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Document 02008R1099-20220220
Gemeinsames System für die Erstellung der Energiestatistik
Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 über die Energiestatistik der EU
Terminologie
Fachbegriffe werden in Anhang A der Verordnung definiert und erläutert.
Datenquellen
Die EU-Länder müssen zur Erhebung von Daten über Energieprodukte und ihre Aggregate folgende Quellen nutzen:
Übermittlung und Verbreitung von Daten
Die Länder übermitteln der Europäischen Kommission (Eurostat) die in den Anhängen der Verordnung genannten einzelstaatlichen statistischen Daten:
Die Regelungen für die Übermittlung und die dafür geltenden Fristen sowie für Ausnahmen und Befreiungen von Datenerhebungen sind in den Anhängen festgelegt. Diese Regelungen können im Laufe der Zeit durch die Kommission geändert werden.
Eurostat muss eine jährliche Statistik bis zum 31. Januar des zweiten auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres zur Verfügung stellen.
Qualitätsbewertung und Berichte
Die EU-Länder sind für die Qualität der übermittelten Daten verantwortlich. Sie müssen insbesondere dafür Sorge tragen, dass die Energiedaten, die sie im Rahmen dieser Verordnung angeben, jenen Daten entsprechen, die Sie gemäß der Verordnung über ein EU-System für die Überwachung angeben.
Die Kommission (Eurostat) beurteilt die Qualität der übermittelten Daten unter Berücksichtigung mehrerer Gesichtspunkte, darunter ihre Relevanz, Pünktlichkeit, Zugänglichkeit, Klarheit und Vergleichbarkeit.
Die EU-Länder legen Eurostat alle fünf Jahre einen Bericht über die Qualität der übermittelten Daten und über eventuell erfolgte methodische Änderungen vor.
Jährliche Statistiken über die Atomenergie
Seit 2009 erstellen die EU-Länder Statistiken über den Atomenergiesektor. Die Zusammenstellung der Statistiken betrifft die zivile Nutzung von Atomenergie.
Statistiken über erneuerbare Energieträger und den Endverbrauch an Energie
Zur Verbesserung der Qualität der Statistiken über erneuerbare Energieträger und den Endverbrauch an Energie überprüft und überarbeitet die Kommission in Zusammenarbeit mit den EU-Ländern die bei ihrer Erstellung angewandte Methodik. Die Länder sollen insbesondere ab dem Referenzjahr 2015 stärker aufgeschlüsselte* Daten über den Endverbrauch an Energie in Haushalten und detailliertere Daten über erneuerbare Energieträger ab dem Referenzjahr 2017 übermitteln.
Durchführungsvorschriften
Die Kommission hat die Befugnis, ergänzende Vorschriften für die Durchführung dieser Verordnung anzunehmen.
Ausschuss
Die Kommission (Eurostat) wird durch den Ausschuss für das Europäische Statistische System unterstützt und beraten. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertretern der EU-Länder zusammen, seinen Vorsitz hat die Kommission inne.
Sie ist am 4. Dezember 2008 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik (ABl. L 304 vom 14.11.2008, S. 1-62)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2017/2010 der Kommission vom 9. November 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik hinsichtlich der Aktualisierungen für die jährlichen und monatlichen Energiestatistiken (ABl. L 292 vom 10.11.2017, S. 3-54)
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1504 der Kommission vom 7. September 2015 zur Gewährung von Ausnahmen für bestimmte Mitgliedstaaten bezüglich der Bereitstellung von Statistiken gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik (ABl. L 235 vom 9.9.2015, S. 24-25)
Verordnung (EU) Nr. 431/2014 der Kommission vom 24. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik hinsichtlich der Durchführung von jährlichen Statistiken zum Energieverbrauch in Privathaushalten (ABl. L 131 vom 1.5.2014, S. 1-50)
Verordnung (EU) Nr. 147/2013 der Kommission vom 13. Februar 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik hinsichtlich der Durchführung von Aktualisierungen für die monatlichen und jährlichen Energiestatistiken (ABl. L 50 vom 22.2.2013, S. 1-58)
Letzte Aktualisierung: 20.02.2022