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Document 32021D1764

    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union

    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union

     

    ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

    Beschluss (EU) 2021/1764 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich Grönlands

    WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

    • Er zielt darauf ab, die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) zu erneuern und zu verstärken.
    • Er stützt sich auf drei Grundpfeiler: Politik, Handel und Zusammenarbeit. Er verfügt über kein Enddatum und legt eine Finanzausstattung für 2021-2027 fest.
    • Der Beschluss hebt den früheren Beschluss 2013/755/EU des Rates über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete auf und ersetzt den Beschluss 2014/137/EU des Rates über die Zusammenarbeit mit Grönland.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Überseeische Länder und Gebiete

    • Die EU verfügt über 13 ÜLG (vor dem Brexit waren es noch 25).
    • Sie gehören zum Hoheitsgebiet der drei Mitgliedstaaten (Dänemark, Frankreich und die Niederlande), mit denen sie besondere verfassungsrechtliche Beziehungen unterhalten.
    • Sie gehören weder zum EU-Gebiet noch sind sie Teil des Binnenmarktes und sind im Gegensatz zu den Gebieten in äußerster Randlage der EU nicht an den gemeinschaftlichen Besitzstand gebunden.
    • ÜLG verfügen über eine weitreichende Autonomie, die sich unter anderem auf die Bereiche Wirtschaft, öffentliche Gesundheit, Inneres und Zoll erstreckt, während die Bereiche Verteidigung und Außenpolitik in der Regel in der Zuständigkeit der jeweiligen Mitgliedstaaten verbleiben.

    Ziele

    • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Stärkung der Resilienz und Verringerung der Vulnerabilität in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht von ÜLG und Förderung der Zusammenarbeit zwischen ihnen und anderen Partnern.
    • Die bestehenden Beziehungen zwischen der EU auf der einen und Grönland und Dänemark auf der anderen Seite in Anerkennung der geostrategischen Lage Grönlands in der Arktis und die bestehenden Beziehungen zwischen der EU und den anderen ÜLG in Anerkennung ihrer geostrategischen Lage in der Karibik, im Indischen Ozean, im Atlantik und im Pazifik zu erhalten.

    Prioritäten

    Die Assoziierung bildet den Rahmen für den Politikdialog und die Zusammenarbeit in Bezug auf Fragen von beiderseitigem Interesse. Priorität wird im Beschluss der Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen eingeräumt, wie u. a.:

    • nachhaltige Diversifizierung der Wirtschaft der ÜLG, einschließlich ihrer weiteren Integration in die Weltwirtschaft und in die regionale Wirtschaft; im speziellen Fall von Grönland die Verbesserung der Qualifikationen der Arbeitskräfte;
    • Förderung von Austausch, Zusammenarbeit und Partnerschaften zur schnelleren Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung;
    • allgemeine und berufliche Bildung, öffentliche Gesundheit, Tourismus und Kultur;
    • nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, einschließlich der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen;
    • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel;
    • digitale Anbindung;
    • Förderung des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Austausches zwischen den ÜLG, ihren Nachbarn und anderen Partnern.

    Mittelausstattung und Finanzierung

    • Mit diesem Beschluss wird ein Finanzierungsprogramm für die Assoziation für den Zeitraum 2021-2027 eingerichtet: 500 Mio. EUR.
    • Die EU-Unterstützung für die ÜLG soll nun aus dem Gesamthaushalt der EU im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 finanziert werden.
    • Zuvor war sie aus dem Europäischen Entwicklungsfonds und teilweise aus dem Haushalt finanziert worden (ehemaliger Grönland-Beschluss).
    • In Anhang 1 des Beschlusses sind die Formen der EU-Finanzierung und die Regeln für die Bereitstellung dieser Mittel aufgeführt.

    WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

    Er ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

    HINTERGRUND

    Weiterführende Informationen:

    HAUPTDOKUMENT

    Beschluss (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands) (ABl. L 355 vom 7.10.2021, S. 6-134)

    Letzte Aktualisierung: 01.12.2021

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