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Documento 32011L0064
Verbrauchsteuern auf Tabakwaren
Richtlinie 2011/64/EU des Rates – Struktur und Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren
Sie bestimmt allgemeine Grundsätze und die Mindestsätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (d. h. Zigaretten, Zigarren und Zigarillos, Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten und anderer Rauchtabak) in der Europäischen Union (EU).
Die Hersteller bzw. ihre Vertreter oder Beauftragten in den EU-Ländern sowie die Importeure aus Nicht-EU-Ländern können für jedes ihrer Erzeugnisse und für jedes EU-Land, in dem diese Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden sollen, den Kleinverkaufshöchstpreis frei bestimmen. Dies beeinflusst jedoch nicht die Anwendung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften über die Preisüberwachung oder die Einhaltung der vorgeschriebenen Preise, sofern diese Vorschriften mit den Vorschriften der EU vereinbar sind.
Sie ist am in Kraft getreten. Die Richtlinie 2011/64/EU kodifiziert und ersetzt die Richtlinien 92/79/EWG, 92/80/EWG und 95/59/EG (sowie ihre nachfolgenden Änderungen).
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierter Text) (ABl. L 176 vom , S. 24-36)
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