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Document 42018Y1218(01)

    EU-Jugendstrategie (2019-2027)

    EU-Jugendstrategie (2019-2027)

     

    ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

    Entschließung zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa:die EU-Jugendstrategie 2019-2027

    WAS IST DER ZWECK DIESER STRATEGIE?

    Die Jugendstrategie der Europäischen Union (EU) 2019-2027 zielt darauf ab, die Herausforderungen, denen sich die jungen Menschen in Europa gegenübersehen, zu meistern durch:

    • Schaffung eines Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2019-2027), der Ziele, Prinzipien, Prioritäten, Kernbereiche und Maßnahmen umfasst, an denen alle in diesem Bereich tätigen Akteure beteiligt sind;
    • Ergänzung der auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Die Mitgliedstaaten der EU bestätigen Folgendes.

    • Junge Menschen haben eine besondere Rolle in der Gesellschaft und stehen besonderen Herausforderungen gegenüber. Sie wollen ihr Leben selbst in die Hand nehmen, auf andere Menschen zugehen und sie unterstützen.
    • Eine europäische Jugendstrategie ist notwendig, damit junge Menschen eine Antwort auf die Herausforderungen zu finden, die sich ihnen stellen. Dazu gehören nationale, regionale und lokale Gebietskörperschaften, EU- und internationale Organisationen, Jugendvertretungen, Jugendarbeiterinnen und -arbeiter, Jugendforscherinnen und -forscher, Jugendorganisationen und die Zivilgesellschaft.
    • Die Europäischen Jugendziele schaffen eine Vision für Europa. Diese reichen vom Zusammenbringen der EU mit der Jugend bis zu psychischer Gesundheit und Wohlbefinden. In Anhang 3 sind die 11 von jungen Menschen selbst formulierten Ziele festgelegt.

    Die übergeordneten Ziele der Strategie für junge Menschen sind:

    • Es jungen Menschen zu ermöglichen, ihr eigenes Leben zu gestalten, sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen und sie widerstandsfähiger zu machen;
    • Junge Menschen zu ermutigen und sie mit den notwendigen Mitteln auszustatten, um aktive Bürgerinnen und Bürger zu werden;
    • Politische Entscheidungen bezüglich ihrer Auswirkungen auf junge Menschen, insbesondere hinsichtlich Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und soziale Inklusion zu verbessern;
    • Zur Beseitigung der Jugendarmut und aller Formen von Diskriminierung beizutragen und die soziale Inklusion zu fördern.

    Die Strategie stützt sich auf folgende Prinzipien:

    • Gleichheit und Nichtdiskriminierung. Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
    • Inklusion. Anerkennung der Tatsache, dass junge Menschen unterschiedliche Bedürfnisse, Lebenssituationen und Möglichkeiten haben, und Entwicklung entsprechender Maßnahmen.
    • Teilhabe. Anerkennung des Potenzials, das alle jungen Menschen der Gesellschaft zu bieten haben, Teilhabe an der Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen.
    • Globale Dimension. Berücksichtigung der internationalen, europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Dimension der Strategie.
    • Dualer Ansatz. Durchgängige Berücksichtigung von Jugendfragen in allen Politikbereichen neben spezifischen Jugendinitiativen.

    In der Strategie werden drei Kernbereiche – Beteiligung, Begegnung, Befähigung – genannt und Maßnahmen dargelegt, die die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission ergreifen könnten.

    Beteiligung

    Die Beteiligung junger Menschen ist ein Eckpfeiler der Strategie, um eine substanzielle bürgerschaftliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Teilhabe junger Menschen zu gewährleisten. Zu den Maßnahmen gehören:

    • die inklusive demokratische Teilhabe von jungen Menschen an der Gesellschaft und am demokratischen Prozess zu fördern und zu unterstützen;
    • junge Menschen und Jugendorganisationen in die Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen einzubeziehen;
    • die Einbeziehung der Jugend in die Arbeit der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Verwaltungen zu unterstützen;
    • den EU-Jugenddialog zu fördern (siehe Anhang 1 für weitere Informationen);
    • die Entwicklung bürgerschaftlicher Kompetenzen zu unterstützen, die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben zu fördern und alternative Formen der demokratischen Teilhabe auszuloten, z. B. digitale Demokratieinstrumente.

    Begegnung

    Junge Menschen sollten die Möglichkeit erhalten, mit Altersgenossinnen und -genossen in der EU und anderen europäischen Ländern kulturelle, bürgerschaftliche und andere Erfahrungen auszutauschen. Dieser Austausch findet bereits über Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps statt. Zu den Maßnahmen gehören:

    • grenzübergreifende Mobilitätsmöglichkeiten für alle jungen Menschen sowie für Jugendarbeiterinnen und -arbeiter einschließlich Freiwilligenaktivitäten im zivilgesellschaftlichen Sektor zugänglich zu machen;
    • das solidarische Engagement junger Menschen durch Synergien zwischen den EU-Finanzierungsinstrumenten und den nationalen, regionalen und lokalen Systemen zu fördern;
    • junge Menschen und Jugendorganisationen aktiv in relevante EU-Programme einzubeziehen;
    • bewährte Verfahren auszutauschen und an Systemen zur Validierung von Kompetenzen zu arbeiten, die durch nicht-formales und informelles Lernen erworben wurden.

