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Document 32021D1764
Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union
Überseeische Länder und Gebiete
Ziele
Prioritäten
Die Assoziierung bildet den Rahmen für den Politikdialog und die Zusammenarbeit in Bezug auf Fragen von beiderseitigem Interesse. Priorität wird im Beschluss der Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen eingeräumt, wie u. a.:
Mittelausstattung und Finanzierung
Er ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Beschluss (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands) (ABl. L 355 vom 7.10.2021, S. 6-134)
Letzte Aktualisierung: 01.12.2021