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Document 52010IP0307

Journalismus und neue Medien – Schaffung eines europäischen öffentlichen Raums Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. September 2010 zu Journalismus und neuen Medien – Schaffung eines europäischen öffentlichen Raums (2010/2015(INI))

ABl. C 308E vom 20.10.2011, p. 55–61 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 308/55


Dienstag, 7. September 2010
Journalismus und neue Medien – Schaffung eines europäischen öffentlichen Raums

P7_TA(2010)0307

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. September 2010 zu Journalismus und neuen Medien – Schaffung eines europäischen öffentlichen Raums (2010/2015(INI))

2011/C 308 E/09

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Titel II des Vertrags über die Europäische Union,

gestützt auf die Artikel die 11, 41 und 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission „Partnerschaft für die Kommunikation über Europa“ vom 22. Oktober 2008 (1),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. April 2008„Debate Europe – Auf den Erfahrungen mit Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion aufbauen“ (KOM(2008)0158),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. April 2008„Europa vermitteln in Ton und Bild“ (SEK(2008)0506),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Dezember 2007„Das Internet als Medium für die Kommunikation über Europa – die Bürgerinnen und Bürger einbeziehen“ (SEK(2007)1742),

unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommission vom 3. Oktober 2007„Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung – Partnerschaft für die Kommunikation über Europa“ (KOM(2007)0569),

unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger (2007-2013)“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Februar 2006„Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik“ (KOM(2006)0035),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2006 zum Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik (3),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2005„Der Beitrag der Kommission in der Zeit der Reflexion und danach: Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion“ (KOM(2005)0494),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2005 zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union (4),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0223/2010),

A.

in der Erwägung, dass Informationen für die Bürger und die Kommunikation zwischen Politikern und Wählern Eckpfeiler unserer repräsentativen Demokratie sind und die unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf eine vollständige, bewusste demokratische Mitwirkung der Bürger am öffentlichen Leben auf nationaler und EU-Ebene darstellen,

B.

in der Erwägung, dass die Bürger das Recht haben, über die EU und ihre konkreten Projekte informiert zu werden, ihre Gedanken zur EU zu äußern und Gehör zu finden, in der Erwägung, dass die Herausforderung der Kommunikatoren gerade in der Erleichterung dieses Dialogs besteht,

C.

in der Erwägung, dass bei den letzten Europawahlen keine Umkehr des Trends der rückläufigen Wahlbeteiligung zu erkennen war und deshalb weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Kluft zwischen der EU und ihren Bürgern zu überwinden,

D.

in der Erwägung, dass die Bürger nachweislich nicht ausreichend über die Politik der EU und ihre Themen informiert sind, obwohl sie durchaus den Wunsch äußern, besser informiert zu sein, wie aus den Ergebnissen verschiedener Eurobarometer-Umfragen hervorgeht, in der Erwägung, dass denselben Umfragen zufolge der Mangel an Informationen einen der Hauptgründe dafür darstellt, dass die europäischen Bürger nicht zur Wahl gehen und so wenig Vertrauen in die EU-Institutionen haben,

E.

in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon dem Parlament größere Befugnisse bei der Entscheidungsfindung im Rahmen der EU einräumt, womit es für die EU-Bürger noch wichtiger wird, über die Tätigkeit ihrer gewählten Vertreter Bescheid zu wissen,

F.

in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon eine neue Form der Teilhabe der Bürger an der Ausgestaltung der EU-Politik einführt, nämlich die Europäische Bürgerinitiative, in der Erwägung, dass der Zugang zu und das kritische Verständnis der Informationen seitens der Bürger Schlüsselelemente für den Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative darstellen,

G.

