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Šis dokuments ir izvilkums no tīmekļa vietnes EUR-Lex.

Dokuments 32022R0850

    e-CODEX – EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen

    e-CODEX – EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen

     

    ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

    Verordnung (EU) 2022/850 über das e-CODEX-System

    WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

    Ziel ist es, die Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Kommunikation zu erleichtern und Bürgern und Unternehmen einen besseren Zugang zur Justiz zu ermöglichen.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    • Das CODEX-System (e-justice communication via online data exchange – Kommunikation via Online-Datenaustausch im Rahmen der E-Justiz) ermöglicht die digitale Konnektivität zwischen den nationalen Justizsystemen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
    • Es ermöglicht seinen Nutzern (zuständige Justizbehörden, Rechtsanwälte und Privatpersonen), Dokumente, Rechtsformulare, Beweismittel oder andere Informationen schnell, sicher und zuverlässig elektronisch zu versenden und zu empfangen.
    • Die Verordnung legt die Rechtsgrundlage für das CODEX-System fest.
    • Es legt Vorschriften in den folgenden Bereichen fest:

    Zusammensetzung

    Das e-CODEX-System besteht aus den folgenden Komponenten:

    • einem e-CODEX-Zugangspunkt, bestehend aus
      • einem interoperablen Gateway, das den sicheren Austausch von Informationen über ein Telekommunikationsnetz mit anderen Gateways ermöglicht,
      • einen Konnektor, um angeschlossene IT-Systeme mit dem Gateway zu verbinden und Daten mit anderen solchen IT-Systemen auszutauschen;
    • digitalen Verfahrensstandards;
    • den unterstützenden Softwareprodukten, der Dokumentation und weiteren Beständen, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind.

    Rolle der Mitgliedstaaten, der Kommission und eu-LISA

    Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben eine Reihe von Zuständigkeiten, darunter:

    • die Autorisierung von e-CODEX-Zugangspunkten für die angeschlossenen Systeme gemäß EU- und nationalem Recht;
    • das Führen einer Liste autorisierter e-CODEX-Zugangspunkte und der digitalen Verfahrensstandards, die jeder autorisierte e-CODEX-Zugangspunkt anwendet; diese Liste und alle Änderungen daran sollten eu-LISA mitgeteilt werden;
    • die Beaufsichtigung ihrer autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte, um sicherzustellen, dass die Bedingungen, unter denen die Autorisierung erteilt wurde, kontinuierlich erfüllt werden;
    • Benennung von e-CODEX-Ansprechpartnern, die technische Unterstützung von eu-LISA anfordern und erhalten.

    eu-LISA wird sicherstellen, dass die von den Zugangspunkten verwendete Software und die digitalen Verfahrensstandards sicher und zuverlässig sind, und wird bei der Entwicklung neuer Anwendungsfälle behilflich sein.

    Übergabe und Übernahme

    • Bis zu seiner Übergabe an eu-LISA wird das e-CODEX-System von einem Konsortium aus Mitgliedstaaten und Organisationen mit Mitteln aus den EU-Programmen verwaltet.
    • Dieses Konsortium wird bis zum 31. Dezember 2022 ein Übergabedokument mit detaillierten Modalitäten für die Übertragung des e-CODEX-Systems vorlegen.
    • eu-LISA übernimmt die Verantwortung für das e-CODEX-System zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2023, nachdem die Kommission erklärt hat, dass der Übergabeprozess erfolgreich abgeschlossen wurde, und nach Rücksprache mit der Stelle, die derzeit das e-CODEX-System verwaltet und eu-LISA.

    Beratergruppe

    Ab dem 1. Januar 2023 wird die e-CODEX-Beratergruppe eu-LISA fachliche Unterstützung bieten. Die Beratergruppe muss insbesondere

    • den Stand der Umsetzung des e-CODEX-Systems in den Mitgliedstaaten überwachen,
    • die Notwendigkeit neuer digitaler Verfahrensstandards evaluieren und diese Standards bewerten und vorbereiten,
    • den Wissensaustausch fördern,
    • überwachen, ob eu-LISA die Anforderungen an das Dienstleistungsniveau erfüllt.

    Programmverwaltungsrat

    Der ständige e-CODEX-Programmverwaltungsrat, der zum 1. Januar 2023 eingerichtet wird, muss

    • den Verwaltungsrat von eu-LISA in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit des e-CODEX-Systems beraten und die Prioritätensetzung bei den Tätigkeiten und strategischen Verpflichtungen sicherstellen,
    • für eine angemessene Verwaltung des e-CODEX-Systems sorgen,
    • die Achtung des Grundsatzes der Unabhängigkeit der Justiz sicherstellen.

    WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

    Sie ist am 21. Juni 2022 in Kraft getreten.

    HINTERGRUND

    Weiterführende Informationen:

    HAUPTDOKUMENT

    Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 150 vom 1.6.2022, S. 1-19).

    VERBUNDENE DOKUMENTE

    Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99-137).

    Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1726 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

    Letzte Aktualisierung: 05.09.2022

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