    Befähigung

    Jugendarbeit kann wichtige persönliche und berufliche Kompetenzen vermitteln und als Katalysator für Befähigung dienen. Zu den Maßnahmen gehören:

    • eine Europäische Agenda für Jugendarbeit für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit auszuarbeiten;
    • Angebote sowie den Aufbau von Jugendarbeit und die Schulung von Jugendbetreuerinnen und -betreuern zu unterstützen;
    • anzuerkennen, dass Jugendorganisationen im Wege der Jugendarbeit und nicht-formaler Bildungsmaßnahmen Kompetenzen entwickeln und soziale Inklusion fördern;
    • zugängliche Jugendkontaktstellen einzurichten, die Angebote zur Verfügung stellen und Informationen bieten.

    Die Strategie unterstreicht die Bedeutung evidenzbasierter Maßnahmen, die bei den tatsächlichen Bedürfnissen und Lebensumständen junger Menschen ansetzen. Dazu werden die folgenden konkreten Maßnahmen genannt.

    • Voneinander-Lernen und Verbreitung von Informationen. Expertengruppen werden weiterhin politische Orientierungshilfen ausarbeiten, praktische Tools entwickeln und bewährte Verfahren austauschen.
    • Partizipative Governance. Eine Plattform zur EU-Jugendstrategie übernimmt diese Aufgabe. Die Kommission veranstaltet Treffen für wichtige Vertreterinnen und Vertreter.
    • EU-Programme und EU-Fördermittel. Eine wirksame Nutzung von Programmen und Fonds, darunter Erasmus+, das Europäische Solidaritätskorps, die Struktur- und Investitionsfonds und Horizont Europa, einschließlich Monitoring von EU-Förderungen, wird mobilisiert.
    • Vermittlung. Die Förderung des Bewusstseins für die EU-Jugendstrategie und die europäischen Jugendziele kann zur Gestaltung der Jugendpolitik beitragen.
    • Planer für künftige nationale Maßnahmen. Diese ermöglichen es den Mitgliedstaaten, gemeinsame Prioritäten festzulegen, für mehr Transparenz zu sorgen und geeignete Partner zu finden. Anhang 2 enthält weitere Einzelheiten.
    • EU-Jugenddialog. Dieser bietet ein Forum für den regelmäßigen Austausch zwischen allen entscheidende Akteuren wie jungen Menschen, Jugendorganisationen, Entscheidungsträgerinnen und -trägern, Sachverständigen und der Zivilgesellschaft.
    • EU-Jugendkoordinator/in. Die Kommission hat diese interne Stelle eingerichtet, um die Zusammenarbeit in Jugendfragen in ihren verschiedenen Politikbereichen zu verbessern und mit verschiedenen Akteuren zusammenzuarbeiten, um eine einheitliche Kommunikation gegenüber jungen Menschen sicherzustellen.
    • Information und Unterstützung junger Menschen. Sie gewährleistet gute Dienste und Plattformen, darunter das Europäische Jugendportal, um Zugang zu Informationen über Rechte, Möglichkeiten und Programme zu bieten.
    • EU-Arbeitspläne für die Jugend. Die Strategie wird durch 3-Jahres-Programme umgesetzt. Das erste umfasste den Zeitraum 2019-2021. Anhang 4 enthält diesen ersten detaillierten Arbeitsplan.

    Die Kommission:

    • wird alle drei Jahre über die Umsetzung der Strategie Bericht erstatten;
    • legt bis zum 31. Dezember 2023 einen Bericht über die Zwischenbewertung vor, damit die Mitgliedstaaten eine Halbzeitüberprüfung vornehmen können.

    HINTERGRUND

    Die EU pflegt seit 2002 eine engagierte jugendpolitische Zusammenarbeit. Sie basiert auf den Grundsätzen der aktiven Teilhabe und des gleichberechtigten Zugangs zu Möglichkeiten in Synergie mit anderen Politikbereichen, die junge Menschen betreffen, wie etwa Bildung und Beschäftigung.

    HAUPTDOKUMENT

    Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027 (ABl. C 456 vom 18.12.2018, S. 1-22).

    VERBUNDENE DOKUMENTE

    Schlussfolgerungen des Rates zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie (2019-2021) (ABl. L 504 I vom 14.12.2021, S. 10-11).

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen (COM(2018) 269 final vom 22.5.2018).

    Letzte Aktualisierung: 12.10.2022

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