in der Erwägung, dass ein öffentlicher Raum nicht nur als ein Raum zu verstehen ist, in dem die politischen Maßnahmen besser vermittelt und mit der Gesamtheit aller EU-Bürger und aller Bevölkerungsgruppen in ihrer ganzen Vielfalt diskutiert werden können, damit ihren Erwartungen besser entsprochen werden kann, sondern dass dieser Raum auch ein Raum der Information und der umfassenden Konsultation sein muss, der über die nationalen Grenzen hinaus reicht und dazu beiträgt, überall in der EU ein gemeinsames Interesse zu entwickeln,

H.

in der Erwägung, dass der Begriff „Neue Medien“ zur Bezeichnung der vernetzten, digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien herangezogen wird, in der Erwägung, dass diese neuen Technologien die Nachrichtenverbreitung und die Mitteilungsvielfalt fördern und somit den Aufbau einer partizipativeren Demokratie ermöglichen, in der Erwägung, dass soziale Online-Medien neue Formen der Öffentlichkeit schaffen, die physisch weit verstreut, aber durch das gemeinsame Interesse an einem Thema miteinander verbunden sind und die Voraussetzungen dafür bieten, neue länderübergreifende öffentliche Räume zu schaffen,

I.

in der Erwägung, dass der Einsatz von Plattformen der sozialen Medien durch das Parlament im Vorfeld der Europawahlen 2009 die Zahl der aktiven Nutzer ansteigen ließ, insbesondere bei jungen Menschen,

J.

in der Erwägung, dass bezüglich der Art und Weise, in der Jugendliche die Medien wahrnehmen, schätzen und nutzen, ein tief greifender Wandel stattgefunden hat, in der Erwägung, dass junge Menschen die neuen Technologien weitgehend als Kommunikationsmittel nutzen,

K.

in der Erwägung, dass die Schaffung eines europäischen öffentlichen Raums eng mit dem Vorhandensein gesamteuropäischer oder länderübergreifender Medienstrukturen zusammenhängt, in der Erwägung, dass derzeit in Europa kein öffentlicher Gesamtraum besteht, dafür aber sehr dynamische öffentliche Räume in den einzelnen Ländern und dass es daher angebracht ist, die Synergien zwischen diesen Räumen – vor allem nach dem Modell des französisch-deutschen Fernsehsenders Arte – zu nutzen,

L.

in der Erwägung, dass nach dem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (5) es Sache der Mitgliedstaaten ist, den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten festzulegen und auszugestalten,

M.

in der Erwägung, dass sich die Rechtsvorschriften über den Medienmarkt von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark unterscheiden und eingehalten werden müssen,

N.

in der Erwägung, dass die nationalen und insbesondere die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine besondere Verantwortung dafür tragen, die Öffentlichkeit umfassend über die politischen Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse zu unterrichten, was sich auch auf EU-Angelegenheiten erstrecken sollte,

O.

in der Erwägung, dass es zur Verbesserung des Kenntnisstands der Menschen über die EU erforderlich ist, das Fach Europakunde in die Lehrpläne aufzunehmen,

P.

in der Erwägung, dass der Journalismus ein wichtiges Element für die Messung von Demokratie darstellt und für einen freien Zugang zu einer pluralistischen Medienlandschaft stehen sollte, in Erwägung der überaus wichtigen Rolle, die Medien und Journalisten für das europäische Aufbauwerk spielen,

Q.

in der Erwägung, dass die EU in dem Bestreben um Untermauerung ihrer Legitimität gegenüber den Bürgern der Mitgliedstaaten die Schaffung grenzübergreifender Medien fördern muss, da diese in der Lage sind, eine neue demokratische und unabhängige Dimension für Europa zu schaffen und dabei gleichzeitig den Regeln für Pluralismus und gegen Konzentration von Medienbesitz Nachdruck zu verleihen,

R.

