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Document 52017DC0405

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Umverteilung und Neuansiedlung - Vierzehnter Fortschrittsbericht

COM/2017/0405 final

Brussels, 26.7.2017

COM(2017) 405 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Vierzehnter Fortschrittsbericht


1Einleitung

Der vierzehnte Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung enthält die dringlichen Maßnahmen, die noch ergriffen werden müssen, um in den kommenden Monaten alle für eine Umverteilung in Betracht kommenden Personen, die sich derzeit in Italien und Griechenland aufhalten, auf andere EU-Mitgliedstaaten zu verteilen und die für die Neuansiedlung vorgegebenen Ziele zu erfüllen.

Im Juni 2017 wurden neue Rekordzahlen bei der Umverteilung erreicht. Über 2000 Personen wurden aus Griechenland und nahezu 1000 Personen aus Italien umgesiedelt. Allerdings ist das Umverteilungstempo im Juli (mit rund 1600 Umsiedlungen aus Griechenland und 600 aus Italien) rückläufig. Insgesamt wurden bis zum 24. Juli 2017 nunmehr über 24 600 Personen umverteilt (16 803 aus Griechenland und 7873 aus Italien).

Das gegenwärtige Umverteilungstempo reicht jedoch nicht aus, um Italien, das einem erhöhten Migrationsdruck ausgesetzt ist, zu entlasten. Seit Anfang des Jahres haben über 93 000 Migranten die italienische Küste erreicht. Das sind 6 % mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016. Um dieser Notlage zu begegnen, hat die Kommission einen Aktionsplan 1 vorgelegt, mit dem Italien bei der Linderung des Migrationsdrucks aufgrund der über die zentrale Mittelmeerroute in das Land gelangenden Personen unterstützt und mehr Solidarität erreicht werden soll. Auf der informellen Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ vom 6. Juli 2017 haben die Minister diesen Aktionsplan begrüßt. Sie waren sich darin einig, dass die gemeinsame Arbeit zur Umsetzung einer Reihe vorrangiger Maßnahmen vorangetrieben werden muss, und verpflichteten sich insbesondere, „alle Maßnahmen zu ergreifen, um zu garantieren, dass die Migranten, die internationalen Schutz genießen, den Regelungen entsprechend aus Italien in anderen Mitgliedstaaten neu untergebracht werden.“ 2

In Italien kommt nach wie vor eine beträchtliche Anzahl von Migranten für eine Umverteilung in Betracht. 2017 sind bislang verhältnismäßig wenige Eritreer, die die größte Gruppe der für eine Umverteilung infrage kommenden Staatsangehörigen in Italien bilden, dort angekommen. Zusätzlich zu den 20 700 Eritreern, die 2016 nach Italien gelangten, sind seit Anfang 2017 über 5200 Eritreer in dem Land eingetroffen. Da das gegenwärtige Umverteilungstempo nicht ausreicht, um alle in Betracht kommenden Personen umzusiedeln, ist es überaus wichtig, dass die Mitgliedstaaten nun ihren Zusagen und rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und ihre Anstrengungen zur Umsiedlung von Migranten aus Italien erheblich verstärken.

Was Griechenland anbelangt, so sollte das gute Umverteilungstempo vom Juni beibehalten werden, um alle für eine Umverteilung in Betracht kommenden Antragsteller, die sich derzeit in Griechenland aufhalten, vorrangig bis September 2017 umzusiedeln. Bis zum 24. Juli wurden 27 295 Personen im Hinblick auf die Umverteilung registriert; mindestens 4800 Personen müssen noch auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden. Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin Zusagen erteilen sowie schneller reagieren und die Überstellungen beschleunigen, um sicherzustellen, dass alle für eine Umverteilung infrage kommenden Migranten tatsächlich umgesiedelt werden.

Die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2015 3 zur Neuansiedlung von 22 504 Personen kommt weiterhin stetig voran, auch wenn einige Mitgliedstaaten, die umfangreiche Zusagen gegeben hatten, diese inzwischen erfüllt haben und ihre Anstrengungen nun auf Neuansiedlungen im Rahmen der Erklärung EU-Türkei konzentrieren. Diejenigen Mitgliedstaaten, die noch keine Neuansiedlungen vorgenommen oder ihre Zielvorgabe bei Weitem noch nicht erreicht haben, sollten ihre Bemühungen unverzüglich verstärken.

2Umverteilung

Mit seit November 2016 monatlich über 1000 umverteilten Personen weist das Umverteilungstempo eine positive, kontinuierlich steigende Tendenz auf. Die meisten Mitgliedstaaten geben Zusagen und beteiligen sich regelmäßig an der Umverteilung. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen aller Aufnahmemitgliedstaaten, um für die Umverteilung aller in Italien und Griechenland dafür in Betracht kommenden Personen zu sorgen.

Da einige Mitgliedstaaten ihre Aufnahmeverpflichtungen bereits erfüllt oder nahezu erfüllt haben, kann das Umverteilungsprogramm nur dann weiterhin erfolgreich umgesetzt werden, wenn einige Mitgliedstaaten ihre Zusagen erhöhen und alle Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen. 

Ungarn und Polen sind weiterhin die einzigen Mitgliedstaaten, die bisher niemanden aufgenommen haben; Polen hat seit dem 16. Dezember 2015 keinerlei Zusagen gegeben. Zudem hat die Tschechische Republik seit Mai 2016 keine Zusage erteilt und seit August 2016 niemanden aufgenommen. Diese Länder sollten unverzüglich beginnen, Zusagen zu geben und Migranten aufzunehmen. 

Österreich hat ebenfalls noch keine umzusiedelnde Person aufgenommen, allerdings unlängst dreimal (im Mai, Juni und Juli) zugesagt, 50 Personen aus Italien aufzunehmen. Es wird nachdrücklich erwartet, dass der ersten Zusage tatsächlich bald Umsiedlungen folgen werden.

