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Document 31991R3922
Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verfahren in der Zivilluftfahrt
Mit ihr werden einheitliche EU-weite Mindestvorschriften für die Sicherheit und damit zusammenhängende Verfahren für die Verkehrs- und Frachtluftfahrt mit Starrflüglern eingeführt.
Die Kommission wird von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit unterstützt, wenn sie Vorschläge zur Änderung der Anforderungen in Bezug auf die Flugbegleiter und die Beschränkung der Flug- und Dienstzeiten ausarbeitet.
Die Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 wird durch die Verordnung (EU) 2018/1139 über gemeinsame Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (siehe Zusammenfassung) aufgehoben.
Die Aufhebung tritt ab dem Tag des Beginns der Anwendung detaillierter Vorschriften über Beschränkungen der Flug- und Dienstzeiten und Ruhezeitregelungen für Taxiflüge, Flugrettungsdienste und den gewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Flugzeugen mit einem Piloten, die noch angenommen werden müssen, in Kraft (siehe Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1139).
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Siehe auch:
Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (ABl. L 373 vom , S. 4-8)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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