in der Erwägung, dass die Einführung neuer Kommunikationsmittel den gesamten Berufsstand des Journalismus und die Medienindustrie tief greifend verändert und diese gleichzeitig dazu veranlasst hat, die traditionellen Praktiken des Berufsstandes neu zu überdenken, und jedem ermöglicht, Inhalte über Blogs zu schaffen und mit anderen zu teilen, in der Erwägung, dass die sozialen Netzwerke zu unverzichtbaren Plattformen des Web 2.0 geworden sind und die Nutzungsweise dieser Technologien verändert und ein neues Licht auf den Aspekt Information geworfen haben, da immer mehr Journalisten diese Netzwerke als Informationsquelle oder Plattform zur Verbreitung von Informationen nutzen, in der Erwägung dass Medien wie den sozialen Netzwerken eine gewisse Bedeutung für journalistische Recherchen und die Abfassung bestimmter Artikeltypen zukommen und dass Journalisten diese nutzen, um ihre Artikel zu veröffentlichen, zu verbreiten und zu fördern,

1.

geht davon aus, dass es Ziel der EU-Institutionen sein muss, gemeinsam einen europäischen öffentlichen Raum zu schaffen, der von der Möglichkeit der Teilhabe aller EU-Bürger geprägt ist und dessen Grundlage der freie und kostenlose Zugang zu allen öffentlichen Informationen der Europäischen Kommission, des Rates und des Parlaments in allen EU-Sprachen bildet;

2.

begrüßt die gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates „Partnerschaft für die Kommunikation über Europa“ und fordert die EU-Institutionen auf, sich diese Erklärung zu Eigen zu machen;

3.

ist der Ansicht, dass die Berichterstattung über die EU über alle Arten von Medien, insbesondere die Massenmedien, ablaufen und unparteiisch, sachlich und unabhängig sein muss, denn dies ist eine grundlegende Voraussetzung für die Herbeiführung einer gesamteuropäischen Diskussion und die Schaffung eines öffentlichen Raums in Europa;

4.

stellt fest, dass das Problem nicht im Mangel an Online-Nachrichten und -Informationen über die EU und ihre Institutionen besteht, sondern eher in einer Vielfalt von Informationen ohne wirkliche Hierarchisierung, was darauf hinausläuft, dass zuviel Information ebenso gut ist wie keine Information; stellt fest, dass alle Institutionen ihre eigenen neuen Nachrichtenplattformen eingerichtet haben, die aber beim Publikum auf keine große Resonanz stoßen, da sie in den meisten Fällen nicht übersichtlich, attraktiv und verständlich genug sind, was häufig durch eine zu technische Sprache bedingt ist, die Menschen, die nicht mit europapolitischen Inhalten vertraut sind, größtenteils verschlossen bleibt; ist der Auffassung, dass eine einführende Webseite vorgeschaltet werden sollte, auf der das Funktionieren und die Arbeitsweise aller EU-Institutionen in verständlicher Weise erklärt werden;

5.

ist der Auffassung, dass die Kommunikation auf einem echten Dialog zwischen Bürgern und verantwortlichen Politikern sowie auf einer leidenschaftslosen politischen Diskussion der Bürger untereinander beruhen sollte; wünscht eine in höherem Maße interaktive Kommunikation, die weniger auf die oft kalten, bürgerfernen institutionellen Verlautbarungen ausgerichtet ist;

6.

ist der Auffassung, dass aus wirkungsvoller Kommunikation die unmittelbare Relevanz der auf europäischer Ebene getroffenen politischen Entscheidungen für das Alltagsleben der Bürger deutlich werden muss, die glauben, dass die EU immer noch zu weit weg ist und zu wenig Einfluss auf die Lösung ihrer konkreten Probleme hat;

7.

fordert die Kommission auf, ihre Kommunikationspolitik wirksamer zu gestalten und ihr bei Beginn der Neuverhandlung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit nach 2013 einen hohen Stellenwert einzuräumen;

Mitgliedstaaten

8.

