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Document 32017L2109
Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen befindlichen Personen
Die ursprüngliche Richtlinie 98/41/EG ist am in Kraft getreten und musste bis von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. Die Vorschriften über „zusätzliche Informationen über die an Bord befindlichen Personen“ (Artikel 5) mussten spätestens am Anwendung finden.
Die mit der Richtlinie (EU) 2017/2109 eingeführten neuen Vorschriften über die elektronische Meldung gelten ab dem , es sei denn, ein EU-Land hat beschlossen, eine Übergangsfrist in Anspruch zu nehmen.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 98/41/EG des Rates vom über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen (ABl. L 188 vom , S. 35-39)
Die im Nachhinein an der Richtlinie 98/41/EG vorgenommenen Änderungen wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie (EU) 2017/2109 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten (ABl. L 315 vom , S. 52-60)
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