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Studien zur Satellitennavigation entwickeln sich weiter und haben einen ausreichenden Reifegrad erreicht, so dass ein europäischer Beitrag zu einem globalen Navigationssatellitensystem unabhängig von anderen Mitteln der Funknavigation und -positionierung geschaffen werden kann, wodurch eine stärkere Einbeziehung der europäischen Industrie in diesen Bereich ermöglicht wird, einschließlich durch Projekte wie Europas 2 Satellitennavigationssysteme, Galileo und EGNOS2 sowie GNSS-Markt.
Das Übereinkommen deckt Folgendes ab:
Die Vertragsparteien vereinbaren Folgendes:
Ein Gemeinsamer Dreiparteienausschuss tritt mindestens einmal jährlich zusammen, um die Umsetzung zu überwachen, Leitlinien zu formulieren und gemeinsame Ansätze zur Erreichung der Vertragsbedingungen zu koordinieren. Die EU wird von der Europäischen Kommission vertreten.
Jede Partei:
Hinzu kommt, dass das Übereinkommen:
Streitigkeiten zwischen den Parteien können:
Das Übereinkommen ist am in Kraft getreten.
Siehe auch:
Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt über einen europäischen Beitrag zur Errichtung eines globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) (ABl. L 194 vom , S. 16-24)
Beschluss 98/434/EG des Rates vom über das Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt über einen europäischen Beitrag zur Errichtung eines globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) (ABl. L 194 vom , S. 15)
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