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Document 32019Q1122(01)

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Geschäftsordnung – 9. Wahlperiode

WAS IST DER ZWECK DIESER GESCHÄFTSORDNUNG?

  • In der Geschäftsordnung werden die interne Organisation und die Arbeitsweise des einzigen europaweit direkt gewählten Organs der EU festgesetzt. Gemäß Artikel 232 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist das Europäische Parlament befugt, sich seine eigene Geschäftsordnung zu geben.
  • In dem Dokument sind sämtliche Verfahrensaspekte der Parlamentsarbeit abgedeckt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Geschäftsordnung behandelt die folgenden Aspekte der Parlamentstätigkeit:

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP)

Amtsträger des Parlaments

Der Präsident, die 14 Vizepräsidenten und die fünf Quästoren werden von den MdEP in geheimer Wahl für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt.

  • Der Präsident
    • ist für die allgemeine Ausrichtung des Parlaments und seiner verschiedenen Tätigkeiten zuständig;
    • vertritt des Parlament;
    • sorgt für die Einhaltung der Geschäftsordnung und wahrt die Ordnung;
    • eröffnet, unterbricht und schließt die Sitzungen, leitet die Debatten und überwacht die Abstimmungen;
    • entscheidet über die Zulässigkeit von Änderungsanträgen und anderen Texten, über die abgestimmt werden soll, sowie über die Zulässigkeit parlamentarischer Anfragen; und
    • leitet Angelegenheiten, die die Tätigkeit der Parlamentsausschüsse betreffen, an diese weiter.
  • Die Vizepräsidenten nehmen spezifische Zuständigkeiten wahr und vertreten bei Bedarf den Präsidenten.
  • Die Quästoren sind mit Verwaltungs- und Finanzaufgaben betraut, die die MdEP direkt betreffen.
  • Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und den 14 Vizepräsidenten. Es trifft finanzielle, organisatorische und administrative Entscheidungen in Angelegenheiten des Parlaments.
  • Die Konferenz der Präsidenten besteht aus dem Präsidenten des Parlaments und den Vorsitzen der Fraktionen (siehe unten). Sie organisiert die politischen Arbeiten des Parlaments und beschließt die Legislativplanung.
  • Der Konferenz der Ausschussvorsitze gehören die Vorsitze aller ständigen Ausschüsse und aller Sonderausschüsse an. Sie kann Vorschläge zur Arbeit der Ausschüsse und zu den Tagesordnungen der Plenartagung unterbreiten.
  • Der Konferenz der Delegationsvorsitze gehören die Vorsitze aller parlamentarischen Delegationen an Parlamente in anderen Teilen der Welt an. Sie kann Vorschläge für die Arbeit der Delegationen unterbreiten.
  • Fraktionen werden von den MdEP entsprechend ihrer politischen Zugehörigkeit gebildet. Zur Bildung einer Fraktion bedarf es mindestens 23 MdEP, die in mindestens einem Viertel der EU-Länder gewählt wurden. Die Fraktionen erhalten je nach Größe finanzielle und administrative Unterstützung.
    • Einige MdEP gehören keiner Fraktion an. Sie erhalten Unterstützung für ihre parlamentarischen Tätigkeiten.
    • Einzelne MdEP aus unterschiedlichen Fraktionen können interfraktionelle Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen wie zum Beispiel Tierschutz oder öffentliche Gesundheit bilden.

Gesetzgebungsverfahren

Im Laufe dieser Gesetzgebungsverfahren widmet das Parlament Themen wie der Achtung der Grundrechte, der Rechtsgrundlage, der Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen, der finanziellen Vereinbarkeit und der Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität besondere Aufmerksamkeit.

Initiativverfahren

Im Falle von legislativen Initiativberichten fordert das Parlament die Europäische Kommission zur Unterbreitung von Vorschlägen (Artikel 47) auf oder unterbreitet in den dafür in den Verträgen vorgesehenen Fällen selbst Vorschläge (Artikel 46).

Nichtlegislative Berichte

Das Parlament kann zudem nichtlegislative Initiativberichte zu bestimmten Themen ausarbeiten:

  • Konstitutionelle Fragen: Die Vorschriften betreffen die Rolle des Parlaments bei der Änderung der EU-Verträge, beim Beitritt eines neuen Landes zur EU oder beim Ausscheiden eines Landes aus der EU.
  • Haushaltsverfahren: Die Vorschriften betreffen sowohl die Berücksichtigung des jährlichen Haushaltsplans der EU als auch ihren mehrjährigen Finanzrahmen.
  • Internationale Abkommen: Für den Abschluss internationaler Abkommen ist die Zustimmung des Parlaments oder seine Stellungnahme erforderlich. Das Parlament kann zu Aspekten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU angehört werden.

Beziehungen zu anderen EU-Einrichtungen und -Organen

Das Parlament

Parlamentarische Anfragen

Die MdEP können schriftliche Anfragen an folgende Institutionen richten:

Zudem können sie mündliche Anfragen, auf die eine Debatte folgt, an den Rat oder die Kommission richten.

Beziehungen zu den nationalen Parlamenten

  • Das Parlament unterrichtet die nationalen Parlamente regelmäßig über seine Aktivitäten. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die der nationalen Parlamente kommen gelegentlich auf der Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten zusammen.

Sitzungsperioden des Parlaments

  • Das Parlament tritt auf viertägigen Plenarsitzungen, die 12-mal im Jahr in Straßburg stattfinden, sowie auf zusätzlichen Plenartagungen in Brüssel zusammen.
  • Die Geschäftsordnung regelt u. a.:
    • Redezeit;
    • Sprachen;
    • Verteilung der Dokumente;
    • Abstimmung.

Ausschüsse

  • Die ständigen Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Parlaments im Plenum vor, indem sie Berichte und andere Dokumente in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich vorlegen.
  • Sonderausschüsse können für eine bestimmte Mandatszeit für einen bestimmten Themenbereich eingesetzt werden.
  • Untersuchungsausschüsse können eingesetzt werden, um mutmaßliche Verstöße gegen das EU-Recht oder mögliche Missstände zu prüfen.

Interparlamentarische Delegationen

Das Parlament bildet mit nationalen Parlamenten auf der ganzen Welt Gemischte Ausschüsse und arbeitet mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zusammen.

Petitionen

In Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der EU fallen und die den Petenten direkt betreffen, kann jeder EU-Bürger und jede EU-Bürgerin eine Petition an das Parlament richten.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Die Geschäftsordnung ist am 2. Juli 2019 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die neueste Fassung der Geschäftsordnung:

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Geschäftsordnung – 9. Wahlperiode – Juli 2019 (ABl. L 302 vom 22.11.2019, S. 1-128)

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 9. Wahlperiode – Juni 2020

Letzte Aktualisierung: 03.07.2020

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