erinnert daran, dass die nationalen Parlamente nach dem neuen Artikel 12 des EU-Vertrags schon in einem früheren Stadium als bisher an der Gestaltung der EU-Politik beteiligt sind, und ermutigt die Beteiligten dazu, diese Mitgestaltung bereits auf nationaler Ebene in ein verstärktes Maß an europapolitischen Debatten münden zu lassen; unterstreicht die Bedeutung der Einbeziehung nationaler Abgeordneter in die Politikgestaltung der EU und begrüßt Initiativen wie die Live-Beteiligung nationaler Abgeordneter an EP-Ausschusssitzungen per Webstream;

9.

betont die Bedeutung, die die Parteien bei der Willensbildung in Europafragen haben; weist darauf hin, dass diese eine vorrangige Rolle spielen, indem sie die Diskussion anregen und den öffentlichen Raum in Europa mit Beiträgen bereichern; ist der Ansicht, dass die Parteien Europafragen in ihren Programmen mehr Platz einräumen sollten;

10.

ist der Auffassung, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft in der Diskussion über Europa eine wichtige Rolle spielen müssen; ist der Ansicht, dass ihre Rolle durch gezielte Projekte der Zusammenarbeit im Bereich öffentliche Kommunikation verstärkt werden sollte;

11.

spricht sich dafür aus, dass jeder Mitgliedstaat ein auf EU-Angelegenheiten spezialisiertes Büro einrichtet, in dem jemand den Auftrag hat, den Bürgern die Auswirkungen der EU-Politik auf lokale, regionale und nationale Bereiche zu erläutern und das für die Menschen als Bezugspunkt bei EU-Angelegenheiten fungiert;

12.

betont, wie wichtig es ist, dass die Pressesprecher für die Vertretungen der Kommission und die Informationsbüros des Parlaments in den Mitgliedstaaten Medienexperten sind, deren Aufgabe es ist, bei nationalen Diskussionen über europapolitische Fragen öffentlichkeitswirksam in Erscheinung zu treten;

13.

weist darauf hin, dass den jungen Menschen das europäische Aufbauwerk näher gebracht werden muss, und fordert daher die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, um die Schüler mit der EU und ihren Institutionen vertraut zu machen, die umfassendere Einbeziehung der EU mit dem Schwerpunkt historischer Hintergrund, Ziele und Funktionieren der EU in alle Lehrpläne der Schulen zu prüfen, und ermutigt sie dazu, auf diesem Gebiet Erfahrungen auszutauschen; ist der Auffassung, dass die uneingeschränkte Einbeziehung der Schulen ein wesentliches Element der EU-Kommunikation dafür ist, dass die Jugendlichen erreicht und einbezogen werden;

Die Medien und die EU

14.

begrüßt die Fortbildungsangebote der Kommission und des Parlaments für Journalisten zu europapolitischen Themen und spricht sich für deren Erweiterung aus, damit sie dem gestiegenen Bedarf gerecht werden; zeigt sich besorgt über Mittelkürzungen in den die Kommunikationspolitik betreffenden Haushaltslinien der Kommission, insbesondere im Haushalt für das Programm „Information für die Medien“;

15.

hält es für wichtig, dass Euronews sein Sprachenspektrum ausweitet, um alle EU-Mitgliedstaaten (und darüber hinaus) abzudecken und um weiterhin ein Modell für unabhängigen Fernsehjournalismus zu sein, das Objektivität bei den Nachrichten, Qualität bei der Politik und Transparenz bei der Werbung fördert;

16.

unterstreicht, dass es von zentraler Bedeutung ist, die Freiheit der Medien und die redaktionelle Unabhängigkeit sowohl auf Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene und insbesondere die Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zu wahren, da diese ein Grundwert der EU und ihrer Medienlandschaft und von größter Bedeutung ist, damit eine freie, offene und demokratische Gesellschaft blühen kann;

17.

verweist darauf, dass die sozialen Medien enorme Möglichkeiten bieten, die Jugend zu erreichen, und legt deshalb der Kommission und dem Parlament nahe, die redaktionell unabhängige und staatsferne Medienberichterstattung zu stärken;

18.