2.1    Griechenland: deutliche Beschleunigung der Überstellungen im Juni, allerdings Bedarf an weiteren Anstrengungen im Hinblick auf die Umverteilung aller dafür infrage kommenden Personen

Wie bereits berichtet, hat Griechenland die Registrierung („Einreichung eines Antrags auf internationalen Schutz“) aller im Rahmen der Vorabregistrierung erfassten Personen – einschließlich derer, die für eine Umverteilung in Betracht kommen – abgeschlossen. Bis zum 24. Juli haben insgesamt 27 295 Personen ihren Antrag im Rahmen der Umverteilungsregelung eingereicht; 16 803 Personen wurden bereits umverteilt, während 4804 noch umverteilt werden müssen. 4  Obwohl bis zum 26. September 2017 noch weitere für eine Umverteilung infrage kommende Antragsteller registriert werden könnten und einige Antragsteller möglicherweise von der Umverteilungsregelung ausgeschlossen werden, dürfte die Gesamtzahl der im Hinblick auf die Umverteilung registrierten Personen stabil bleiben. Insbesondere könnte es sein, dass zwischen 1500 und 2000 Personen, die ursprünglich dem Dublin-Verfahren zugeführt worden waren, wieder unter die Umverteilungsregelung fallen, wodurch sich die Zahl der noch umzuverteilenden Personen auf insgesamt rund 6800 erhöhen könnte. Daher ist es von maßgeblicher Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten weitere Zusagen auf monatlicher Basis geben.

Umverteilungstempo: es bedarf einer schnelleren Reaktion, höherer Aufnahmekapazitäten und einer wirksameren Planung

Wie schon zuvor berichtet, hat Malta seine Aufnahmeverpflichtungen entsprechend der Zuweisung bereits vollständig erfüllt. 5 In diesem Berichtszeitraum hat Lettland die aufgrund der Zuweisung erforderliche Anzahl von Personen bis auf eine Person aufgenommen, und auch Norwegen ist seinen Verpflichtungen nachgekommen. Mit den im Rahmen der Umverteilung durchgeführten und für Juli und August geplanten Überstellungen werden Finnland, Litauen und Luxemburg über 80 % der laut der Zuweisung von ihnen aufzunehmenden Personen aufgenommen haben. Schweden, das erst im Juni mit der Umsiedlung begonnen hat, wird fast 60 % der laut der Zuweisung aufzunehmenden Personen aufgenommen haben.

Die Kommission begrüßt, dass Spanien angekündigt hat, seine monatlichen Zusagen zu erhöhen. Obwohl Österreich seine Absicht angekündigt hat, mit der Aufnahme von Migranten aus Griechenland zu beginnen, hat das Land bislang noch keine offiziellen Zusagen gegeben.

Im Juni lag das Umverteilungstempo so hoch, dass 2000 Überstellungen erfolgten, wobei es sich um die bisher höchste Zahl von Überstellungen in einem einzigen Monat handelt. Dies war darauf zurückzuführen, dass alle Beteiligten – wie in den Planungsdokumenten vereinbart – koordinierte Anstrengungen unternommen haben, der griechische Asyldienst seine Mitteilungen rascher übermittelt hat, der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) für die Beförderung der Personen aus verschiedenen Teilen Griechenlands nach Athen und ihre dortige Unterbringung gesorgt hat, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) bei der Erstellung und Weiterbearbeitung der Dossiers Unterstützung geleistet hat, die Internationale Organisation für Migration (IOM) Gesundheitskontrollen, Informationsveranstaltungen vor der Abreise und die Flüge organisiert hat und die Aufnahmemitgliedstaaten flexibel reagiert haben, vor allem wenn Umsiedlungen aus gesundheitlichen Gründen verschoben werden mussten.

Trotz der mit den Mitgliedstaaten vereinbarten Planung konnte das Umverteilungstempo nicht beibehalten werden. Im Juli werden voraussichtlich nur etwa 1600 Personen umverteilt werden, was auf folgende Gründe zurückzuführen ist:

·Die lange Reaktionszeit einiger Aufnahmemitgliedstaaten und die begrenzten Bearbeitungskapazitäten: Mehrere Länder (insbesondere Estland und die Schweiz) haben sich in einigen Fällen mit ihrer Antwort um mehr als drei Monate verspätet. Mitunter kommt es zu solchen Verzögerungen, weil die Kapazitäten des Aufnahmemitgliedstaats für die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen und insbesondere für Kontrollen durch die nationalen Sicherheitsbehörden nicht ausreichen, um mit dem Tempo der monatlichen Zusagen Schritt zu halten. In anderen Fällen sind die langwierigen nationalen Verfahren im Aufnahmemitgliedstaat der Grund für die Verzögerungen. Einige Länder, die gleichzeitig Neuansiedlungen und Umsiedlungen vornehmen, haben ebenfalls Probleme aufgrund der begrenzten Bearbeitungskapazitäten;

·begrenzte Aufnahmekapazitäten: Obwohl Irland, Finnland und Portugal daran gearbeitet haben, ihre Probleme zu lösen, war von diesen drei Mitgliedstaaten nur Finnland in der Lage, regelmäßig so rasch wie nötig Überstellungen durchzuführen.

Diese Probleme bei der Umverteilung stellen eine Belastung für das griechische Aufnahmesystem auf dem Festland dar, das – aufgrund der Zahl der noch im Land befindlichen, für eine Umverteilung infrage kommenden Antragsteller und aufgrund der Zahl der regulären Asylbewerber, einschließlich derjenigen, die von den Inseln überstellt wurden, um das normale Asylverfahren zu durchlaufen – zunehmend unter Druck gerät.

Damit die Umverteilungsregelung wirksam umgesetzt werden kann, müssen alle Mitgliedstaaten in jeder Phase der Umverteilung konstruktiv zusammenarbeiten. Die Kommission ist bereit, diesen Prozess zu erleichtern.

