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Treibhausgasemissionen - System für die Überwachung und Berichterstattung
Mit dieser Verordnung (EU Monitoring Mechanism Regulation - MMR) wird das System für die Überwachung von Emissionen und die diesbezügliche Berichterstattung aktualisiert. Die EU und die EU-Länder müssen nun im Rahmen ihrer Berichte Daten von besserer Qualität liefern und neue Bereiche, wie beispielsweise Niedrigemissionsstrategien, berücksichtigen.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG
ZUSAMMENFASSUNG
Mit dieser Verordnung werden die Rahmenvorschriften der EU für die Überwachung und die Berichterstattung im Zusammenhang mit Treibhausgasen überarbeitet und gestärkt, um eine bessere Plattform für die Aktivitäten der EU zur Eindämmung des Klimawandels zu bieten.
Herzstück dieser Rahmenvorschriften bildet das System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen. Das System wurde 1993 eingerichtet, um der EU und den EU-Ländern zu ermöglichen, die Fortschritte bei der Verringerung der von Menschen verursachten Emissionen, die zum Klimawandel beitragen, zu verfolgen. Dazu gehört auch die Verpflichtung zu einer Senkung der europäischen Emissionen um 20 % bis 2020.
Zu den wichtigsten Zielen des überarbeiten Systems zur Überwachung der Treibhausgasemissionen gehören:
Neue Berichterstattungspflichten
Strategien für eine kohlenstoffarme Entwicklung (klimafreundlichere und weniger energieintensive Gestaltung der europäischen Wirtschaft): werden von den EU-Ländern und - im Namen der EU - der Europäischen Kommission im Einklang mit allen auf internationaler Ebene im Zusammenhang mit dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vereinbarten Vorschriften ausgearbeitet. Die EU-Länder müssen bis zum 9. Januar 2015 und danach jedes zweite Jahr über den Stand ihrer Strategien berichten.
Nationale Systeme für Strategien, Maßnahmen und Prognosen im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen: müssen von der Europäischen Kommission und den EU-Ländern eingerichtet und betrieben werden. Das Ziel ist die Verbesserung der Aktualität, Transparenz, Genauigkeit, Kohärenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit der Informationen in ihren Berichten.
Im Zuge der Bekämpfung des Klimawandels müssen die EU-Länder zudem folgende Aspekte in ihren Berichten aufführen:
Die Verordnung liefert die Rechtsgrundlage für eine interne, EU-weite Überprüfung der Anpassung der EU-Länder an den Klimawandel. In dieser Überprüfung werden die Emissionsdaten für Branchen wie Wohnungsbau, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Verkehr (darunter fällt nicht die Luftfahrt oder die internationale Schifffahrt) berücksichtigt. Dies geschieht im Einklang mit der Lastenteilungsentscheidung (Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates).
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 525/2013des Europäischen Parlaments und des Rates |
8.7.2013 |
- |
ABl. L 165 vom 18.6.2013 |
Letzte Aktualisierung: 28.11.2014