betont aufgrund der besonderen Vermittlerrolle der Medien für die demokratische Willensbildung und die öffentliche Meinung die Notwendigkeit verlässlicher politischer Informationen auch im Bereich der neuen Medien; betont die Bedeutung von Partnerschaften zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medien, mit denen das Ziel verfolgt wird, ein breiteres Spektrum der Öffentlichkeit zu erreichen;

19.

ermutigt die Kommission und das Parlament, sich noch stärker für den Erwerb und die Vervollkommnung von Kommunikationsfähigkeiten bei ihren Mitarbeitern zu engagieren, damit diese mit den Medien und der Öffentlichkeit kommunizieren können, um die Bereitstellung von Information und Kommunikation betreffend die EU-Institutionen zu verbessern; hält eine verstärkte Einstellung von Medienfachleuten, um diese Anforderungen zu erfüllen, für wesentlich;

20.

fordert die Kommission auf, sich sämtlichen Kommunikationsmethoden zu öffnen, ihre Kontakte zu den Journalisten und den Medien auszubauen und alle Projekte und Initiativen zu fördern, die eine Verbesserung der Information der Öffentlichkeit über EU-Angelegenheiten zum Ziel haben;

21.

schlägt vor, dass die Kommission den Austausch von in der EU-Berichterstattung bewährten Verfahren zwischen Rundfunk- und Fernsehsendern und Angehörigen sonstiger Medienberufe aus den verschiedenen Mitgliedstaaten vorantreiben und finanziell fördern sollte, einschließlich Ausbildungsmaßnahmen für die öffentlich-rechtliche und die private Medienbranche;

22.

erachtet den in letzter Zeit zu beobachtenden Rückgang der Zahl akkreditierter Journalisten in Brüssel als äußerst beunruhigend und vertritt die Auffassung, dass diese Entwicklung weder im Interesse der EU-Institutionen noch im Interesse der in Brüssel akkreditierten Journalisten ist; fordert die EU-Institutionen folglich auf, zur Unterstützung der derzeit in Brüssel akkreditierten Journalisten enger mit den Vertretern der Presse in Brüssel zusammenzuarbeiten und sich ihnen gegenüber offener zu zeigen; schlägt in diesem Zusammenhang Maßnahmen vor, um das Akkreditierungsverfahren für Journalisten zu vereinfachen;

23.

begrüßt, dass viele Medienanbieter und insbesondere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten erheblich in neue interaktive, nicht-lineare Medienangebote, vor allem im Internet, zu Nachrichten und zeitgeschichtlichen Themen, die auch europäische Inhalte berücksichtigen, investiert haben und damit vor allem ein jüngeres Publikum erreichen;

24.

erkennt an, dass die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter nicht das einzige Instrument darstellen, mit dem die Botschaft der EU an ihre Bürger übermittelt werden kann; stellt vielmehr fest, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass private Anbieter ebenfalls eine Schlüsselrolle bei der EU-Berichterstattung spielen und zur Entwicklung und Förderung eines europäischen öffentlichen Raums durchaus beitragen können;

25.

begrüßt den Modellversuch zu Forschungsstipendien für grenzübergreifenden investigativen Journalismus; vertritt die Auffassung, dass der Unabhängigkeit der Jurymitglieder entscheidende Bedeutung zukommt, damit die redaktionelle Unabhängigkeit gewährleistet ist;

26.

ermutigt zu einer EU-Initiative zur Auflegung eines Ausbildungsprogramms - insbesondere für junge Journalisten - zum Thema EU-Berichterstattung; hält die Ansicht aufrecht, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Journalisten zu ermutigen, regelmäßig über die Tätigkeit der EU-Institutionen zu berichten; ermutigt die Mitgliedstaaten, in die Lehrprogramme der Schulen Kurse aufzunehmen, in denen Kenntnisse über den von den neuen Medien praktizierten Journalismus vermittelt werden;

Öffentlich-rechtliche Medien

27.