Unbegleitete Minderjährige: weiterhin gute Fortschritte

Bis zum 21. Juli wurden 390 der 581 für eine Umverteilung in Betracht kommenden unbegleiteten Minderjährigen umgesiedelt. Dieselben Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Irland, die Niederlande und Spanien) bieten weiterhin Aufnahmeplätze für diese Gruppe schutzbedürftiger Antragsteller an, was die Kommission begrüßt. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass alle Mitgliedstaaten Umsiedlungsersuchen für diese besonders schutzbedürftige Personengruppe annehmen. Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, je nach Bedarf weitere Aufnahmeplätze zur Verfügung zu stellen 6 , um die registrierten von ihren Angehörigen getrennten Minderjährigen aufzunehmen.

Im Zuge der Bewertung des Kindeswohls wird erstens entschieden, ob ein Minderjähriger umgesiedelt werden soll, und zweitens, in welchen Mitgliedstaat er überstellt werden soll. Zu restriktive Vorgaben in Bezug auf den Nachweis familiärer Bindungen, wie dies in Deutschland der Fall ist, bedeuten einen hohen Aufwand für die griechischen Behörden, vor allem wenn die entsprechenden Vorgaben nicht in den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates enthalten sind.

Dringend erforderliche Maßnahmen:

·Alle Mitgliedstaaten sollten mindestens auf dem derzeitigen Niveau weitere monatliche Zusagen geben, um zu gewährleisten, dass ausreichend viele Aufnahmeplätze zur Verfügung stehen, damit eine rasche Umsiedlung erfolgen kann, sobald festgestellt wird, dass eine Person für die Umverteilung in Betracht kommt, und der Betreffende nach den vereinbarten Verfahren und Modalitäten registriert ist.

·In dieser abschließenden Umsetzungsphase sollten alle Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen weiter verstärken, um den reibungslosen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten, Verzögerungen bei den Überstellungen zu vermeiden und bei Bedarf Lösungen für etwaige logistische Engpässe zu erarbeiten.

·Österreich sollte seiner Ankündigung Taten folgen lassen und unverzüglich beginnen, Zusagen zu geben und Personen aus Griechenland aufzunehmen.

·Länder, die ihre endgültigen Antworten mit Verspätung erteilen (insbesondere Estland und die Schweiz), sollten die im Umsiedlungsprotokoll vereinbarten Fristen einhalten. Deutschland sollte sich in Bezug auf den Nachweis familiärer Bindungen ebenfalls flexibel zeigen.

·Irland und Portugal sollten dringend Maßnahmen ergreifen, um die Aufnahmekapazität zu erhöhen und in allen bis September 2017 anhängigen Fällen die Umsiedlung zu ermöglichen.

2.2    Italien: Bedarf an verstärkten Anstrengungen aller Beteiligten, um dem derzeitigen Migrationsdruck zu begegnen 

Während sich das Tempo der Umverteilung von Migranten aus Italien im Mai und im Juni bei 1000 pro Monat eingependelt hatte, ging die Zahl der umgesiedelten Personen im Juli wieder zurück. In diesem Monat werden voraussichtlich nur bis zu 600 Antragsteller umverteilt. Angesichts der gegenwärtigen generellen Belastung der italienischen Migrationsinfrastruktur muss der positive Trend der letzten Monate fortgesetzt und das Tempo der Umsiedlungen aus Italien weiter erhöht werden. Der Aktionsplan der Kommission für Italien enthält die Maßnahmen, die nach Auffassung der Kommission dringend angenommen werden müssen, damit die Umverteilungsverpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden können.

Identifizierung, Registrierung und zentrale Erfassung der Antragsteller: die in jüngster Zeit erzielten Fortschritte müssen weiter vorangetrieben werden

Es ist von größter Bedeutung, dass Italien alle für eine Umverteilung infrage kommenden Antragsteller, die 2016 und im ersten Halbjahr 2017 in Italien angekommen sind, unverzüglich identifiziert und registriert. Auch wenn Italien bislang rund 10 000 Personen im Hinblick auf die Umverteilung registriert hat (wovon 7873 bereits umgesiedelt wurden) und weitere 2500 Personen in Kürze registriert werden sollen, so trafen doch allein im Jahr 2016 über 20 700 Eritreer und 2017 bisher über 5200 Eritreer in Italien ein.

Wie im Aktionsplan vorgesehen, ist das EASO bereit, Italien bei der Registrierung und Bearbeitung zu unterstützen. Zu diesem Zweck hat das EASO in den sozialen Medien eine Kampagne gestartet und insbesondere eine EASO-Umverteilungshotline eingerichtet, bei der inzwischen 200 Anrufe wöchentlich eingehen. Damit die Informationskampagne jedoch erfolgreich durchgeführt werden kann, sollte Italien dem EASO unverzüglich alle Angaben übermitteln, die das Unterstützungsbüro benötigt, um die breite Verteilung von Broschüren und Bannern zu gewährleisten, und in den örtlichen Prefetture/Questure und in den Aufnahmezentren über die Umverteilungsregelung informieren. Unter anderem sollte dafür gesorgt werden, dass möglicherweise für die Umverteilung in Betracht kommende Personen, die derzeit nicht in dem offiziellen Aufnahmesystem Italiens erfasst sind, ebenfalls rasch registriert und in die Umverteilungsregelung einbezogen werden. Außerdem ist das EASO bereit, die Zahl und die aktive Präsenz seiner mobilen Teams zu erhöhen, um alle eventuell für die Umverteilung infrage kommenden Antragsteller, die noch nicht registriert wurden, zu erreichen und ihre Aufnahme in die Umverteilungsregelung zu erleichtern.

