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Document 32014Y0401(01)
Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über im Besitz des Rates befindliche Verschlusssachen
Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über im Besitz des Rates befindliche Verschlusssachen
Die Vereinbarung zwischen den beiden Institutionen legt den Zugang zu und die Bearbeitung von durch den Rat an das Parlament übermittelten sensiblen Informationen oder Verschlusssachen fest.
RECHTSAKT
Interinstitutionelle Vereinbarung vom 12. März 2014 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Übermittlung an und die Bearbeitung durch das Europäische Parlament von im Besitz des Rates befindlichen Verschlusssachen in Bezug auf Angelegenheiten, die nicht unter die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik fallen
ZUSAMMENFASSUNG
ZWECK DER VEREINBARUNG
Der Text regelt den Zugang zu und die Bearbeitung von Verschlusssachen, die durch den Rat an das Europäische Parlament (EP) übermittelt werden. Die Vereinbarung findet in den Bereichen Anwendung, in denen das EP gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig wird, das EP anzuhören oder seine Zustimmung einzuholen ist. Die Vereinbarung erfasst internationale Übereinkünfte, die nicht ausschließlich die gemeinsame EU-Außen- und Sicherheitspolitik betreffen, Tätigkeiten, Evaluierungsberichte oder sonstige Dokumente, über die das EP zu unterrichten ist, sowie Dokumente über die Tätigkeiten derjenigen EU-Agenturen, an deren Bewertung oder Kontrolle das EP beteiligt ist.
SCHWERPUNKTE
Die Vereinbarung definiert EU-Verschlusssachen, die mit einer der nachstehenden Verschlusssachenkennzeichnungen versehen sind:
Sie gilt ebenso für Verschlusssachen aus EU-Ländern, Nicht-EU-Ländern oder internationalen Organisationen, deren Verschlusssachenkennzeichnung einer der oben angeführten Kennzeichnungen gleichwertig ist.
Es gelten bestimmte Bedingungen:
GÜLTIGKEIT DER VEREINBARUNG
Die Vereinbarung wurde am 12. März 2014 unterzeichnet. Sie trat am 1. April 2014 in Kraft.
HINTERGRUND
Die Vereinbarung stellt sicher, dass Verschlusssachen, die das EP zur Erfüllung seiner Pflichten benötigt, auf sichere und verantwortungsvolle Weise und gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften behandelt werden. Außerdem gewährleistet sie die Gleichbehandlung von Verschlusssachen in allen EU-Organen.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
1. April 2014 |
- |
ABl. C 95 vom 1.4.2014 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. April 2013 über die Regeln zur Behandlung vertraulicher Informationen durch das Europäische Parlament (ABl. C 96 vom 1.4.2014, S. 1)
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 6. Juni 2011 über die Regeln zur Behandlung vertraulicher Informationen durch das Europäische Parlament (ABl. C 190 vom 30. Juni 2011, S. 2)
23.09.2014