betont, dass es gemäß dem Amsterdamer Protokoll in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, die öffentlich-rechtlichen Anbieter zu gestalten, zu organisieren und zu finanzieren; legt den Mitgliedstaaten nahe, die Berichterstattung über EU-Angelegenheiten gegebenenfalls im Einklang mit redaktioneller Unabhängigkeit und journalistischer Berufsethik einzubeziehen;

28.

betont, dass den nationalen und regionalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine besondere Verantwortung zukommt, die Öffentlichkeit über die Politik und die Politikgestaltung auf EU-Ebene zu informieren; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter mit kritischem Blick und in vollständiger redaktioneller Eigenständigkeit ihre eigene Berichterstattung über die EU überprüfen und sich anspruchsvolle Ziele setzen sollten;

29.

betont, dass die Mitgliedstaaten die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewährleisten sollten und dass die Berichterstattung über die EU im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags der Information und Unterstützung der Bürger und der Bürgergesellschaft zu deren Aufgaben gehört;

30.

unterstreicht die Notwendigkeit, dass die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter die auf den neuen Medien beruhenden Kommunikationswege in ihren Tätigkeitsbereich einbeziehen, um ihre Glaubwürdigkeit im Wege einer offenen Teilhabe der Allgemeinheit zu stärken; ermutigt beispielsweise die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Online-Foren unter Verwendung von Webstreaming einzurichten, damit die Öffentlichkeit die Debatten in den nationalen Parlamenten und im Europäischen Parlament verfolgen und sich darüber austauschen kann;

EU/lokale Sender

31.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass die EU-Organe parallel daran arbeiten, die Kommunikation zu verbessern; ist der Auffassung, dass die EU-Organe dazu beitragen sollten, die Kommunikation der EU auf eine lokale und regionale Dimension hin zu dezentralisieren, um die verschiedenen Kommunikationsebenen einander anzunähern, und die Mitgliedstaaten anregen sollten, die Öffentlichkeit mit mehr Informationen über EU-Angelegenheiten zu versorgen;

32.

fordert die Kommission auf, ihren Ansatz zur Förderung der Präsenz vor Ort fortzusetzen, um die EU auf lokaler Ebene sichtbarer zu machen;

33.

stellt fest, dass die Kommission mit lokalen Hörfunk- und Fernsehsendern zusammenarbeitet und diese finanziert; weist darauf hin, dass die Programmanbieter uneingeschränkt über redaktionelle Eigenständigkeit verfügen müssen;

Europäisches Parlament

34.

schlägt vor, dass eine vorübergehend einzurichtende Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments die vorhandenen Einsatzmöglichkeiten neuer Medien überprüft und Vorschläge zur Herstellung interparlamentarischer Beziehungen zwischen den nationalen oder regionalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament erarbeitet;

35.

erkennt die gewachsene Rolle der nationalen Parlamente und damit die Bedeutung der Informationsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten an; bringt aber zum Ausdruck, dass diese zur Entfaltung einer größeren Breitenwirkung in ihren Aufgabenbereich auch den Ausbau der Beziehungen zu den nationalen Parlamenten, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie zu den Vertretern der Bürgergesellschaft aufnehmen müssen;

36.

betont die Notwendigkeit, EP-Informationsbüros auf lokaler Ebene einzurichten und der breiten Öffentlichkeit so gezielte Informationen über Entscheidungen und Tätigkeiten des Parlaments zu vermitteln; schlägt vor, den Informationsbüros bei der Kommunikation mit den Bürgern mehr Gestaltungsfreiheit zu lassen;

37.

ist der Auffassung, dass die Informationsbüros des Parlaments in den Mitgliedstaaten intensiver an der Einbeziehung der Medien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mitwirken müssen; schlägt vor, die Haushaltslinien für die Informationsbüros des Parlaments mit dem spezifischen Ziel der Verbesserung der Kommunikation aufzustocken;

38.