Damit die Registrierung von Neuankömmlingen im Hinblick auf die Umverteilung rascher durchgeführt und das Verfahren effizienter abgewickelt werden kann, ist es außerdem wichtig, dass Italien die infrage kommenden Antragsteller in einigen speziellen Umverteilungsstellen zentral erfasst. Daher begrüßt die Kommission die jüngsten Schritte, insbesondere die Überstellung von für die Umverteilung in Betracht kommenden Antragstellern in römische Einrichtungen für die letzten Phasen des Umverteilungsverfahrens und das Rundschreiben (Circolare) des Innenministeriums, in dem dazu aufgerufen wird, die betreffenden Antragsteller in wenigen Einrichtungen zentral zu erfassen. Diese Maßnahmen dürften nun vollständig umgesetzt und erweitert worden sein. Sie dürften sich sowohl auf die für die Umverteilung infrage kommenden neu eingetroffenen Antragsteller als auch auf die bereits an verschiedenen Orten in Italien untergebrachten Antragsteller erstrecken. Zur Unterstützung dieser Maßnahmen hat die Kommission Italien unlängst eine Soforthilfe von 15,33 Mio. EUR im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gewährt, damit für Unterkünfte, Nahrungsmittel, Gesundheitsversorgung sowie sprachliche und kulturelle Mittlerdienste in drei speziellen Umverteilungsstellen gesorgt werden kann.

Das Umverteilungstempo: bessere Fortschritte müssen erreicht werden

Nach einem positiven Trend ist die Zahl der Zusagen im Juni und im Juli zurückgegangen. Luxemburg und Frankreich haben seit über drei Monaten keine Zusagen zugunsten Italiens abgegeben. Dagegen begrüßt die Kommission die vor Kurzem erteilte Zusage der Slowakei, die nun unverzüglich in tatsächliche Umverteilungen umgemünzt werden sollte. Die Kommission begrüßt auch die angekündigte Erhöhung der monatlichen Zusagen Spaniens und die von Deutschland in Aussicht gestellte Tempoerhöhung bei Überstellungen. Wie vorstehend erwähnt, sind derartige Zusagen unerlässlich, damit genügend Plätze bereitstehen und Italien angesichts der wachsenden Zahl von infrage kommenden Antragstellern rasch reagieren und schnelle Umverteilungen vorsehen kann. Dies wird auch dazu beitragen, eine mögliche irreguläre Weiterreise dieser Antragsteller zu vermeiden.

Damit die Regelung ordnungsgemäß funktionieren kann, ist es außerdem von wesentlicher Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten die im Umsiedlungsprotokoll vereinbarten Fristen einhalten, insbesondere die Zehntagesfrist für die Reaktion auf erhaltene Umsiedlungsersuchen. In diesem Zusammenhang treten in Belgien, Deutschland, Frankreich und Luxemburg weiterhin erhebliche Verzögerungen auf, wobei einige Umsiedlungsersuchen bereits seit dem vergangenen Jahr anhängig sind. Ferner sollten sich die Mitgliedstaaten eng mit Italien abstimmen, wenn Zweifel hinsichtlich der Staatsangehörigkeit bestehen. Einige Mitgliedstaaten wenden weiterhin überrestriktive Präferenzregelungen an (so nimmt beispielsweise Frankreich nur Familien/alleinstehende Frauen mit Kindern eritreischer Staatsangehörigkeit auf), denen Italien praktisch nicht entsprechen kann. Bei Mitgliedstaaten mit umfangreichen monatlichen Zusagen würde eine Vorausplanung nach schwedischem Vorbild ebenfalls dazu beitragen, die Umverteilung zu beschleunigen, wie sich im Falle Griechenlands gezeigt hat. Die Mitgliedstaaten sollten sich, was Überstellungen angeht, bei der Logistik und bei der Festlegung der Flugdaten flexibel zeigen.

Die Kommission begrüßt die bilateralen Vereinbarungen zwischen Italien und Österreich bzw. Litauen über die Durchführung zusätzlicher Sicherheitsbefragungen. Sie geht nun davon aus, dass die Umsiedlung nach Österreich rasch erfolgen kann und begrüßt, dass Litauen die ersten zehn Antragsteller aufgenommen hat. Außerdem erwartet die Kommission, dass nach dem Aufruf Italiens nun ähnliche bilaterale Vereinbarungen mit Estland, Irland und anderen betroffenen Mitgliedstaaten geschlossen werden und die Umverteilung in diese Mitgliedstaaten sofort anläuft.

Die Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger hat begonnen, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich

Auch wenn im Berichtszeitraum nur ein weiterer unbegleiteter Minderjähriger überstellt wurde, hat es bei dem Verfahren, das die Umverteilung dieser schutzbedürftigen Antragsteller ermöglicht, doch Fortschritte gegeben. 10 Minderjährige sollen noch bis Ende Juli überstellt werden, während 25 andere Fälle noch nicht genehmigt und weitere 38 Ersuchen absendebereit sind. Einige weitere Fälle werden gegenwärtig geprüft.

Das aktive Engagement der Behörden sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene war und ist für diese Fortschritte entscheidend. So hat insbesondere das italienische Justizministerium einen Vermerk über die Umverteilungs- und Dublin-Verfahren an die Gerichte gerichtet. Weitere Klarstellungen dürften in Kürze folgen. Außerdem leistet das Arbeitsministerium Unterstützung, indem es Informationen über Minderjährige zur Verfügung stellt, die sich in den Aufnahmezentren befinden und für eine Umverteilung infrage kommen. Das Mitarbeiterteam der Kommission in Italien unterstützt die Koordinierung auf der zentralen Verwaltungsebene, während das EASO und die IOM ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, indem sie Informationen und technische Hilfe bereitstellen.

Bei unbegleiteten Minderjährigen aus Eritrea ist die Quote der Untergetauchten am zweithöchsten. Damit alle für eine Umverteilung in Betracht kommenden unbegleiteten Minderjährigen die Möglichkeit erhalten, auf diesem Wege sicher in einen anderen Mitgliedstaat zu gelangen, sollten die Behörden vor Ort alle infrage kommenden unbegleiteten Minderjährigen in eine geringere Zahl speziell dafür vorgesehener Einrichtungen lenken.

Zugleich ist es von zentraler Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten Anträge, die schutzbedürftige Personen und unbegleitete Minderjährige betreffen, vorrangig behandeln. Dem Ratsbeschluss zuwiderlaufende Präferenzregelungen, wie etwa von Deutschland, das bei unbegleiteten Minderjährigen Bindungen zum Aufnahmemitgliedstaat verlangt, sollten vermieden werden. Eine Ablehnung ist allein aus den in den Ratsbeschlüssen vorgesehenen Gründen möglich.

