteagenda anzuregen.
  • Es werden verschiedene Fragen gestellt, einige mögliche Antworten gegeben und um Stellungnahme zum Zweck, zur Form und zur Organisation einer solchen Agenda gebeten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Eine Städteagenda für die EU steht derzeit vor zahlreichen Herausforderungen, insbesondere:
    • bruchstückhafte politische Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene,
    • deutliche Unterschiede in der Wirtschaftsleistung zwischen Hauptstädten und anderen Städten,
    • hohe Arbeitslosenzahlen,
    • unkontrollierte Ausdehnung der Städte, die die öffentlichen Dienstleistungen unter Druck setzt,
    • Unfähigkeit, die notwendigen strukturellen Änderungen vorzunehmen,
    • wachsende Diskrepanz zwischen administrativen und städtischen Strukturen.
  • Die Städtepolitik in Europa ist gekennzeichnet durch:
    • erhebliche Unterschiede in der Verwaltung und Autonomie der Städte,
    • die zwischenstaatliche Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern bei der Stadtentwicklung,
    • ein allgemeines Einvernehmen über den Charakter der europäischen Stadt der Zukunft und die Grundsätze, auf denen diese basieren sollte,
    • die breite Unterstützung der EU, die sich von regionaler Förderung bis hin zur Förderung in den Politikfeldern Energie, Verkehr und Umwelt erstreckt,
    • die Anerkennung, dass die Städte über ein großes, unausgeschöpftes Potenzial verfügen, einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu leisten.
  • Die Mitteilung merkt an, dass eine EU-Städteagenda
    • voll und ganz mit den allgemeinen Zielen und der Strategie der EU übereinstimmen sollte;
    • auf die nationale Politik und die nationalen Städteagenden abgestimmt sein sollte;
    • die Subsidiarität beachten und nicht auf neuen Rechtsvorschriften aufbauen sollte;
    • auf einem Zusammenspiel der verschiedenen politischen Ebenen (EU, national, regional und lokal) und Politikfelder beruhen sollte.
  • Die Mitteilung weist darauf hin, dass die Agenda Folgendes erreichen könnte:
    • die Koordinierung der bestehenden EU-Politik verbessern;
    • sich auf eine begrenzte Anzahl wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen für Europa konzentrieren, wie etwa den Klimaschutz;
    • ein europäisches Stadtentwicklungsmodell weiter festlegen;
    • das Engagement und die Eigenverantwortung der Städte für die EU-Maßnahmen stärken;
    • ein besseres Verständnis der Prozesse der Stadtentwicklung fördern.

Die Konsultation fand in der Zeit vom 22. Juli bis statt.

HINTERGRUND

Die Europäische Kommission thematisierte das Konzept einer EU-Städteagenda erstmalig in einer Mitteilung aus dem Jahr 1997. Seitdem befürworten das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, verschiedene EU-Länder, Eurocities, der Rat der Gemeinden und Regionen Europas und weitere Institutionen diese Idee.

Derzeit leben 70 % der europäischen Bevölkerung in Städten. Bis zum Jahr 2050 wird ein Anstieg auf mehr als 80 % vorausgesagt.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die städtische Dimension der EU-Politikfelder – Kernpunkte einer EU-Städteagenda (COM(2014) 490 final vom )

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