hält es für angemessen, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis von EuroparlTV auf der Basis einer umfassenden Analyse von Bewertungen und Einschaltquoten überprüft werden sollte; ist der Auffassung, dass EuroparlTV effektiver gemacht werden sollte, indem es stärker in die Internet-Strategie des Parlaments eingebunden wird und gleichzeitig die angemessenen Anpassungen seines Status vorgenommen werden, um seine redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten, und indem sein Inhalt so weit wie möglich TV-Sendern und Online-Medien, die es nutzen möchten, zugänglich gemacht wird;

39.

ist erfreut darüber, dass der Journalismuspreis des Europäischen Parlaments die Kategorie „Neue Medien“ umfasst;

Journalismus und Neue Medien

40.

fordert die Journalisten und andere Angehörige der Medienberufe auf, zusammenzutreffen, um sich auszutauschen und gemeinsam den europäischen Journalismus von morgen zu gestalten;

41.

betont, dass die Mitgliedstaaten sich mit gangbaren Konzepten für die EU-Medien ausstatten müssen, die das Stadium der reinen Informationsweitergabe überschreiten und sie in die Lage versetzen, sich vor allem der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der EU zu verschreiben;

42.

hebt mit Nachdruck hervor, dass die sozialen Netzwerke, wenngleich sie sich auch für eine rasche Weitergabe von Informationen als sehr effizient erwiesen haben, dennoch nicht immer eine Garantie für seriöse Berichterstattung bieten, die man aber voraussetzen muss, und dass sie daher nicht als professionelle Nachrichtenmedien betrachtet werden können; unterstreicht, dass der Umgang mit Nachrichten auf den Plattformen der sozialen Netzwerke sehr häufig Gefahren birgt und sehr schwerwiegende journalistische Entgleisungen nach sich ziehen kann und dass sich deswegen jeder beim Umgang mit diesen neuen Instrumenten mit der entsprechenden Vorsicht wappnen sollte; betont die Notwendigkeit der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für die neuen Medien;

43.

weist darauf hin, dass die Wandlung des Journalistenberufs den Weg ebnet für offenere und engagierte Medien, die für eine immer besser informierte Gemeinschaft tätig sind; stellt aber fest, dass dies nur im generellen Interesse des Journalismus und über den Erhalt des Status des Journalisten realisiert werden kann;

44.

unterstreicht die Notwendigkeit, dass Journalisten und Angehörige der Medienberufe den permanenten Wandel ihres Berufsstandes aufmerksam verfolgen und die von den sozialen Netzwerken gebotenen Möglichkeiten mehr ausschöpfen, über die sie nämlich ihre Informationsquellen ausweiten und eine Art „Web-Übersicht“ erhalten können; stellt mit Interesse fest, dass der Journalismus trotz der unaufhaltbaren Weiterentwicklung der sozialen Netzwerke seine Schlüsselrolle in der täglichen Nachrichtenübermittlung durchaus bewahrt hat, da Journalisten sich diese äußerst vielfältigen Netzwerke zu Nutze machen, um gründliche Recherchen durchzuführen und Fakten zu ermitteln, und somit zur Schaffung eines neuen partizipativen Journalismus beitragen, mit dem die Nachrichtenverbreitung vorangebracht wird;

45.

unterstreicht angesichts der bestehenden Informationsflut die zentrale Rolle der Journalisten in einer modernen Gesellschaft, da nur sie durch ihre Professionalität, ihre Berufsethik und ihre Glaubwürdigkeit in der Lage sind, der Information einen beträchtlichen Mehrwert zu verleihen - nämlich den Mehrwert des Verständnisses des aktuellen Geschehens; stellt fest, dass die Qualität und Unabhängigkeit der Medien nur durch rigorose berufsethische und soziale Normen garantiert werden kann;

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* *

46.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 13 vom 20.1.2009, S. 3.

(2)  ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 32.

(3)  ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 369.

(4)  ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 403.

(5)  ABl. C 340 vom 10.11.1997, S. 109.


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