Falls noch nicht geschehen, sollten die Mitgliedstaaten Informationen über die verfügbare Aufnahme- und Asylinfrastruktur für die unbegleiteten Minderjährigen, die umverteilt werden sollen, an die italienischen Behörden weitergeben.

Dringend erforderliche Maßnahmen:

·Italien sollte vordringlich die Registrierung der für eine Umverteilung infrage kommenden Antragsteller beschleunigen, die Durchführung der Informationskampagne des EASO erleichtern und seine Anstrengungen zur Bündelung des Umverteilungsverfahrens fortsetzen.

·Alle Mitgliedstaaten sollten ihre Zusagen weiter erhöhen und auf monatlicher Basis erteilen, die von Italien zur Umverteilung vorgeschlagenen Antragsteller schneller aufnehmen, ihre Kapazitäten für die Antragsbearbeitung ausbauen, schneller auf Ersuchen Italiens reagieren, überrestriktive Präferenzregelungen vermeiden und sich mit Anforderungen, die das Überstellungsverfahren verzögern, zurückhalten. Darüber hinaus sollten Mitgliedstaaten mit großen Kontingenten eine Vorausplanung vorsehen und sich bei Überstellungen logistisch flexibel zeigen.

·Luxemburg und Frankreich sollten wieder Zusagen erteilen.

·Belgien, Deutschland, Frankreich und Luxemburg sollten auf die anhängigen Umsiedlungsersuchen reagieren und die im Umsiedlungsprotokoll vereinbarten Fristen einhalten.

·Die Mitgliedstaaten sollten Anträge, die schutzbedürftige Personen und insbesondere unbegleitete Minderjährige betreffen, vorrangig behandeln und bei ihren Zusagen weiterhin Plätze für sie bereitstellen.

3Neuansiedlung

Da mehrere Mitgliedstaaten mit großen Kontingenten ihre Neuansiedlungszusagen aus den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 bereits vollständig oder so gut wie erfüllt haben, richten sich die Anstrengungen nun überwiegend auf die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016. Indes sind auch bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen weiterhin Fortschritte zu verzeichnen, wobei über zwei Drittel der 22 504 vereinbarten Neuansiedlungen bereits stattgefunden haben. Seit 9. Juni 2017 sind 760 Personen im Rahmen der Regelung neu angesiedelt worden. Die meisten Personen werden nun aus der Türkei neu angesiedelt, obgleich auch die Neuansiedlungen aus anderen Ländern, vor allem Jordanien und Libanon, weitergehen.

Bis zum 24. Juli 2017 wurden 17 179 Personen in 22 Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich) neu angesiedelt. Sieben Mitgliedstaaten (Deutschland, Estland, Finnland, Irland, Niederlande, Schweden und Vereinigtes Königreich) sowie drei assoziierte Länder (Island, Liechtenstein und Schweiz) haben ihre Zusagen bereits erfüllt. Auch wenn sich inzwischen mehr Mitgliedstaaten an der Neuansiedlung beteiligen als in den Vorjahren, haben doch neun Mitgliedstaaten im Rahmen der Neuansiedlungsregelung noch niemanden aufgenommen. 7 Die Mitgliedstaaten, bei denen Zusagen und tatsächliche Umsetzung weit auseinanderklaffen, werden ihre noch ausstehenden Verpflichtungen vermutlich nicht mehr erfüllen.

Die Umsetzung der Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 beinhaltet auch Anstrengungen der Mitgliedstaaten, im Rahmen der Erklärung EU-Türkei Syrer aus der Türkei neu anzusiedeln. Seit dem 4. April 2016 wurden 7806 Syrer aus der Türkei im Rahmen der Neuansiedlungskomponente der Erklärung EU-Türkei neu angesiedelt. Seit dem letzten Berichtszeitraum wurden 1552 Syrer im Rahmen dieses Mechanismus neu angesiedelt. Die verbleibende Zahl an Zusagen beläuft sich nun insgesamt auf 21 522. Im Rahmen der Erklärung EU-Türkei fanden bisher Neuansiedlungen in Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Schweden und Spanien statt. Außerdem hat Norwegen seit dem 4. April 2016 bislang 601 Syrer aus der Türkei neu angesiedelt.

Die Mitgliedstaaten, die sich an der Neuansiedlung im Rahmen der Erklärung EU-Türkei beteiligen, bereiten weitere Maßnahmen vor, darunter Reisen in die Türkei zur Befragung von Personen, die für eine Neuansiedlung infrage kommen. In Reaktion auf die Empfehlungen aus früheren Berichten hat Bulgarien inzwischen seine Bereitschaft erklärt, 40 Syrer zur Neuansiedlung aufzunehmen. Die EU-Delegation in Ankara macht gegenüber dem UNHCR weiterhin deutlich, dass neue Anträge von Neuansiedlungskandidaten auch an Mitgliedstaaten gerichtet werden müssen, die geringere Zusagen erteilt haben.

Von den Mitgliedstaaten, die noch niemanden aus der Türkei zur Neuansiedlung aufgenommen haben, 8 führte Malta im Juli eine Auswahlmission in der Türkei durch und hat Zypern gegenüber dem UNHCR inzwischen förmlich seine Bereitschaft erklärt, fünf Personen im Rahmen der Erklärung EU-Türkei neu anzusiedeln. Die Tschechische Republik hat die im vergangenen Sommer vom UNHCR erhaltenen Fallakten zurückgegeben, da sie offenbar einstweilen keine Neuansiedlungen aus der Türkei plant.

Parallel zur Umsetzung der bestehenden Zusagen zur Neuansiedlung aus der Türkei werden die Verhandlungen über die Standarddurchführungsverfahren für die Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen mit den teilnehmenden Staaten und mit der Türkei fortgeführt, wobei das Ziel darin besteht, möglichst bald zu einer Einigung über diese Verfahren zu gelangen.

