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EU budget: how its own resources system is implemented
EU-Haushalt: Durchführung des Eigenmittelsystems
EU-Haushalt: Durchführung des Eigenmittelsystems
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EU-Haushalt: Durchführung des Eigenmittelsystems
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 zur Durchführung des Eigenmittelsystems der EU
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Eigenmittel der EU stellen ihre Haupteinnahmen dar. Die jährlichen Ausgaben der EU müssen durch ihre jährlichen Einnahmen vollständig gedeckt werden.
Es werden drei Arten von Eigenmitteln unterschieden:
Traditionelle Eigenmittel – diese bestehen hauptsächlich aus Zöllen auf Einfuhren von außerhalb der EU und aus Zuckerabgaben. Die EU-Länder behalten von den Beträgen 25 % für die Erhebung ein.
Eigenmittel auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt.) – ein einheitlicher Satz von 0,3 % wird auf die EU-weit einheitliche Bemessungsgrundlage jedes EU-Landes erhoben.
Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) – jedes EU-Land überweist einen Standardprozentsatz seines BNE an die EU.
Kontrolle und Überwachung
Hinsichtlich der traditionellen Eigenmittel müssen die EU-Länder:
Die Kommission kann sich in diese Kontrollen einbringen und selbst Kontrollen vor Ort vornehmen.
Hinsichtlich der Eigenmittel auf der Grundlage des BNE muss die Kommission:
Kontrollen der Kommission
Berichte
Die EU-Länder müssen:
Die Kommission verfasst:
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 29-38)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105-111)
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (Neufassung) (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39-52)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 28.02.2019