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Document C2005/322/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3942 — adidas/Reebok) Text von Bedeutung für den EWR

OJ C 322, 17.12.2005, p. 5–5 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

17.12.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 322/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3942 — adidas/Reebok)

(2005/C 322/04)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 12. Dezember 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die adidas-Salomon AG („adidas“, Deutschland) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der Reebok International Ltd. („Reebok“, USA) im Wege des Kaufs von Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

adidas: Herstellung von Sportschuhen, Sportbekleidung und Sportgeräten;

Reebok: Herstellung von Sportschuhen, Sportbekleidung und Sportgeräten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3942 — adidas/Reebok, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

B –1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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