Um eine kontinuierliche finanzielle EU-Förderung für die Neuansiedlung sicherzustellen, hat die Kommission die Mitgliedstaaten am 4. Juli beim 8. Forum für Neuansiedlungs- und Umsiedlungsmaßnahmen aufgerufen, bis zum 15. September 2017 weitere Neuansiedlungszusagen für das Jahr 2018 abzugeben. Die Finanzierungsrunde ist Bestandteil des regelmäßigen Zusageverfahrens, das den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, für ihre Neuansiedlungsanstrengungen EU-Förderung in Anspruch zu nehmen. Damit wird ein auf EU-Ebene koordinierter Neuansiedlungsansatz fortgeführt und der Grundstein für den künftigen Neuansiedlungsrahmen der Union gelegt. Oberste Priorität bleibt weiterhin die Neuansiedlung von Syrern und anderen Drittstaatsangehörigen, die durch den Konflikt in Syrien zur Flucht in die Türkei gezwungen wurden. Zugleich werden die Mitgliedstaaten aus anderen Gründen, die humanitäre Hilfe und Schutz sowie die Migrationssteuerung betreffen, ersucht, Personen, die internationalen Schutz benötigen, aus dem Libanon und Jordanien sowie aus Nordafrika und vom Horn von Afrika zur Neuansiedlung aufzunehmen.

Im Einklang mit dem Aktionsplan vom 4. Juli und mit Blick auf die Rettung von Menschenleben, die Verringerung des Migrationsdrucks auf Libyen und die Schaffung von Alternativen zur irregulären Weiterreise in die EU wurden die Mitgliedstaaten insbesondere aufgerufen, den Fokus auf eine zumindest begrenzte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Menschen aus Libyen, Ägypten, Niger, Äthiopien und Sudan zu richten. Bislang wurde für Neuansiedlungen im Jahr 2018 eine Summe von insgesamt 377,5 Mio. EUR eingeplant, womit mindestens 37 750 Personen, die internationalen Schutz benötigen, umgesiedelt werden können.

Empfehlungen:

·Die Mitgliedstaaten, die sich im Rahmen der bestehenden Regelungen auf EU-Ebene bislang nicht an der Neuansiedlung beteiligt haben (Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien und Zypern) oder die keine Fortschritte gemeldet haben und noch weit von ihren Zielvorgaben entfernt sind (Dänemark und Tschechische Republik) sollten ihre Anstrengungen sofort verstärken, um ihre Verpflichtungen gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juli 2015 zu erfüllen.

·Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, die in den letzten zwei Jahren unternommenen Anstrengungen insgesamt zu verstärken und der Kommission bis zum 15. September 2017 ambitionierte Zusagen für die Neuansiedlung im Jahr 2018 zu übermitteln.

4Ausblick

Wie von den europäischen Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom 22. und 23. Juni 2017 und zuletzt von den Justiz- und Innenministern auf deren informeller Tagung vom 6. Juli in Tallinn bekräftigt wurde, bleibt die vollständige Umsetzung der Notfall-Umverteilungsregelung ein vordringliches Anliegen, insbesondere angesichts der derzeitigen Lage im zentralen Mittelmeerraum.

Angesichts der aktuellen Migrantenzahlen in Griechenland und Italien ist es möglich und praktikabel, alle für eine Umverteilung in Betracht kommenden Personen, die sich zurzeit in Italien und Griechenland aufhalten, bis September 2017 umzuverteilen. Dies ist und bleibt unser gemeinsames Ziel, zu dem alle Mitgliedstaaten einen fairen und verhältnismäßigen Beitrag leisten sollten. Das zuletzt höhere Umverteilungstempo zeigt, dass Solidarität funktioniert, wenn alle Mitgliedstaaten, einschließlich Griechenland und Italien, die Ämter und Agenturen der EU und die anderen Akteure vor Ort eng zusammenarbeiten, um mit dem aufrichtigen Willen zur Kooperation ein gemeinsames Ziel zu verwirklichen. Die Mitgliedstaaten sollten daher dringend die in diesem Bericht genannten zusätzlichen Anstrengungen und notwendigen Maßnahmen unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin unterstützen, indem sie diese verstärkten Anstrengungen koordiniert.

Die Beschlüsse des Rates gelten für alle infrage kommenden Antragsteller, die bis zum 26. September 2017 im Hoheitsgebiet Griechenlands und Italiens ankommen. Deshalb kommen Personen, die bis zu diesem Tag angekommen sind und alle in den Beschlüssen des Rates festgelegten Anforderungen erfüllen, für eine Umverteilung in Betracht und sollten innerhalb einer angemessenen Zeit nach ihrer Ankunft in andere Mitgliedstaaten überstellt werden. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten die Umverteilungen aus Italien und Griechenland beschleunigen, damit in dieser abschließenden Phase kein Rückstau entsteht, und dass sie weiterhin genügend Zusagen erteilen, um eine hinreichend große Zahl von Plätzen bereitzustellen, damit alle infrage kommenden Antragsteller, die sich noch in den beiden genannten Ländern aufhalten, umverteilt werden können, einschließlich der Neuankömmlinge, mit denen bis zum Ablauf der in den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates festgelegten Fristen noch zu rechnen ist. Nach dem 26. September 2017 sollten Italien und Griechenland die Möglichkeit haben, Umsiedlungsersuchen für die verbleibenden infrage kommenden Antragsteller an die Mitgliedstaaten zu richten, die ihr Kontingent noch nicht ausgeschöpft haben. Die Kommission wird weiterhin gemäß den Beschlüssen des Rates finanzielle Unterstützung leisten.

Die Kommission zählt darauf, dass alle Mitgliedstaaten die Umverteilung sämtlicher infrage kommender Antragsteller sicherstellen.

