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Fünftes Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2006)
Das Programm soll die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern, insbesondere durch die Stützung und Stärkung der Rahmenstrategie der Gemeinschaft.. Zu diesem Zweck werden über das Programm transnationale Projekte koordiniert, unterstützt und finanziert.
RECHTSAKT
Entscheidung 2001/51/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2006) [Vgl. ändernde Rechtsakte].
ZUSAMMENFASSUNG
Dieses fünfte Aktionsprogramm der Gemeinschaft ist eines der Instrumente, die für die Umsetzung der von der Kommission im Juni 2000 angenommenen Gesamtstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich sind. Es knüpft an das dritte und vierte Aktionsprogramm an, die im Zeitraum 1991-1995 bzw. 1996-2000 gültig waren.
Ziele
Mit dem Programm werden folgende Ziele verfolgt:
Maßnahmen der Gemeinschaft
Um die vorgenannten Ziele zu erreichen, werden folgende Maßnahmen im Rahmen des Programms unterstützt:
Kohärenz und Komplementarität
Die Kommission und die Mitgliedstaaten gewährleisten die Kohärenz und Komplementarität der Maßnahmen des Programms mit anderen einschlägigen Maßnahmen der Europäischen Union (EU) und der Gemeinschaft, wie denen, die durch die Programme DAPHNE, STOP, PHARE und MEDA, das sechste Rahmenprogramm im Bereich Forschung, das Programm zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, die Sozialagenda und das Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen (2001-2006) gefördert werden.
Das Programm berücksichtigt außerdem die spezifischen Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Bezug auf Beschäftigung und Arbeit, die von der Gemeinschaft möglicherweise im Rahmen der Strukturfonds; der Gemeinschaftsinitiative EQUAL oder Maßnahmen der Förderung der Zusammenarbeit zur Stärkung der Beschäftigungsstrategie durchgeführt werden.
Finanzierung
Für die Durchführung des Programms im Zeitraum 2001 bis 2006 sind ca.61,5 Mio. EUR vorgesehen. Die beteiligten Stellen (Mitgliedstaaten, lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen, die mit der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern befassten Stellen) müssen eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 20 % der für die Durchführung der Projekte erforderlichen Mittel sicherstellen.
Voraussetzungen
Die im Rahmen dieses Programms finanzierten Projekte sind nur dann zuschussfähig, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Begleitung und Bewertung
In Zusammenarbeit mit dem für die Begleitung zuständigen Ausschuss, dem Vertreter der Mitgliedstaaten angehören, gewährleistet die Kommission die laufende Überwachung des Programms, das mit Unterstützung unabhängiger Sachverständiger zur Halbzeit und am Ende bewertet wird. Diese Bewertung beinhaltet eine Beurteilung der Relevanz, der Wirksamkeit und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der durchgeführten Aktionen. Bewertet werden auch die Auswirkungen des Programms insgesamt.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Entscheidung 2001/51/EG |
22/12/2000 |
- |
ABl. L 17 vom 19.1.2001 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Entscheidung 1554/2005/EG |
30.9.2005 |
- |
ABl. L 255 vom 30.9.2005 |
Letzte Änderung: 16.01.2006