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Document 32013D0034

    Ausbildungsmission der EU in Mali (EUTM Mali)

    Ausbildungsmission der EU in Mali (EUTM Mali)

     

    ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

    Beschluss 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte

    WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

    Mit dem Beschluss wird eine Militärmission der EU als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte genehmigt, um einen Beitrag zur Wiederherstellung der militärischen Fähigkeit dieser Streitkräfte zu leisten, damit sie militärische Einsätze zur Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit Malis und zur Verringerung der Bedrohung durch terroristische Gruppen durchführen können.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Resolution 2071 der Vereinten Nationen (2012)

    • In dieser Resolution von 2012 zur Lage in Mali wurden die internationalen Partner, einschließlich der EU, aufgefordert, den malischen Streit- und Sicherheitskräften Hilfe, Sachverstand, Ausbildung und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau bereitzustellen.
    • Mit dem Beschluss wird dieser Aufforderung nachgekommen.

    Ziele

    Das Mandat der EUTM Mali wurde bereits viermal verlängert, zuletzt im März 2020 durch den Beschluss (GASP) 2020/434, mit dem auch die strategischen Ziele der Mission neu ausgerichtet wurden:

    • Beitrag zur Verbesserung der operativen Fähigkeit der unter der Kontrolle der rechtmäßigen Zivilregierung Malis operierenden malischen Streitkräfte, indem den malischen Streitkräften Folgendes bereitgestellt wird:
      • militärische Beratung,
      • Ausbildung einschließlich einsatzvorbereitender Ausbildung,
      • Schulung und Mentoring durch Begleitung ohne Exekutivbefugnisse bis zur taktischen Ebene,

      damit die EUTM Mali in der Lage ist, die Tätigkeiten der malischen Streitkräfte zu verfolgen und ihre Leistung und ihr Verhalten – auch im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts – zu überwachen;

    • Unterstützung der G5 Sahel durch die Herstellung der operativen Einsatzfähigkeit der Gemeinsamen Truppe der G5 Sahel und der nationalen Streitkräfte in den G5-Sahel-Ländern.

    Der Beschluss sieht auch eine Erhöhung des indikativen Budgets für die Mission auf 133,7 Mio. Euro für einen Zeitraum von vier Jahren vom 19. Mai 2020 bis zum 18. Mai 2024 vor.

    Tätigkeiten

    Die Tätigkeiten der EUTM Mali lassen sich in vier Bereiche untergliedern:

    • Ausbildung malischer Militäreinheiten;
    • Beratung der malischen Streitkräfte auf allen Ebenen;
    • Beitrag zur Verbesserung des militärischen Bildungssystems, von den Schulen bis zur ministeriellen Ebene;
    • Beratung und Ausbildung für das Hauptquartier der Gemeinsamen Truppe der G5 Sahel.

    Politische und strategische Kontrolle

    WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

    Er ist am 17. Januar 2013 in Kraft getreten. Die Gültigkeit des Beschlusses wurde durch den Beschluss (GASP) 2020/434 bis zum 18. Mai 2024 verlängert.

    HINTERGRUND

    Die EU hat im Rahmen ihrer Außenpolitik und insbesondere ihrer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine Sicherheits- und Entwicklungsstrategie für die Sahelzone (Mauretanien, Mali und Niger sowie Teile von Burkina Faso und Tschad) verabschiedet.

    Weiterführende Informationen:

    HAUPTDOKUMENTE

    Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (ABl. L 14 vom 18.1.2013, S. 19-21)

    Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2013/34/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

    Beschluss (GASP) 2020/434 des Rates vom 23. März 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (ABl. L 89 vom 24.3.2020, S. 1-3)

    VERBUNDENES DOKUMENT

    Beschluss (GASP) 2015/528 des Rates vom 27. März 2015 über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Athena) und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/871/GASP (ABl. L 84 vom 28.3.2015, S. 39-63)

    Letzte Aktualisierung: 17.10.2022

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