So hat die Kommission in den letzten Monaten alle Mitgliedstaaten wiederholt an ihre rechtlichen Verpflichtungen aus den Ratsbeschlüssen erinnert und diejenigen Mitgliedstaaten, die noch Zusagen erteilen und im Rahmen der Umverteilung Personen aus Griechenland und Italien aufnehmen müssen, aufgefordert, dies unverzüglich zu tun. Trotz wiederholter Aufforderung haben Polen und Ungarn leider bislang nicht eine einzige Person aufgenommen, und die Tschechische Republik hat nur wenige Personen aufgenommen und seit über einem Jahr keine entsprechenden Zusagen mehr erteilt. Deshalb hat die Kommission am 14. Juni 2017 beschlossen, gegen diese drei Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Da die entsprechenden Maßnahmen ausgeblieben sind, hat die Kommission im Anschluss an die Antworten dieser Mitgliedstaaten auf die Aufforderungsschreiben am 26. Juli 2017 beschlossen, den nächsten Schritt einzuleiten und den drei Ländern mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Parallel dazu sollten die Mitgliedstaaten auch verstärkte Anstrengungen unternehmen, um ihre Neuansiedlungszusagen einzulösen, insbesondere jene, die noch niemanden neu angesiedelt haben oder noch deutlich hinter ihrer Zielvorgabe zurückbleiben.

Auch wenn sich alle Beteiligten im Einklang mit den Schlussfolgerungen der informellen Tagung der Justiz- und Innenminister vom 6. Juli auf die vollständige Umsetzung der Sofortmaßnahmen zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen konzentrieren sollten, muss parallel dazu doch auch mit äußerster Dringlichkeit weiter am vorgeschlagenen Legislativpaket für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gearbeitet werden, das insbesondere auch eine auf den Grundsätzen der Solidarität und der Verantwortung beruhende Reform der Dublin-Verordnung beinhaltet.

(1)

     SEC(2017) 339, am 4. Juli angenommen.

(2)

      https://www.eu2017.ee/de/neues/pressemitteilungen/jha-pressemitteilung-ueber-die-gespraeche-zum-zentralen-mittelmeerraum  

(3)

http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11130-2015-INIT/de/pdf  

(4)

     2622 für eine Umverteilung in Betracht kommende Personen wurden von den Aufnahmemitgliedstaaten abgelehnt und dem Dublin-Verfahren oder dem nationalen griechischen Verfahren zugeführt; einige wenige sind verstorben. Letztendlich wurden 3066 registrierte Anträge nicht vom griechischen Asyldienst an die Mitgliedstaaten weitergeleitet, weil die betreffenden Personen in den meisten Fällen Dublin-Verfahren zugeführt wurden oder festgestellt wurde, dass sie aus sonstigen Gründen nicht für die Umverteilung infrage kommen, während andere Anträge den Mitgliedstaaten noch nicht übermittelt worden sind.

(5)

     Abgesehen von der spezifischen Zuweisung für die verbleibenden 54 000 Personen.

(6)

     Obwohl im Prinzip keine zusätzlichen Zusagen erforderlich sind, könnte der Bedarf an weiteren Zusagen steigen, wenn einige der an andere Mitgliedstaaten gerichteten Aufnahmeersuchen für unbegleitete Minderjährige im Rahmen der Dublin-Verordnung abgelehnt werden.

(7)

     Zu dieser Gruppe gehört auch Rumänien, auch wenn das Land nun begonnen hat, im Rahmen der Erklärung EU-Türkei Syrer aus der Türkei neu anzusiedeln.

(8)

   Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Irland, Kroatien, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Top

Brüssel, den 26.7.2017

COM(2017) 405 final

ANHANG

zum

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Vierzehnter Fortschrittsbericht


Anhang 1: Umsiedlungen aus Griechenland, Stand 24. Juli 2017

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umgesiedelt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen 2

Österreich 3

0

0

1491

Belgien

855

589

2415

Bulgarien

730

50

831

Kroatien

130

59

594

Zypern

145

90

181

Tschechische Republik

30

12

1655

Estland

357

141

204

Finnland

1349

1107

1299

Frankreich

5770

3615

12 599

Deutschland

5740

3712

17 209

Ungarn

0

0

988

Island

Irland

1043

459

240

Lettland

364

294

295

Liechtenstein

10

10

Litauen

830

355

420

Luxemburg

260

216

309

Malta

117

90

78

Niederlande

1750

1490

3797

Norwegen

685

687

Polen

65

0

4321

Portugal

2030

1101

1778

Rumänien

1242

665

2572

Slowakei

50

16

652

Slowenien

240

172

349

Spanien

1275

925

6647

Schweden 4

2378

604

2378

Schweiz

630

344

INSGESAMT

28 075

16 803

63 302

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

Nicht berücksichtigt sind ca. 8000 Personen, die nach dem ersten Ratsbeschluss noch zuzuweisen sind, und die Zuweisungen im Rahmen der 54 000 Plätze.

(3)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(4)

     Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.

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Umverteilung und Neuansiedlung - Vierzehnter Fortschrittsbericht






Anhang 2: Umsiedlungen aus Italien, Stand 24. Juli 2017

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umgesiedelt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen 2

Österreich 3

50

0

462

Belgien

375

213

1397

Bulgarien

160

0

471

Kroatien

66

18

374

Zypern

60

34

139

Tschechische Republik

20

0

1036

Estland

8

0

125

Finnland

779

707

779

Frankreich

970

330

7115

Deutschland

5510

3215

10 327

Ungarn

 0

0

306

Island

 

Irland

20

0

360

Lettland

134

27

186

Liechtenstein

 

Litauen

140

27

251

Luxemburg

160

111

248

Malta

47

47

53

Niederlande

775

662

2150

Norwegen

815

815

Polen

35

0

1861

Portugal

788

299

1173

Rumänien

820

45

1608

Slowakei

10

0

250

Slowenien

117

35

218

Spanien

225

168

2676

Schweden 4

1399

370

1388

Schweiz

900

750

INSGESAMT

14 383

7873

34 953

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

Nicht berücksichtigt sind ca. 8000 Personen, die nach dem ersten Ratsbeschluss noch zuzuweisen sind, und die Zuweisungen im Rahmen der 54 000 Plätze.

(3)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(4)

     Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.

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Anhang 3: Umsiedlungen aus Italien und Griechenland, Stand 24. Juli 2017

Mitgliedstaat

tatsächlich aus Italien umgesiedelt

tatsächlich aus Griechenland umgesiedelt

insgesamt tatsächlich umgesiedelt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen 1

Österreich 2

0

0

0

1953

Belgien

213

589

802

3812

Bulgarien

0

50

50

1302

Kroatien

18

59

77

968

Zypern

34

90

124

320

Tschechische Republik

0

12

12

2691

Estland

0

141

141

329

Finnland

707

1107

1814

2078

Frankreich

330

3615

3945

19 714

Deutschland

3215

3712

6927

27 536

Ungarn

0

0

0

1294

Island

Irland

0

459

459

600

Lettland

27

294

321

481

Liechtenstein

10

10

Litauen

27

355

382

671

Luxemburg

111

216

327

557

Malta

47

90

137

131

Niederlande

662

1490

2152

5947

Norwegen

815

687

1502

Polen

0

0

0

6182

Portugal

299

1101

1400

2951

Rumänien

45

665

710

4180

Slowakei

0

16

16

902

Slowenien

35

172

207

567

Spanien

168

925

1093

9323

Schweden 3

370

604

974

3766

Schweiz

750

344

1094

INSGESAMT

7873

16 803

24 676

98 255

(1)

Nicht berücksichtigt sind ca. 8000 Personen, die nach dem ersten Ratsbeschluss noch zuzuweisen sind, und die Zuweisungen im Rahmen der 54 000 Plätze.

(2)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(3)

     Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.

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Umverteilung und Neuansiedlung - Vierzehnter Fortschrittsbericht







Anhang 4: Neuansiedlung - Stand zum 24. Juli 2017 entsprechend den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015
und entsprechend dem „1:1-Mechanismus“ mit der Türkei (seit dem 4. April 2016 in Anwendung)

Mitgliedstaat /
assoziierter Staat

Zusagen im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015

insgesamt im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und des 1:1-Mechanismus mit der Türkei neu angesiedelte Personen

Drittland, aus dem die Neuansiedlung erfolgt ist

Österreich

1900

1802

Libanon: 886; Jordanien: 614; Türkei: 301 (davon 125 im Rahmen des 1:1-Mechanismus); Irak: 1

Belgien

1100

962

Libanon: 448; Türkei: 523 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (242 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und 281 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015 1 ); Türkei: 68; Jordanien: 180; Ägypten: 24

Bulgarien

50

0

Kroatien

150

0

Zypern

69

0

Tschechische Republik

400

52

Libanon: 32; Jordanien: 20

Dänemark

1000

481

Libanon, Uganda

Estland

20

20

Türkei: 20 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Finnland

293

293 2

Türkei: 587 3 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015); Libanon: 282;
Ägypten: 7; Jordanien: 4

Frankreich

2375

1903

Libanon: 1045; Türkei: 869 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (228 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und 641 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015 4 ); Jordanien: 499; Irak: 8; andere Drittländer: 123

Deutschland

1600

1600

Türkei: 2763 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (1600 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und 1163 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015)

Griechenland

354

0

Ungarn

Island

50

50 5

Libanon

Irland

520

520 6

Libanon

Italien

1989

1059

Libanon: 649; Türkei: 257 im Rahmen des 1:1-Mechanismus; Jordanien: 53; Syrien: 52; 
Sudan: 48

Lettland

50

25

Türkei: 25 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Liechtenstein

20

20

Türkei

Litauen

70

28

Türkei: 28 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Luxemburg

30

26 7

Libanon: 26; Türkei: 98 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015);

Malta

14

0

Niederlande

1000

1000

Türkei: 1638 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (556 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und 1082 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015); Türkei: 7; Libanon: 341; Kenia: 70; Äthiopien: 8; Jordanien: 7; Libyen: 4; Israel: 2;
Irak, Marokko, Ägypten,

Saudi-Arabien, Syrien: 1

Norwegen

3500

3421

Libanon: 2624; Türkei: 540; Jordanien: 257

Polen

900

0

Portugal

191

76

Ägypten: 63; Türkei: 12 im Rahmen des 1:1-Mechanismus; Marokko: 1

Rumänien

80

0

Türkei: 11 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015);

Slowakei

100

0

Slowenien

20

0

Spanien

1449

631

Libanon: 436; Türkei: 195 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Schweden:

491

491

Türkei: 655 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (davon 269 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015); Sudan: 124; Kenia: 80; Libanon: 8; Irak: 8; Ägypten: 1; Jordanien: 1 

Schweiz

519

519

Libanon: 431; Syrien: 88

Vereinigtes Königreich

2200

2200

Jordanien, Libanon, Türkei, Ägypten, Irak und andere Drittländer

INSGESAMT

22 504

17 179

 

Insgesamt wurden 7806 Personen aus der Türkei im Rahmen des 1:1-Mechanismus neu angesiedelt, davon 3557 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015

(1)

Die 281 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015 aus der Türkei neu angesiedelten Syrer sind gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates zu zählen.

(2)

In dieser Zahl sind nicht die im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei neu angesiedelten 587 Syrer enthalten.

(3)

 Von den 587 aus der Türkei neu angesiedelten Syrern wurden 11 im Rahmen der nationalen Neuansiedlungsregelung neu angesiedelt und 576 sind gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates zu zählen.

(4)

Die 641 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015 aus der Türkei neu angesiedelten Syrer sind gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates zu zählen.

(5)

Island hat insgesamt 97 Personen (alle aus dem Libanon) neu angesiedelt.

(6)

Zusätzlich hat Irland während desselben Zeitraums 265 Personen, die internationalen Schutz benötigen, im Rahmen seines nationalen Neuansiedlungsprogramms aufgenommen.

(7)

Die 98 aus der Türkei neu angesiedelten Syrer sind gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates zu zählen.

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